Nach zehn Jahren Rechtsstreit stellte das Bundessozialgericht fest, dass Kameraleute als Selbständige einzustufen sind bzw. dass außerhalb des programmgestaltenden Bereichs Mitwirkende nicht ohne Weiteres als Beschäftigte oder Arbeitnehmer eingestuft werden dürfen, teilt der Berufsverband mit.
Urteil im Anhang als PDF