Geschäftliche Aspekte der Filmproduktion Forum



Welches Buyout ist angemessen?



Filmen als Beruf: Hier geht´s um Themen wie: Tarifliches, Kundenkommunikation, Abnahmen und wieviel man für bestimmte Aufträge verlangen kann
Antworten
MFP
Beiträge: 20

Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von MFP »

Hallo ihr Lieben,

würde mich total über euren Ratschlag zur folgenden Situation freuen:

Mein Kunde (mittelständisches Unternehmen) wird von einer größeren Videoproduktionsfirma (Mediengruppe) in eine Dokumentation aufgenommen werden. Jetzt kam die Anfrage an mich, ob ich für meinen Kunden B-Roll filmen (mehrere Tage, mehrere Standorte) und dem Kunden das Rohmaterial verkaufen kann, sodass die es weiterreichen und die Videoproduktionsfirma es in die Dokumentation aufnehmen kann.

Frage 1:
Die Übertragung der Nutzungsrechte am Rohmaterial an meinen Kunden erscheint mir etwas schräg, weil dieser ja die Rechte wieder an die Mediengruppe weitergeben muss. Wäre es nicht sinnvoller, ich übertrage die Nutzungsrechte direkt an Letztere?
Abrechnung muss halt wohl in jedem Falle über meinen Kunden erfolgen.

Frage 2:
Was würdet ihr für den Buyout veranschlagen?
Konkret wird es Material einer GH5s in 10-Bit 4:2:2 von mehreren Standorten im In- und Ausland geben, welches dann für die Dokumentation (Ausstrahlung im Internet, ggf. auch im TV) genutzt werden soll.

In jedem Falle würde ich mir vorbehalten wollen, dass ich das Material auch für eigene Zwecke (Showreel o.Ä.) nutzen darf. Würde Festplatten kaufen, das Material dort drauf ziehen, eine behalten und eine per Post an die Produktionsfirma senden.

Wie denkt ihr darüber? Habt ihr Tipps für mich?

Freue mich sehr auf eure Rückmeldungen!

Herzliche Grüße



videofreund23
Beiträge: 196

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von videofreund23 »

dein Stundensatz plus X



Jalue
Beiträge: 1446

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Jalue »

Die Übertragung der Nutzungsrechte am Rohmaterial an meinen Kunden erscheint mir etwas schräg, weil dieser ja die Rechte wieder an die Mediengruppe weitergeben muss. Wäre es nicht sinnvoller, ich übertrage die Nutzungsrechte direkt an Letztere?

Nicht, wenn das Kundenunternehmen deine Aufnahmen später auch noch für andere Zwecke verwenden möchte, aber wo ist das Problem? Dein Auftraggeber ist der „Kunde“ und dem überträgst du die Nutzungsrechte. Ob er sie weiterverkauft oder verschenkt, kann dir doch egal sein. Btw. liegen die Nutzungsrechte nicht allein dir, schließlich filmst du im Betrieb des Kunden oder? Ein Weiterverkauf, z.B. an eine Stock-Footage-Agentur, wäre ohne sein Einverständnis ohnehin nicht möglich.

Was würdet ihr für den Buyout veranschlagen?

Wie schon oben gesagt, dein Tagessatz. Natürlich steht es dir frei, mit deinem Kunden eine andere Vereinbarung zu treffen (Wiederholungshonorar, Zweitverwertungsrechte …), aber bei Kameraleuten / Videoproducern ist das eher unüblich. Tipp in dem Zusammenhang: Wenn ich im öffentlichen Raum (!) filme und dabei denke: „Wow, das könnte ich später selbst nochmal gut gebrauchen“ (z.B. ein tolles Landschaftsmotiv), drehe ich eben ein bisschen mehr und übergebe dem Kunden nicht alles ;-)



MFP
Beiträge: 20

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von MFP »

Hey Leute
Schon mal vielen Dank für die Rückmeldungen!

Kurze Anmerkung/Rückfrage:

Inzwischen ist geklärt, dass der Kunde zeitlich und räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte am Material haben möchte. An wen er es also künftig weiter gibt o.Ä. soll komplett er entscheiden können.

Mit dieser Anforderung bin ich vollkommen okay.

Zum Verständnis mit einem Beispiel:

Wenn mein Tagessatz 100 € wäre und ich 3 Drehtage habe, würdet ihr also 300,00 € für die Dreharbeiten plus 300,00 € für das buyout veranschlagen?

Würde mich über ein paar weitere Antworten freuen. Vielen Dank und schönes Wochenende für alle! :)



Jott
Beiträge: 21834

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Jott »

Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre? Ist hoffentlich nur ein symbolisches Rechenbeispiel.



