0711video
Beiträge: 400

2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von 0711video »

Für einen kunden produziere ich einen werbefilm, den er auf seine gewerbliche internetseite stellen und eventuell auch auf messen zeigen will.

A) der geplante dreh der drei ersten einstellungen am flughafen fällt aus, da die flughafenbetreiber über 100 euro pro stunde für dreharbeiten in rechnung stellen. jetzt bin ich auf die idee gekommen, nur eine einzige einstellung am flughafen zu drehen (über die kamera hinweg fliegt ein flugzeug auf die landebahn zu). diese einstellung würde ich selbstverständlich außerhalb des privaten flughafengeländes drehen, und im bild wäre nur eine maschine im landeanflug von hinten zu sehen, selbstverständlich ohne angrenzende, erkennbare flughafengebäude und ohne wiedererkennbarkeit des fliegers (aufschrift etc.). kann ich mit dieser aufnahme probleme bekommen, wenn ich sie kommerziell für den kunden verwerte?

B) außerdem ist eine längere steadicam-fahrt durch die büroräume des kunden (finanzdienstleister) geplant. vom gang aus zweigen räume nach links und rechts ab. problem: beim reinschweben in die zimmer drehe ich gegen die fensterfronten, wodurch die blende auch im manuellen betrieb (Sony Z 1 / PD 150) unweigerlich zuzieht. mit heruntergelassenen jalousien kann ich schon etwas gegensteuern. jetzt habe ich mir überlegt, meinen lichtkoffer einzusetzen und die drei etwa 15 m2 großen büroräume mit jeweils 800 w versteckt und indirekt gegen die decke auszuleuchten, damit der helligkeitskontrast zwischen raum und fensterfront noch geringer ausfällt. die räume selbst verfügen über nur kärgliches kunstlicht.

danke für eure sachlichen eingebungen im voraus!

ps: seh grad, ich habs im falschen forum positioniert.
Zuletzt geändert von 0711video am So 08 Mai, 2011 15:23, insgesamt 1-mal geändert.



Pianist
Beiträge: 8979

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von Pianist »

Wenn Du was von einer "Steadicam-Fahrt" durch die Büroräume eines "Finanzdienstleisters" erzählst, dem 100 EUR für einen Flughafendreh zu teuer sind, dann kann ich mir schon wieder lebhaft vorstellen, dass das einer der Filme ist, die besser gar nicht gedreht werden sollten...

Aber zumindest zu Deiner ersten Frage kann ich Dir sagen: Wenn Du vom öffentlichen Gelände aus Aufnahmen von startenden und landenden Flugzeugen drehst, darfst Du mit diesen Aufnahmen machen, was Du möchtest. Es gibt kein "Recht am Bild des eigenen Flugzeuges".

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



0711video
Beiträge: 400

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von 0711video »

herr pianischt

finanzdienstleister = 2 mann lohnsteuerbüro

flughafen: + 135 euro vorbereitungsgebühr, die für die begleitung und überwachung des drehs durch das flughafenpersonal fällig wird. ab der 61. minute nochmals 120 euro zzgl mwst usw.

danke für die antwort zum thema: recht am eigenen flugzeug !



tommyb
Beiträge: 4921

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von tommyb »

Die Blende deiner Kamera "zieht" nicht zu, es ist eher eine Fehlbedienung der Kamera. Der Shutter läuft noch automatisch.



Pianist
Beiträge: 8979

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von Pianist »

0711video hat geschrieben:finanzdienstleister = 2 mann lohnsteuerbüro
Wieso muss in einem Film über ein Zwei-Mann-Lohnsteuerbüro ein Flugzeug vorkommen?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



ruessel
Beiträge: 10210

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von ruessel »

Wieso muss in einem Film über ein Zwei-Mann-Lohnsteuerbüro ein Flugzeug vorkommen?
Das liegt doch nun wirklich auf der Hand, schon mal was von Steuerflucht gehört? ;-)
Gruss vom Ruessel



hubse
Beiträge: 285

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von hubse »

ruessel hat geschrieben:
Wieso muss in einem Film über ein Zwei-Mann-Lohnsteuerbüro ein Flugzeug vorkommen?
Das liegt doch nun wirklich auf der Hand, schon mal was von Steuerflucht gehört? ;-)
Der war gut!



carstenkurz
Beiträge: 5080

Re: 2 Fragen: Recht am Bild und Ausleuchtung Innenräume

Beitrag von carstenkurz »

0711video hat geschrieben:
B) außerdem ist eine längere steadicam-fahrt durch die büroräume des kunden (finanzdienstleister) geplant. vom gang aus zweigen räume nach links und rechts ab. problem: beim reinschweben in die zimmer drehe ich gegen die fensterfronten, wodurch die blende auch im manuellen betrieb (Sony Z 1 / PD 150) unweigerlich zuzieht. mit heruntergelassenen jalousien
Warum soll eine Blende im manuellen Betrieb 'unweigerlich zuziehen'?

Neben anderen Maßnahmen kann man sich für diesen Teil Tageszeiten/Sonneneinfallsrichtungen/Wetterlagen aussuchen, die das etwas abmildern.

Was den Flughafen angeht, gerade kleinere Flughäfen für die Billigflieger haben oft sehr kleine Gelände. Da gibt es regelmäßig öffentliche Wege, die frontal vor dem Ende der Startbahn verlaufen. Mit langer Brennweite kriegt man da durchaus beeindruckende Aufnahmen hin. Kann man sich in der Regel vorab bei GoogleMaps anschauen.

- Carsten



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