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Rechtliches Forum



Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Gerold111
Beiträge: 15

Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Gerold111 »

Hallo,

ich habe für eine Firma eine Tagung mit ca 150 Teilnehmern in einem 4*-Hotel gefilmt. Die Veranstaltung ging den ganzen Tag: die Ankunft, die vorträge, Essen, kleine Interviews, usw

Jetzt soll ich daraus einen 5-10 minütigen Clip schneiden. Das Problem ist, dass ich als Musikstück einen weltbekannten Hit benutzen soll!

Ich habe das Gema-Problem bei der Firma am Telefon angesprochen und mir wurde gesagt, dass sei egal, weil es nicht veröffentlicht wird.
Der Clip soll aber an alle Teilnehmer verschickt werden!!

Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich mich rechtlich aus der Verantwortung ziehe? Etwa mit einem Vertrag oder so?

Danke & Gruß, Gerold :)



KrischanDO
Beiträge: 846

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von KrischanDO »

Moin,

auf www.gema.de nach der nächstliegenden Geschäftsstelle der GEMA schauen, dort anrufen, die beraten gerne.
Das Verteilen an 150 Leute dürfte als kommerzielle Nutzung gelten, das wird nicht für lau gehen. Die GEMA schickt Dir bestimmt ein Angebot für die Nutzung und sagt Dir, ob Du auch die Zustimmung des Rechteinhabers für die Verwendung brauchst.

Die Fa. schriftlich über den Sachverhalt in Kenntnis setzen. Da es eine kommerzielle Nutzung ist, müssen die dafür gerade stehen. Du bist nur "Erfüllungsgehilfe".

Grüße
Christian



Flati
Beiträge: 117

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Flati »

Weltbekannte Hits:

Auch wenn Du nur ein Exemplar anfertigst brauchst Du schon die Genehmigung des Rechteinhabers (und solltest Du diese bekommen, dann bewegst Du Dich je Minute im mittleren 4 stelleigen Bereich dafür).

Die Gemafreigabe setzt Vorraus das Du einen Nachweis beilegst der die Rechtefreigabe bestätigt. Vorher ist eine Gemaanmeldung eh sinnlos. Es ist dabei unerheblich ob es sich um 2 Private oder 100 kommerzielle DVDs handelt. Das macht sich allenfalls bei der fälligen Gebühr bemerkbar.

Der Vorgang selbst bleibt der gleiche.

Hier kannst Du suchen, mit wem Du Dich bzgl. der Rechte in Verbindung setzen musst:
http://mgonline.gema.de/werke/



Kar.El.Gott
Beiträge: 228

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Kar.El.Gott »

Blöderweise ist immer derjenige, der die DVD vervielfältigt der Dumme...

Den Film kannst Du ohne weiteres mit gema-pflichtiger Musik schneiden.

Ich ziehe mich bei solche Aufträgen so aus der Affäre, dass ich nur die Dienstleistung berechne und eine DVD mitliefere. Auf der Rechnung erscheint der Text, dass diese DVD ohne Einholung der Rechte nicht veröffentlicht und vervielfältigt werden darf.

Um die Vervielfältigung muss sich der Auftraggeber kümmern.



Gerold111
Beiträge: 15

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Gerold111 »

Ok, es ist auch noch nicht sicher, ob ich die Vervielfältigung der DVD übernehme...

Das heißt also, wenn ich nur EIN Exemplar ausliefere und auf der Rechnung vermerke, dass diese DVD ohne Einholung der Rechte nicht veröffentlicht und vervielfältigt werden darf, dann bin ich auf der sicheren Seite??

Das wäre mir natürlich sehr recht...

Danke für die Antworten, Gerold :)



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Pianist »

Gerold111 hat geschrieben:Das heißt also, wenn ich nur EIN Exemplar ausliefere und auf der Rechnung vermerke, dass diese DVD ohne Einholung der Rechte nicht veröffentlicht und vervielfältigt werden darf, dann bin ich auf der sicheren Seite??
Nein, diese Auskunft ist leider falsch. Bevor Du Dein Filmwerk mit einem Musikwerk verbinden darfst, benötigst Du dafür die Erlaubnis des Rechteinhabers des Musikwerkes. Dieses wird gerade im Bereich der Popularmusik häufig nicht erteilt. Und wenn doch, dann nur mit hohen Kosten.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von WeiZen »

Stichwort Syncrechte
Das Recht den Titel überhaupt im Film verwenden zu dürfen.
Rechteklärung im 5 stelligen Bereich
Gruß
Ulrich



Gerold111
Beiträge: 15

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Gerold111 »

Ok,

könnte man es denn nicht so machen, dass ich irgentwie die Verantwortung an den Auftraggeber / die Firma abgebe?

Der Auftrgageber unterschreibt mir irgendwas? Ein Vertrag oder eine Erklärung, so dass ich auf der rechtlich sicheren Seiten bin??

