B.DeKid hat geschrieben:Geb ich dir eigentlich Recht Praxis sieht das dann aber teils anders aus
Hmm, kann ich dir glauben, ich habe bisher viele super nette, manchmal im Gegensatz aber auch extrem unmögliche Beamte im Staatsdienst getroffen. Kommt da halt immer drauf an, an wen man kommt..
Bei Notwehr Aktionen keine überverhältniss mässige Gewalt oder Waffen einsetzen. Als Kampf(kunst)sportler verhältniss mässig reagieren und genaue Abfolge der Aktion zu Protokoll geben!
Ich stimme bei allem, was du sagst, mit dir über ein. Verhältnismäßigkeit ist selbstredend, auch und speziell wenn Hilfsmittel zur Verteidigung hergenommen werden. Wenn man nicht unbedingt routinemäßig Kampfsport macht ;) , halte ich persönlich viel von Sachen wie Pfefferspray - doch auch so etwas sollte man natürlich nicht leichtfertig einsetzen und man muss schon damit umgehen können.
Wenn dann routinemäßig auch gegen den Verteidiger ermittelt wird, würde allerdings jeder Rechtsanwalt raten, der Polizei vor Ort nur von Notwehr zu erzählen und ansonsten das reden den Zeugen zu überlassen, damit man für ein ggf. folgendes Gerichtsverfahren keine kontraproduktiven Aussagen im Schockzustand nach der Notwehrsituation gemacht hat.. Das halte ich, je nach dem, wie verfahren die Situation und wie dünn das Nervenkostüm ist, auch für eine gute Wahl.
Denn... wie oben beschrieben, je nach Lust und Laune der Beamten auch in der Staatsanwaltschaft kann man schnell auf der Anklagebank landen, und dort ist man ja bekanntlich wie auf hoher See in Gottes Hand...
MfG