Wie... was heisst den 'drehen'?popaj hat geschrieben: ich wollte einen Kurzfilm (spät. Verkauf) auf einem abgelegenen Feldweg und an einem See drehen. Geht das einfach so?
Nun bitte nicht übertreiben. Wenn Ihr nicht gerade auf ein umzäuntes Grundstück geht, sondern auf Feldwegen arbeitet, dann einfach machen. Da wird Euch ganz sicher niemand wegjagen. Und wenn doch, dann geht Ihr eben woanders hin. Natürlich dürft Ihr keinem Landwirt den Acker zertrampeln.popaj hat geschrieben:Ich möchte halt nicht, das wir gerade am filmen sind und
da regen sich irgendwelche Leute auf, dass wir das da nicht dürfen.
Wenn schon, dann "Panoramafreiheit". Die gilt aber nur auf öffentlichem Straßenland. Und bei einem Feldweg weiß man eben nie so genau, ob er nun öffentlich ist oder einem Landwirt gehört. Der Landwirt wird meist auch keine Lagepläne und Grundbuchauszüge dabeihaben, so dass man nie genau klären kann, wer da nun der Berechtigte ist und wer nicht. Daher einfach erst mal machen und je nach Stärke der Argumente die Örtlichkeit ggf. verlassen.hmGast hat geschrieben:Panoramarecht
Was dreht ihr denn???popaj hat geschrieben:@Maik, ne das ist eine Miniproduktion. Wir sind 3 Leute.
Ich möchte halt nicht, das wir gerade am filmen sind und
da regen sich irgendwelche Leute auf, dass wir das da nicht dürfen.
Moin,popaj hat geschrieben: Einzige Bedenken hatte ich nur da Anliegerstraße, aber gut. Sonst war
wirklich nichts in der Nähe. Sogar die Feldwege waren Anlieger.
Zunächst mal gar nichts, ohne sich selbst strafbar zu machen. Ich gehe mal davon aus, dass gutes Zureden bei solchen Leuten sowieso nicht hilft. Deshalb melden große Produktionen ihre Sachen ja auch an und beantragen dann für eine Straße eine Sperrung und eine Sondernutzungserlaubnis. Dann wäre es möglich, Störenfrieden durch die Polizei einen Platzverweis erteilen zu lassen, der dann nötigenfalls mit "unmittelbarem Zwang" durchgesetzt wird. Das ginge an sich auch ohne Sperrung und ohne Sondernutzung, hängt aber sehr stark vom Einsatzwillen der Polizisten ab. Ist eben eine Abwägungssache. Man darf da frei filmen, aber die anderen dürfen ebenso frei Grimassen machen.Andreas_Kiel hat geschrieben:Der "Haken" an einem öffentlichen Weg (ohne förmliche Drehgenehmigung /Absperrung): man kann nur darauf hoffen, daß niemand sich störend im Bild aufbaut, vielleicht noch höflichst bitten. Da man im öffentlichen Raum ja grundsätzlich frei "drehen" kann, wäre es übrigens juristisch sehr interessant, was man gegen die absichtlichen Störenfriede unternehmen könnte (abichtlich vor die Kamera stellen, ins Mikro brüllen usw. usw., alles schon erlebt ...).