Du hast mir die Frage nicht beantwortet und ich habe auch mehrmals den Begriff abgabe gewählt.DKPost hat geschrieben: ↑Do 09 Feb, 2023 14:24Auch das habe ich dir bereits beantwortet: Von daher würde ich sagen: Nein, das ist keine korrekte Methode um KSK-Abgaben zu sparen.
Wenn du mir nicht glaubst dann lass es von einem Anwalt klären. Es gibt übrigens keine KSK-Besteuerung. Das ist keine Steuer sondern eine Abgabe.
Und nur als gut gemeinter Tipp: Vielleicht erstmal selbst aufmerksam lesen bevor man mit schnippischen Kommentaren ankommt ;)
Was Du als Antwort deklarierst, ist die Erläuterung dafür, das ein Auftraggeber eine KSK Abgabe zu zahlen hat, wenn der Künstler im Sinne von freischafend ist, nicht aber wenn eine GmbH beauftragt wird.
Dies ist klar, war aber nicht die Frage und Du willst mir doch wohl jetzt nicht wirklich klarmachen wollen, das die besagte Agentur nur mit GmbH Formen arbeitet, nur damit sie die KSK Abgabe nicht leisten muß?
Wenn Du als Tonmann dort für die eine Aufnahme machst, dürfen sie am Ende des Tages 4.2% an die KSK abdrücken und die Frage ist immernoch nach wievor, können die mit ihrem Geschäftsmodell bzw mit deren Abrechnungsart auf Honorarbasis ohne das man eine Rechnung schreiben kann, dem ganzen entgehen?
Mehr nicht!