Das sind doch aber Formulierungen, die auf meinen Sachverhalt gar nicht zutreffen. Ein Sprecher ist nur er selbst als Mensch mit seiner Stimme und seinem Gehirn, er hat vielleicht ein paar Telefon- und Materialkosten, wenn er telefoniert und eine Rechnung ausdruckt und verschickt, das ist in seinem Honorar enthalten. Ich aber muss doch differenzieren zwischen mir als Mensch, der gewisse Leistungen erbringt, und der Technik, die ich dafür einsetze. Das passt doch nicht.Jott hat geschrieben: Spar's dir:
"Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte ( z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen ) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten.
Vergleich: Es gibt ja auch Filmproduzenten, die nur einen Schreibtisch haben. Die ziehen einen Auftrag an Land, heuern einen Autoren und einen Kameramann an, sie mieten eine Kamera, einen Schnittplatz und so weiter. Natürlich müssen sie für den Autoren die Abgabe zahlen, und wohl auch für den Kameramann. Aber doch nicht für die gemietete Kamera und den gemieteten Schnittplatz. Nun die Frage: Wenn die jetzt die Produktion eines Filmes ihrem Kunden in Rechnung stellen, wie wird dann die Abgabe berechnet und wer zahlt sie? Und macht es einen Unterschied, ob der Schreibtischtäter ein Einzelunternehmer oder eine GmbH ist?
Matthias