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FESTIVAL | |
Filmfestival Münster 2005 19-23. Oktober 2005 / Münster |
Einsendeschluss | 1 . Juli 2005 |
URL | http://www.filmfestival.muenster.de/ |
Beschreibung | Über kurz oder lang muss man sich beim 11. Filmfestival Münster keine Gedanken mehr machen. Denn neben dem bekannten und beliebten deutschsprachigen Kurzfilmwettbewerb für Produktionen aller Genres und Formate aus Deutschland, Österreich und der Schweiz schreibt die Filmwerkstatt Münster 2005 zum ersten Mal auch einen europäischen Spielfilmwettbewerb aus. Unter dem Titel Growing Up werden 8 Filme nominiert, die sich mit dem Thema «Kindheit und Jugend» auseinander setzen und/oder Kindern und Jugendlichen eine herausragende Rolle zuweisen. Dabei geht es nicht um Filme für Kinder, sondern um solche, die sich an ein erwachsenes Publikum wenden — wobei Überschneidungen natürlich immer denkbar sind. |
Teilnahmebedingungen | Reglement Europäischer Spielfilmwettbewerb «Growing Up»
Preisgeld dotiert mit 10.000 Euro
Das Filmfestival Münster möchte mit diesem Wettbewerb die Wahrnehmung des europäischen Films stärken und durch das vorgegebene Thema das Medium Film als — unterhaltendes — Zeitdokument für gesellschaftsrelevante Fragen zur Diskussion stellen. Inhaltliche Übereinstimmungen und Differenzen, originäre visuelle Konzepte der jeweiligen Kinematographien der verschiedenen europäischen Länder, technische und künstlerisch-innovative Aspekte können so deutlich gemacht werden.
Reglement Kurzfilmwettbewerb
1. Veranstalter und Träger des Filmfestival Münster 2005 vom 19. bis 23. Oktober 2005 ist die Filmwerkstatt Münster.
2. Der Wettbewerb widmet sich dem deutschsprachigen Kurzfilm (BRD, Österreich und Schweiz) der letzten beiden Jahre (ab 1/2004).
3. Eingereicht werden können Arbeiten in den Formaten Super 8, 16 mm und 35 mm (keine Zweibandprojektionen), Beta SP, Digi-Beta und DV / DVcam. Maximale Länge: 45 min. Für die Sichtung sind VHS-Videokopien und DV-Kopien erwünscht.
4. Die Ausschreibung erfolgt im deutschsprachigen Raum. Anmeldeschluss und Einreichtermin für die Sichtungskopie ist der 1. Juli 2005 (Datum des Poststempels). Die Vorführkopien der ausgewählten Filme müssen bis zum 14. Oktober 2005 in Münster eingetroffen sein.
5. Der Veranstalter beruft eine fünfköpfige Sichtungskommission und benennt das Wettbewerbsprogramm aufgrund deren Entscheidungen.
6. Der Anmeldende hat sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, vergewissert, dass diese mit der Teilnahme einverstanden sind.
7. Kein Film darf aus dem Kurzfilm-Wettbewerbs-Programm des Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme bis zum 15.08.2005 bestätigt wurde.
8. Eine vom Veranstalter berufene Jury vergibt den Preis der Filmwerkstatt Münster in Höhe von 5.000,- Euro. Dieser Preis ist teilbar. Der WDR, Studio Münster verleiht einen Förderpreis von 2.500,- Euro. Der Gewinner eines Preises der Münsterschen Filmtheater-Betriebe in Höhe von 1.000,- Euro wird durch Stimmzettel vom Publikum ermittelt.
9. Die Kosten für die Anlieferung von Sichtungs- und Vorführkopien sowie Foto- und Pressematerial trägt der/die TeilnehmerIn. Die Rücklieferung erfolgt frei Haus durch den Veranstalter. Das Sichtungsmaterial einschließlich Videokopie kann nur zurückgeschickt werden, wenn ausreichend Rückporto beiliegt.
10. Filmkopien sind während der Festivaltage mit ihrem Kopienwert versichert. Etwaige Schadensersatz-ansprüche sind bis spätestens 10 Tage nach Rück-sendung geltend zu machen. Hin- und Rückversand erfolgen auf Gefahr der TeilnehmerInnen (Gerichtsstand ist Münster).
11. Über alle in diesem Reglement nicht enthaltenen Fragen entscheidet die Festivalleitung. |
Ort | 48147 Münster Deutschland |
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Alle Angaben ohne Gewähr |
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