Gruß, Gerold :)



Pianist
Beiträge: 9000

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Pianist »

Gerold111 hat geschrieben:Der Auftrgageber unterschreibt mir irgendwas? Ein Vertrag oder eine Erklärung, so dass ich auf der rechtlich sicheren Seiten bin??
Nein, diese Verantwortung kannst Du Dir nicht abnehmen lassen. Wenn Du einen Film herstellst, musst Du als Filmhersteller im Besitz aller nötigen Rechte sein.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



megalutzi
Beiträge: 311

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von megalutzi »

Hallo,
das einzigste was du machen kannst:
Du kannst den Film passend zur Musik schneiden, dann lieferst du den Film aber ohne Musik aus und die Firma soll da die Musik drunterlegen.
Kannst du nachweisen, dass du den Film ohne Musik geliefert hast, dann bist du rechtlich auch dem schneider, die Firma bekommt dann das Problem.
Gruß
Lutz



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Andreas_Kiel »

Kar.El.Gott hat geschrieben: Ich ziehe mich bei solche Aufträgen so aus der Affäre, dass ich nur die Dienstleistung berechne und eine DVD mitliefere.
Damit bist Du vielleicht noch die GEMA los. Die Rechteinhaber können Dich trotzdem drankriegen: es geht bei Musik niemals nur um die Vervielfältigung; die Rechte setzen bereits bei der Verwendung ein. Damit ist jede Verwendung zum nichtprivaten Gebrauch gemeint.
Deine Praxis ist extrem gefährlich (was Geld betrifft). Sollte einer Deiner Auftraggeber in ein Klageverfahren verwickelt werden, so ist dies bereits mit erheblichen Kosten verbunden, bevor die Rechteeinhaber (i.d.R. das Musiklabel des Künstlers) überhaupt Deinen Namen erfahren. Diese Kosten holt sich der Auftraggeber im Wege des Rückgriffs sofort bei Dir wieder (sofort heißt: bevor das Musiklabel Dich völlig ruinierte).
Wie ich immer wieder sage: die GEMA ist in der Rechtekette noch das Preiswerteste ...
BG
Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



chrisl
Beiträge: 88

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von chrisl »

Wie stellt sich die Sache denn dar, wenn ich z.B. ein Event filme, bei dem im Auftrag meines Auftraggebers (durch den Erfüllungsgehilfen DJ) ein Welthit gespielt wird, und ich dieses Event auf Video dokumentiere und anschließend dem AG das Video verkaufe als Doku???

Bin ich dann der blöde, oder ist die Gema abgegolten durch Gema Gebühren für das Event??



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Andreas_Kiel »

Dann sollte das eigentlich mit abgegolten sein, es sei denn, Dein Video ist zur späteren Veröffentlichung bestimmt. Sofern der Auftraggeber es wirklich nur als Doku in den Schrank wirft, sollte das nichts weiter kosten. Ich würde mir an Deiner Stelle einen solchen Auftrag schriftlich geben lassen und den künftigén Verwendungszweck haarklein aufschreiben. Und trotzdem kannst Du noch der Dumme sein, wenn das Video zuuuuufällig bei Youtube & Co. erscheint - es kann haarig werden, da wieder rauszukommen (wobei, wie immer, die GEMA das kleinste Problem der Kette ist).
BG
Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



handiro
Beiträge: 3259

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von handiro »

Gerold111 hat geschrieben:Hallo,

ich habe für eine Firma eine Tagung mit ca 150 Teilnehmern in einem 4*-Hotel gefilmt. Die Veranstaltung ging den ganzen Tag: die Ankunft, die vorträge, Essen, kleine Interviews, usw

Jetzt soll ich daraus einen 5-10 minütigen Clip schneiden. Das Problem ist, dass ich als Musikstück einen weltbekannten Hit benutzen soll!

Ich habe das Gema-Problem bei der Firma am Telefon angesprochen und mir wurde gesagt, dass sei egal, weil es nicht veröffentlicht wird.
Der Clip soll aber an alle Teilnehmer verschickt werden!!

Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich mich rechtlich aus der Verantwortung ziehe? Etwa mit einem Vertrag oder so?

Danke & Gruß, Gerold :)
was hier bisher geschrieben wurde ist nur zum teil gut. es gibt eigentlich nur 4 Lösungen:

1.die Rechteinhaber des Hits sagen Deinem Auftraggeber was es kostet und er zahlt ( vergiss es )
2. Du beauftragst einen Komponisten, ein ähnliches Werk neu zu komponieren, wobei er bei der Gema Anmeldung dann auch brav den " Hit" als Zitat im Anmeldebogen angibt. Diese Werk wird dann NEU AUFGENOMMEN.

3. Du fragst weder hier noch sonstwo, nimmst einfach die Musik, machst die Kopien und wunderst Dich warum auch 20 Jahre danach nie etwas passiert ist, weil der Aufwand, das rechtlich mit Armwälten zu verfolgen, aufwendiger ist, als der in Aussicht stehende Prozessgewinn!

4. Du teilst der Firma mit, dass Du Dich nicht strafbar machen möchtest und weigerst Dich den Originalsong unter den clip zu legen.

Zu 3 kann ich den Schlaum Eiern, die hier alle so bescheid wissen nur sagen: mir als Komponist ist genau das passiert: ich sehe einen Film auf BBC, Produziert in Israel, MUSIK VON MIR OHNE ERLAUBNIS EINFACH VON DER CD KOPIERT! BIS HEUTE WEIGERT SICH DER BBC FÜR DIE AUSSTRAHLUNGEN AN DIE GEMA MEINE RECHTE ZU ZAHLEN......
den Produzenten des Films zu finden dauerte 6 Monate, von dem hab ich einen Offebacher bekommen...

weiterhin viel Spass mit Eurem Wissen, die Realität sieht anders aus....



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Rechtlich Absichern - gemapflichtige Musik

Beitrag von Andreas_Kiel »

handiro hat geschrieben: was hier bisher geschrieben wurde ist nur zum teil gut. es gibt eigentlich nur 4 Lösungen:
Dein Punkt 3 ist keine Lösung, sondern eine Möglichkeit. Deine eigenen Erfahrungen in Ehren, aber Du solltest wirklich nicht den Hilfesuchenden suggerieren "passiert schon nix". Aus meiner beruflichen Praxis kenne ich nur zu gut die Seite "ist doch passiert".
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



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