Mit Musik ist es prinzipiell genauso wie mit allem anderen auf Erden: Wenn es einem nicht gehört, muss man den fragen, dem es gehört, bevor man es verwenden kann. Nutz doch in diesem Zusammenhang auch mal die Suchfunktion des Forums, denn diese Frage wird dermaßen oft gestellt und beantwortet, dass es dazu schon Tonnen an Infos gibt.lukas2148 hat geschrieben:...muss ich um an Musik zu kommen die ich verwenden will immer erst die Musikfirma fragen?...
Wenn die Musik der GEMA-Pflicht unterliegt, dann natürlich ja. Die GEMA sitzt in diesem Fall übrigens sozusagen nur an der Kasse, denn die Freigabe, dass du die Musik für dein Werk überhaupt verwenden darfst, musst du dir beim jeweiligen Rechteinhaber holen.lukas2148 hat geschrieben:...müssen immer Gema Gebühren gezahlt werden?...
Eine noch weiterreichende Form der Veröffentlichung als sie zum weltweiten Zugriff online zu stellen, ist für Musik kaum vorstellbar. Selbstverständlich werden da GEMA-Gebühren fällig.lukas2148 hat geschrieben:...Auch wenn der Film nur auf Youtube, Vimeo o.ä. gepostet wird?...
Ganz richtig. Ob von iTunes oder als CD gekauft, du erwirbst damit das Recht, die Musik für deinen Privatgebrauch zu verwenden (also auch in deinen Film zu schneiden, wenn du den nicht veröffentlichst!). Eine Veröffentlichung aber - noch dazu wie im Fall eines Films - in Verbindung mit einem anderen Werk ist damit selbstverständlich nicht abgegolten.lukas2148 hat geschrieben:...Geht es wenn ich sie per iTunes kaufe, kann ich sie dann in das Video einfügen? Ich vermute mal nicht, das wäre ja zu schön...
Ich würde an deiner Stelle keinen Gedanken auf GEMA-pflichtige Musik verwenden, sondern GEMA-freie verwenden. Die ist zwar nicht automatisch kostenlos (ganz im Gegenteil), aber es gibt inzwischen einige Onlineportale, wo du ganz legal kostenlose Musik bekommen kannst. Eines davon wäre zum Beispiel www.jamendo.com , wobei ich nicht versprechen kann, dass alles dort frei verwendbar ist, aber du kannst dich ja mal umschauen.lukas2148 hat geschrieben:...wie komme ich dann an solche Musik? Wie hoch sind denn da Preise?...
Wenn man sich anhört, was heute alles zum Vertonen von Filmen herhalten muss, werde ich durchaus allmählich ein Fan des musikfreien Videos, aber das ist natürlich Geschmackssache und kommt auf den Einzelfall an.lukas2148 hat geschrieben:...andererseits ganz ohne Musik ist es auch doof...
Habe hier ein paar Links aufgelistet (gerne weitere Infos als Ergänzung)lukas2148 hat folgendes geschrieben:
...wie komme ich dann an solche Musik? Wie hoch sind denn da Preise?...
Hallo ich lese gerade mit und habe eine Frage an Dich, scheinst Dich auszukennen. (also im Prinzip wußte ich das auch, was Du geschrieben hast, aber eben nicht alles,) eine Frage habe ich:Bernd E. hat geschrieben: ...
Zuschriften sind stets ans Forum und nicht an Einzelpersonen zu richten... :-)mann hat geschrieben:Hallo ich lese gerade mit und habe eine Frage an Dich, scheinst Dich auszukennen.
Jawoll Euer Ehren ;-)Pianist hat geschrieben:Zuschriften sind stets ans Forum und nicht an Einzelpersonen zu richten... :-)
?????Nicht kostenlos aber bezahlbar und super sortiert, und keine Probleme mit Gema.
Gruß Peter
Was meinst du mit "keine Probleme"? Keine Gema-Gbühren?Auf www.filmerclsub.de steht: ........Da der filmersclub zusammen mit der GEMA ins Leben gerufen wurde, bieten wir keine GEMA-freien Inhalte an.........
Hallo zusammen,Bernd E. hat geschrieben:Ganz richtig. Ob von iTunes oder als CD gekauft, du erwirbst damit das Recht, die Musik für deinen Privatgebrauch zu verwenden (also auch in deinen Film zu schneiden, wenn du den nicht veröffentlichst!). Eine Veröffentlichung aber - noch dazu wie im Fall eines Films - in Verbindung mit einem anderen Werk ist damit selbstverständlich nicht abgegolten.lukas2148 hat geschrieben:...Geht es wenn ich sie per iTunes kaufe, kann ich sie dann in das Video einfügen? Ich vermute mal nicht, das wäre ja zu schön...
70 Jahre nach dem Tod des Komponisten endet sein Urheberrecht, das stimmt. Genauer gesagt am Ende des Jahres des 70. Todestages.hubse hat geschrieben:Was mich mal interessieren würde, wenn ich Musik einspiele, deren Komponist seit mehr als 70 Jahren tot ist (wenn ich was von Mozart oder sonstwem selber aufnehm), muss ich dann trotzdem noch Gema-Gebühren für Verlage zahlen (soll irgendwas mit Verwertungsrechten zu tun haben)? Denn selbst Schulen müssen für die Noten zahlen...
Die GEMA unterstützt und wirkt PRO-Musiker.rusty hat geschrieben: Wie wärs denn mal, wenn man da mal Forenübergreifend zusammenarbeiten würde ? Und schon hat man GEMA und Co. den Stinkefinger gezeigt ;) ..
Die GEMA ist ein undurchsichtiger "wirtschaftlicher Verein", der seit vielen Jahren besonders von Musikern kritisiert wird.Maze hat geschrieben:Die GEMA unterstützt und wirkt PRO-Musiker.rusty hat geschrieben: Wie wärs denn mal, wenn man da mal Forenübergreifend zusammenarbeiten würde ? Und schon hat man GEMA und Co. den Stinkefinger gezeigt ;) ..
Hallo Peter,Peter Friesen hat geschrieben:Hallo liebe Leute,
schaut doch mal bei : www.filmersclub.de vorbei.
Nicht kostenlos aber bezahlbar und super sortiert, und keine Probleme mit Gema.
Gruß Peter
Ich dachte Sinn der CC ist dass, die Musiker selbst bestimmen können wie ihre Musik verwendet werden darf. Und unter anderem auch ob sie eine kommerzielle Nutzung erlauben oder eben nicht.Für kommerzielle Filme brauchst immer ne Lizenz.
Ich denke, dieses Risiko besteht nicht. Hier ein Auszug aus der CC-Lizenz:pilskopf hat geschrieben:Wie oben stehend, der Urheber kann das natürlich extra noch erlauben aber so weit ich weiß kann der Urheber Auch jederzeit die Lizenz ändern. Ich Stelle mir vor, der künstler hat plötzlich ne Plattenfirma und die will alle sei e Songs vermarkten, ich bin mir sicher dass man spätestens dann doch ein Problem mit dem alten Projekt bekommt. Oder?
Die Lizenz gilt also sozusagen für immer, auch wenn der Lizenzgeber später sein Werk unter anderen Lizenzmodellen anbietet.7.b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen vollumfänglich wirksam bleibt
Ich glaube, dass sich CC-Musik, die richtige Lizenz vorausgesetzt, gefahrlos verwenden lässt.Die Rechteeinräumung gemäß Abschnitt 3 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind ("nicht-kommerzielle Nutzung", Non-commercial-Option")