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Filmmusik



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Cyclops
Beiträge: 36

Filmmusik

Beitrag von Cyclops »

Hallo,

ich drehe gerade eine Filmparodie und wünsche mir möglichst die echten Filmmusiken zu den Filmen. Natürlich ist es nicht erlaubt die Musik von CDs... zu nehmen. Wie ist es aber, wenn ich:

- die Melodie/Score selbst anhand der Noten spiele

- oder muss ich die Töne verfremden, umstellen... also eine Variation machen, damit ich sie lizenzfrei und mit vollen Rechten verwenden darf? Man sollte aber aus meinen Score das Vorbild noch heraushören.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmmusik

Beitrag von Andreas_Kiel »

Sobald die Filmmusik stark am Vorbild angelehnt ist (und nach dem, was Du schreibst, ist das ja gerade erwünscht), wäre das illegal. Wenn Du nur ein paar wiedererkennbare Takte verfremdest, wäre das eine Abwägungssache.
Hier kollidiert dann die künstlerische Freiheit mit dem Urheberrecht, aber hierzulande wird das eher für das Urheberrecht ausgehen. Das kann Dir ein Fachanwalt für Medienrecht besser beantworten, Du müßtest dem auch das fertige Werk vorstellen. Selbst eine dann evtl. erfolgende positive Auskunft gibt Dir dann noch keine Immunität vor der einsetzenden Verfolgung durch die Rechteinhaber ...
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



Cyclops
Beiträge: 36

Re: Filmmusik

Beitrag von Cyclops »

ein Beispiel:

Titanic: verfremdetes Gedudel, mit geändertem Text, aber nch auf Titanic-Basis => Abwägungssache

Saw: ein Schauspieler pfeit die Melodie von "Hello Zepp" => Illegal


Srimmt das so?



Gast

Re: Filmmusik

Beitrag von Gast »

Cyclops hat geschrieben:ein Beispiel:

Titanic: verfremdetes Gedudel, mit geändertem Text, aber nch auf Titanic-Basis => Abwägungssache

Saw: ein Schauspieler pfeit die Melodie von "Hello Zepp" => Illegal


Srimmt das so?

Srimmt in etwa.



PowerMac
Beiträge: 7494

Re: Filmmusik

Beitrag von PowerMac »

Nein…
Recherchiere mal nach dem Zitatrecht. Das könnte dir hier helfen.



Cyclops
Beiträge: 36

Re: Filmmusik

Beitrag von Cyclops »

ok also laut wikipedia und Musikzitatrecht, ist es erlaubt Passagen zu übernehem, die sogar noch ERKENNBAR sein müssen. Dann ist das ja doch kein so Problem. Noten sucen, slebst was ausdenken, und ein paar Passagen einbauen.

Oder hab ich da was falsch verstanden? Wahrscheinlich schon sonst wäre es ja sehr einfach...



PowerMac
Beiträge: 7494

Re: Filmmusik

Beitrag von PowerMac »

Du sollst das Stück nicht nur einfach so verwenden, sondern im Sinne eines Zitates.



Andreas_Kiel
Beiträge: 2016

Re: Filmmusik

Beitrag von Andreas_Kiel »

Bei einer Filmparodie ist das Zitatrecht (wie überhaupt bei 99,5 % aller Fragen nach der Verwendung geschützter Musik) mindestens (!) umstritten, vergleiche hier, wovon Du insbesondere wissen mußt:
jusline hat geschrieben:Teilweise wird vorgeschlagen, die Parodie nach den Regel des Zitatrechts (§ 51) zu behandeln und auf diese Weise zu rechtfertigen. Das Zitatrecht passt jedoch nicht für die Parodie, einerseits sind Zitate dadurch gekennzeichnet, dass sie nur Stellen eines Werkes wiedergeben, während die Parodie typischerweise ein Werk als ganzes zum Gegenstand hat, andererseits sind die für Zitate vorgeschriebenen Quellenangaben des § 63 bei der Parodie unüblich und wird in der Praxis nicht verwendet.
und:
§ 24 UrhG hat geschrieben:(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Lies mal in dem o.a. verlinkten Beitrag den Absatz "IV. Parodie und freie Benutzung". Die Chancen stehen für die Benutzung fremder Werke in einer Parodie nicht schlecht, aber: "Allerdings ist stets eine Abwägung im Einzelfall vorzunehmen."
Was heißt das Ganze in der Praxis?
Du wirst vorab für Dein Vorhaben keine Genehmigung zur Verwendung des Materials bekommen. Das bedeutet, diese Abwägung (was wiegt schwerer: Deine Freiheit als Parodist oder das Urheberrecht?) wird dann im Streitfall vom Gericht vorgenommen. Die Streitwerte sind immens hoch und Deine Rechtsschutzversicherung wird sehr wahrscheinlich für Urheberrechtsverletzungen die Deckung verweigern. Kannst und willst Du Dir das leisten?
Solltest Du es darauf ankommen lassen, sollte Deine Parodie auf sehr hohem künstlerischen Niveau sein. Das steigert Deine Chancen vor Gericht im Streitfall. Um den Fachanwalt kommst Du dann sowieso nicht herum, also frag den vorher.
BG, Andreas
"Doch das genügt nicht." - Arseni Tarkowskij



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