Alles schön und richtig, aber darum geht´s doch in der Frage gar nicht?_DINGO_ hat geschrieben:...weil auch die Aufführenden...einen Anspruch besitzen...Wenn Du das Stück über MIDI programmierst oder es selbst von Musikern einspielen lässt...Oder Du bemühst Dich um die Rechte...
Da gibt es einige ;-)_DINGO_ hat geschrieben:...mal schauen, ob es Erben der Urhebers gibt...
Ähm, hast Du auf der Seite mal geschaut? Die haben bei shockwave-sound.com Musik von Wagner. Darum ja der Vorschlag.robosobo hat geschrieben:Da es in dem Film aber um Ludwig II. und in Teilen auch um Wagner gehen wird, ist Musik von Wagner Pflicht.
schöne grüsse robosobo
Auch wenn die beiden Begriffe oft verwechselt werden: Es sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Urheberrecht liegt - wie der Name es vermuten lässt - allein beim Urheber des Werkes (in diesem Falll also Wagner, der 1883 starb). Die sein Werk spielenden Musiker können sich dagegen auf das Leistungsschutzrecht berufen. Diese Unterscheidung hatte der Fragesteller ja auch bereits ganz richtig getroffen.musk74 hat geschrieben:..urheberrechte belaufen sich auf das orchester welches den wagner gespielt hat...
Interessant: Enden die Leistungsschutzrechte nun 50 Jahre nach der Aufnahme (wie im Eingangsposting dargestellt) oder analog den Urheberrechten 50 Jahre nach dem Tod des Künstlers? Ersteres halte ich für wahrscheinlicher, und dann wäre es egal wie alt der Musiker wird.camworks hat geschrieben:...also werden die meisten der musiker in den späten 1980ern gestorben sein. plus 50 jahre ist: 2030...viel spaß beim warten...