Jalue
Beiträge: 1446

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Jalue »

Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.



MFP
Beiträge: 20

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von MFP »

Macht euch um meinen Tagessatz keine Sorgen - es handelt sich um ein Rechenbeispiel. :)
Jalue hat geschrieben: Sa 20 Mär, 2021 17:49 Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Dieser beinhaltet aber nur meine Arbeitszeit und mein Equipment. Nicht aber das Buyout. Das wird ja separat abgerechnet und gemäß der Vereinbarungen festgelegt.

Also zum Verständnis:

1.) Ihr würdet Tagessatz X PLUS nochmal den Tagessatz (für das Buyout) berechnen?

oder

2.) Ihr würdet nur den Tagessatz X berechnen.



Jott
Beiträge: 21834

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Jott »

Kommt halt auf den Tagessatz an. Idealerweise ist der so hoch, dass du nicht auf Buyout-Zubrot angewiesen bist. Aber das sieht jeder anders, es gibt keine Regeln. Und: ist der Kunde eine Eintagsfliege oder auf Dauer? Spielt alles rein.



rdcl
Beiträge: 1634

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von rdcl »

MFP hat geschrieben: Sa 20 Mär, 2021 19:00 Macht euch um meinen Tagessatz keine Sorgen - es handelt sich um ein Rechenbeispiel. :)
Jalue hat geschrieben: Sa 20 Mär, 2021 17:49 Wenn dein Tagessatz 100 Euro wäre, würdest du pro Tag 100 Euro in Rechnung stellen. Allerdings wärest du bei solchen Tagessätzen zeitnah insolvent, bzw. würdest den Leuten die Preise versauen, die von dieser Arbeit leben müssen.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Dieser beinhaltet aber nur meine Arbeitszeit und mein Equipment. Nicht aber das Buyout. Das wird ja separat abgerechnet und gemäß der Vereinbarungen festgelegt.

Also zum Verständnis:

1.) Ihr würdet Tagessatz X PLUS nochmal den Tagessatz (für das Buyout) berechnen?

oder

2.) Ihr würdet nur den Tagessatz X berechnen.
Du produzierst die Aufnahmen ja im Grunde als ganz normale Auftragsarbeit für den Kunden. Und für solche Jobs ist es, zumindest meiner Ansicht nach, sehr unüblich so etwas wie einen Buyout zu verrechnen. Wenn du etwas im Auftrag für den Kunden drehst, dann überträgst du in der Regel ja immer die Rechte dafür an den Kunden.
Und nur weil du jetzt zufällig weißt, dass der Kunde das Material an eine andere Produktionsfirma weiter gibt, rechtfertigt das für mich keine zusätzlichen Kosten.
Du könntest natürlich den Job ablehnen mit dem Hinweis, dass du kein Zulieferer für die Konkurrenz bist. Oder du einigst dich mit deinem Kunden auf eine bestimmte Summe zusätzlich als Buyout. Aber Anspruch darauf hast du meiner Meinung nach nicht, und es ist auch eine unübliche Berechnung.



Bluboy
Beiträge: 4538

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Bluboy »

Da muß ein Fachanwalt her,denn wer Nutzungsrechte hat darf nicht autpmatisch weiterverbreiten.
Zuletzt geändert von Bluboy am So 21 Mär, 2021 09:40, insgesamt 1-mal geändert.



Darth Schneider
Beiträge: 20055

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Darth Schneider »

Das verstehe ich wirklich richtig ?
Du stellst dem ja Kunden logischerweise die Vorbereitungen, den Dreh und die ganze Nachbearbeitung eines Filmes in Rechnung. Damit er nachher noch eine Rechnung für die Rechte auf das Film Material zu bezahlen hat ??
Ja hat der Kunde denn nicht schon von Anfang an das Recht mit dem für ihn gedrehten und ja von ihm bezahlten Film Material zu machen was er will ?
Das kenne ich eigentlich nicht anders.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



Bluboy
Beiträge: 4538

Re: Welches Buyout ist angemessen?

Beitrag von Bluboy »

Darth Schneider hat geschrieben: So 21 Mär, 2021 09:39 Ja hat der Kunde denn nicht schon von Anfang an das Recht mit dem für ihn gedrehten und ja von ihm bezahlten Film Material zu machen was er will ?
Das kenne ich eigentlich nicht anders.
Gruss Boris
Ich bin auch Kunde und und obwohl Warner Bros für Anonymous produziert, sind meine Rechte sehr beschnitten



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