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-Das Drehbuch in einem versiegelten Umschlag mit beglaubigter Datumsangabe der Verschließung bei einem Notar hinterlegen (es gibt speziell auf Medienrecht spezialisierte Anwälte, die sowas für schätzungsweise 50 - 200 EUR anbieten).
-Das Drehbuch in einen versiegelten Umschlag packen und per Post an dich selbst schicken. Wenn der Poststempel gut lesbar ist, den versiegelten Umschlag als Beweis gut aufbewahren (bis ihn z.B. irgendwann mal ein Gericht als Beweisstück öffnet). Eventuell bietet sich da auch Einschreiben oder sowas an, wo man dann noch einen schriftlichen Nachweis von der Post hat. Weiss ich aber nicht genau.
Chris2 hat geschrieben:-Das Drehbuch in einen versiegelten Umschlag packen...
Am Besten natürlich den Brief vor glaubwürdigen Zeugen packen und den Inhalt bestätigen lassen, dann kann etvtl. später ein Gerichtstermin vermieden werden. (Kosten!!)
Generell ist das immer die kritischste Phase in jedem Projekt: Pitchen aber die Katze nicht zu weit aus dem Sack lassen, dass man noch Trümpfe in der Hinterhand hat.
Wenn man erst die Leute kennt und einschätzen kann ist das besser - aber bei jedem Metier-/Genrewechsel beginnt das Spiel von neuem.
Oft ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband hilfreich, sofern sie Rechtsbeistand bieten. Gerade deren Musterprozesse werden mitunter sehr ernst genommen und keiner will natürlich in solch eine Falle tappen, dass gerade an diesem Fall ein Exempel statuiert wird. Obwohl die Tiger inzwischen auch zahnloser zu werden scheinen...
Das mit dem Umschlag ist nicht gerade die beste Methode und wird falls es zum Streitfall kommen sollte vor Gericht nicht unbedingt anerkannt... Du kannst dir ja auch jetzt einfach einen leeren Umschlag schicken und erst in 10 Jahre was reinpacken. Dann hast du trotzdem einen alten Stempel.
Sicher ist im Prinzip nur der Notar.
yep, es gibt wohl spezielle Anwälte für Medienrecht, die so eine "Einlagerung" zu recht günstigen Pauschalbeträgen (glaube sogar noch unter 100 Euro) anbieten.
pennor hat geschrieben:Das mit dem Umschlag ist nicht gerade die beste Methode und wird falls es zum Streitfall kommen sollte vor Gericht nicht unbedingt anerkannt... Du kannst dir ja auch jetzt einfach einen leeren Umschlag schicken und erst in 10 Jahre was reinpacken. Dann hast du trotzdem einen alten Stempel.
Sicher ist im Prinzip nur der Notar.
Man soll den Brief ja nicht öffnen, sondern zulassen. So bleibt der Poststempel in Takt.
Also soweit ich weiß ist der Poststempel auf den Briefmarken. Und die haben meines erachtens recht wenig damit zu tun ob der Umschlag beim senden festverschlossen war.
Glaub mir: der einzig bombensichere Urheberrechtsbeweis für dein Drehbuch ist, es beim Notar zu hinterlegen.
Ich hab mal ein Making Of eines Werbespots gesehen, da hat die Werbefirma das auch so gemach mit dem Poststempel. Gibts da nicht eine Briefform, wo der Stempel auf der Öffnung ist?
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