Du solltest nicht so viel Zeit vor dem Spiegel verbringen.
Geh lieber in deinem Creditreform-Puppenhaus spielen. Da kannst du dann deine Figuren über dein Zahlungsziel von 2 Wochen zanken lassen. :)
Du solltest nicht so viel Zeit vor dem Spiegel verbringen.
Ich würde dir für deine ganzen Erläuterungen ja ein Like geben, soweit ich mich an Jura an der Uni erinnere. Aber diese endlose Diskussion ist so absurd. Wie so viele hier. Es tut einfach nur weh zu sehen, wie wir uns in Social Media mit so komplett sinnfreien Diskussion unsere Lebenszeit klauen.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Somit hast du mit deinen 10.000€ für die Steuerschuld faktisch "gehaftet".
Richtig - aber nur buchhalterisch.iasi hat geschrieben: ↑ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen.
Das ist eine private Kreditbesicherung Deiner Bankfinanzierung.iasi hat geschrieben: ↑ Mit dieser Forderung kann ich dann zur Bank gehen und sie als Sicherheit für einen Bankkredit nehmen.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Ich leihe dir also den Kaufpreis für die Zeit bis zur Zahlung.
Gerade das spricht gegen Deine Argumentation:iasi hat geschrieben: ↑ Als Musterprozess (auch Musterverfahren oder Musterklage) bezeichnet man in Deutschland ein als klärenden Einzelprozess für eine Vielzahl möglicher Prozesse geführtes Gerichtsverfahren.
Nochmals ganz klar:iasi hat geschrieben: ↑ Somit hast du mit deinen 10.000€ faktisch "gehaftet".
Du verlierst dich in Begrifflichkeiten, obwohl es mir um eine allgemeine Betrachtung geht.freezer hat geschrieben: ↑So 07 Dez, 2025 18:15Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Somit hast du mit deinen 10.000€ für die Steuerschuld faktisch "gehaftet".
Du hast weiterhin nicht gehaftet.
Du hast eine eigene Forderung verloren.
Das Beispiel ändert daran exakt gar nichts - Du beschreibst erneut nur einen klassischen Forderungsausfall bei ungesicherten Gläubigern.
Kein einziger Euro:
* wurde von Dir gezahlt
* wurde von Dir gepfändet
* wurde von Dir an das Finanzamt abgeführt
Es gab schlicht keine Auszahlung an Dich.
Mehr ist insolvenzrechtlich nicht passiert.
Du verwechselst weiterhin:
"Geld nicht bekommen" mit "für fremde Schuld einstehen".
Das sind zwei völlig verschiedene rechtliche Vorgänge.
Richtig - aber nur buchhalterisch.iasi hat geschrieben: ↑ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zählen grundsätzlich zum Umlaufvermögen.
Umlaufvermögen bedeutet:
"Anspruch auf Geld".
Nicht:
* vorhandenes Geld
* überlassenes Kapital
* Kreditbetrag
Buchhalterische Aktivierung ersetzt keinen Vertragstyp.
Das ist eine private Kreditbesicherung Deiner Bankfinanzierung.iasi hat geschrieben: ↑ Mit dieser Forderung kann ich dann zur Bank gehen und sie als Sicherheit für einen Bankkredit nehmen.
Das macht die ursprüngliche Forderung nicht zu einem Darlehen gegenüber dem Auftraggeber.
Du vermischst erneut drei getrennte Ebenen:
* Forderung
* Sicherungsabtretung
* Darlehen
Das sind drei eigenständige Rechtsverhältnisse.
Nein.iasi hat geschrieben: ↑ Ich leihe dir also den Kaufpreis für die Zeit bis zur Zahlung.
Du lieferst eine Sache gegen spätere Zahlung.
Das ist Stundung, nicht Kapitalüberlassung.
Beim Darlehen (§ 488 BGB) wird Geld überlassen mit Rückzahlungsverpflichtung.
Beim Kauf- oder Werkvertrag wird eine Sache oder Leistung erbracht mit Zahlungspflicht.
Gleiche Fälligkeit bedeutet nicht gleicher Vertragstyp.
Gerade das spricht gegen Deine Argumentation:iasi hat geschrieben: ↑ Als Musterprozess (auch Musterverfahren oder Musterklage) bezeichnet man in Deutschland ein als klärenden Einzelprozess für eine Vielzahl möglicher Prozesse geführtes Gerichtsverfahren.
Ein Musterprozess dient der Auslegung bestehender Normen - er schafft kein neues Schuldverhältnis.
Es existiert:
* kein Musterverfahren
* kein Urteil
* keine Rechtsprechung
die aus einer Werkleistung mit Zahlungsziel ein Darlehen, aus einem Forderungsausfall eine Haftung oder aus einem Auftragnehmer einen Investor macht.
Wenn Du ein solches Urteil kennst:
Bitte konkret nennen - Aktenzeichen, Gericht, Entscheidungsdatum.
Nochmals ganz klar:iasi hat geschrieben: ↑ Somit hast du mit deinen 10.000€ faktisch "gehaftet".
Du hast
* kein fremdes Vermögen eingesetzt
* keine fremde Schuld beglichen
* keine Steuerzahlung geleistet
Du hast lediglich Deine eigene Forderung nicht realisieren können.
Das ist die gesetzliche Definition von:
Forderungsausfall bei Insolvenz.
Nicht:
* Haftung
* Kreditvergabe
* Investment
Du beschreibst weiterhin wirtschaftliche Liquiditätswirkungen => und erklärst sie zu Haftung.
=> Das bleibt auch nach vielfacher Wiederholung rechtlich falsch.
Kurzform:
Geld verlieren ≠ haften
Forderung verlieren ≠ fremde Schuld bezahlen
Stundung ≠ Darlehen
Das Insolvenzrecht existiert genau wegen dieser Unterscheidung => und nicht dagegen.
Nein.
Das ist kein rechtliches Argument, sondern eine moralische Wertung. Sie ändert nichts daran, dass:
Du willst nicht diese eine rein juristische Ebene verlassen, daher drehen wir uns hier im Kreis.


