Falscher Weg. Die werden kaum mit Dir reden (dürfen). Beispiel Schleswig-Holstein: richte eine Anfrage an das Landespolizeiamt. SH hat *) (wie andere Länder vermutlich auch) einen Erlaß über die Mitwirkung der Polizei bei Filmaufnahmen, da stehen auch die Stunden- /Tagessätze drin, zu denen sich Ausrüstungsstücke von der Mütze bis zum kompletten WSP-Boot mieten lassen. Auch echte Beamte **) können in ihrer dienstfreien Zeit sogar in Deinem Film mitspielen, auch in Uniform, auch mit Fahrzeugen. Voraussetzung ist die Vorlage des Drehbuchs, damit die Polizei z.B. nicht selbst bei einer Verarsche ihrer selbst mitspielt. Seit einige Privatsender geradezu unglaublich blöde "Dokus" gesendet haben, liegt die Meßlatte sehr, sehr hoch. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 8.7.04 beschlossen: "Die IMK lehnt grundsätzlich die Mitwirkung der Polizei an Medienproduktionen im Rahmen von Reality-Formaten ab."C.I.W hat geschrieben:Mir ist gerade eingefallen, dass bei uns in der nähe eine SEK-Kaserne ist. Da werd ich mal vorbeischauen und fragen, ob die mir ne alte Uniform leihen könnten.
in münchen wußten die aber scheinbar noch nix davon, denn das waren echte sek-beamte, die bei unserem dreh ende 2004 als (klein-)darsteller agierten:Andreas_Kiel hat geschrieben: Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am 8.7.04 beschlossen: "Die IMK lehnt grundsätzlich die Mitwirkung der Polizei an Medienproduktionen im Rahmen von Reality-Formaten ab."
AG Tiergarten, Entscheidungsdatum: 05.07.2005, Aktenzeichen: (242) 3 Wi Js 966/03 Ls (53/04).1. Mitarbeiter einer Fernsehproduktionsgesellschaft (Produzent, Produktionsleiter, Drehbuchautor, Darsteller und Moderator und Kameramann), die für eine Fernsehserie, in der mit versteckter Kamera die Reaktionen der ortsanwesenden Personen auf von Schauspielern gestellte Situationen aufgenommen werden, verantwortlich sind, machen sich wegen eines in mittelbarer Täterschaft begangenen gemeinschaftlichen Missbrauchs von Notrufen in Tateinheit mit Vortäuschen einer Straftat strafbar, wenn bei Dreharbeiten auf einer öffentlichen Straße durch die Art der gestellten Situationen bei den gutgläubigen Passanten der Eindruck erweckt wird, es liege eine Straftat oder ein Notfall vor, so dass einer der Passanten über den Notruf die zuvor nicht über die Dreharbeiten informierte Polizei verständigt.
2. Trägt ein Darsteller, auf dessen Idee und Drehbuch die Sendung beruht, bei einer der gestellten Aktionen eine ausgeliehene (mit der Aufschrift "Polizei" und dem staatlichen Hoheitszeichen versehene) SEK-Uniform, so dass bei den in die Aktion einbezogenen gutgläubigen Personen der Eindruck eines echten Polizeieinsatzes erweckt wird, so machen sich die für die Aufnahmen Verantwortlichen einer Amtsanmaßung in Tateinheit mit dem Missbrauch von Abzeichen schuldig. Sie können sich nicht auf das Grundrecht der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) berufen, weil der Schutzbereich dieser Norm keinen Vorrang vor der Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege genießt.
das war ne doku-soap für pro7 (man könnte es pseudo-reality nennen). ich hab da zweite kamera gemacht. diese folge war der staffelabschluß und wurde mit 7 kameras gleichzeitig gedreht. bezahlt haben andere. ;-)Andreas_Kiel hat geschrieben:.. war das ein Reality-Format? Natürlich gibt es noch ein geringes Ermessen vor Ort; im Zweifel soll aber die Teilnahme an solchen Sendungen - d.h., nicht sowas "seriöses" wie "Tatort" usw. - abgelehnt werden.
Was hast Du denn dafür bezahlt?
BG
Andreas