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Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
Rick SSon
Beiträge: 1527

Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Rick SSon »

Moin moin,

ich weiss, man sollte sich auf diesem Gebiet als Filmender auskennen, aber da ich noch nie vor einem solchen Problem stand bin ich unsicher, ob das Recht auf meiner Seite steht ;-)

Folgende Situation: Ich habe für den DJ eines Clubs nach mündlicher Absprache (nicht Discodice) ein Video über seine Veranstaltung produziert. siehe hier:



nun habe ich gesehen, dass Discodice mein Bildmaterial, ohne mein Wissen, leicht verändert für den eigenen Kanal verwendet hat. Wahrscheinlich durch meinen Auftraggeber weitergegeben. Siehe hier:



Dürfen Die das einfach so?!

Grüße,

Rick



blickfeld

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von blickfeld »

Rick SSon hat geschrieben:Moin moin,

ich weiss, man sollte sich auf diesem Gebiet als Filmender auskennen, aber da ich noch nie vor einem solchen Problem stand bin ich unsicher, ob das Recht auf meiner Seite steht ;-)

Folgende Situation: Ich habe für den DJ eines Clubs nach mündlicher Absprache (nicht Discodice) ein Video über seine Veranstaltung produziert. siehe hier:



nun habe ich gesehen, dass Discodice mein Bildmaterial, ohne mein Wissen, leicht verändert für den eigenen Kanal verwendet hat. Wahrscheinlich durch meinen Auftraggeber weitergegeben. Siehe hier:



Dürfen Die das einfach so?!

Grüße,

Rick
ob die das dürfen, musst du uns sagen, denn du hast ja schließlich den vertrag gemacht und solltest ihn jeder zeit einsehen können.



Adam
Beiträge: 1112

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Adam »

In den Infos 'der Kopie' steht:
"Movie by: Cityflavor"

Wenn Du nicht 'cityflavor' bist, dann würde ich mich zumindest mal beschweren und als Minimalforderung die Nennung Deines Namens fordern.

Mündlicher Vertrag ist halt etwas schwierig.
Wenn Du mit dem DJ ausgemacht hast: "Ich mach nen Clip für Dich", dann beinhaltet das jedenfalls nicht: "Du, lieber DJ, hast das Recht die Aufnahmen weiterzugeben, sodass die verändert werden und unter einem neuen Urheber ins Netz gestellt werden dürfen.

Klar kann der DJ sagen: "Das ist ein Promo-Clip für mich, den reiche ich weiter und der darf gezeigt werden" (So war es ja wohl gedacht?)

Inhaltliche Veränderung, eine Neumischung des Materials und die Angabe eines anderern Urhebers halte ich für recht gewagt.

(Dazu kommt - auf rechtlicher Ebene - noch die Örtlichkeit und die vielen Personen im Bild. Haben die alle eine Freigabe erteilt und hat der Club-Besitzer zugestimmt, dass in seinen Räumichkeiten gedreht werden darf? Und die Musik? Beide Stücke klingen recht professionel? Sind die jeweiligen Rechte geklärt?)



Rick SSon
Beiträge: 1527

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Rick SSon »

Erstmal Danke für deine Antwort Adam,

Mit dem Clubbesitzer ist das abgesprochen. Es ist eine Partyreihe in dem Club und mein Auftraggeber ist einer der HausDJs. Die erste Musik kam von ihm, die zweite wird von Discodice selbst sein - denke ich.

Gute Frage wie das mit den abgelichteten Personen ist, aber in der Regel sind die so geil drauf sich zu zeigen (alle 5 min. will einer, dass ich mit meiner Blackmagic Pocket `nen Photo mache :D) das ich mir nicht vorstellen kann, dass es aus der Richtung Probleme gibt. Wird ja auch niemand beim Kotzen gezeigt ;-)



blickfeld

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von blickfeld »

Rick SSon hat geschrieben:...

Mit dem Clubbesitzer ist das abgesprochen. Es ist eine Partyreihe in dem Club und mein Auftraggeber ist einer der HausDJs. Die erste Musik kam von ihm, die zweite wird von Discodice selbst sein - denke ich.

Gute Frage wie das mit den abgelichteten Personen ist, aber in der Regel sind die so geil drauf sich zu zeigen (alle 5 min. will einer, dass ich mit meiner Blackmagic Pocket `nen Photo mache :D) das ich mir nicht vorstellen kann, dass es aus der Richtung Probleme gibt. Wird ja auch niemand beim Kotzen gezeigt ;-)
Auch wenn Du meine Antwort nicht ernst zu nehmen scheinst und immer noch keine Informationen darüber herausrückst, ob es einen Vertrag gab und was da besprochen / niedergeschrieben worden ist, kann Dir niemand wirklich weiterhelfen.

Zum einen Frage ich mich, warum Du Dich nicht erst mit Deinen Auftraggeber zusammen setzt und das mal durch sprichst.
Es gibt halt Vertragsformen, da kann er mit dem gelieferten machen, was er will und es Vertragsformen, da wir jedes einzelne Aufführungsrecht abgeklärt.
Und da niemand von uns dabei war und Du Dich weigerst, da Infos rauszurücken, werden wir Dir auch nicht helfen können.

Zum filmen dritter:
Wenn auf den Eintrittskarten der Disco oder am Angang kein Hinweis und "Rechteabtretung" ausgehängt worden war, kannst Du dafür richtig Stress bekommen - siehe Recht am eigenen Bild.

Und da Du ja anscheinend Cityflavor bist oder für die arbeitest: Sowohl auf Facebook als auch auf Eurer Homepage fehlt der Name des verantwortlichen. Dieses kann jeder Zeit abgemahnt werden. Vielleicht einfach noch mal mit den Basics der rechtlichen Grundlagen beschäftigen, wie Verträge, Impressum, Rechte anderer etc.
Ansonsten kann aus so einem Discoauftrag, der Dir vielleicht einen Tausi eingebracht hat, Klagen und Abmahnungen über mehreren tausend Euros werden.



handiro
Beiträge: 3259

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von handiro »

Wer seine "Filmchen" auf youtube hochlädt und dann über Rechte spricht, hats nicht begriffen: die Rechte gehören jetzt youtube!
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



Adam
Beiträge: 1112

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Adam »

Youtube Nutzungsbedingungen Abschnitt 10.1.A und B

Indem Sie Nutzerübermittlungen* bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
A)YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, [...]einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;

B)jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke....


*Nutzerübermittlungen ist der Youtube-Begriff für Videos (und Textbeiträge)

Steht unter Punkt B nicht, dass jeder das Video gebührenfrei nutzen, reprouzieren und 'derivate Werke' erzeugen darf?
Wenn ja, dann dürfen die Deine Aufnahmen nutzen, verändern und auch wieder bei youtube einstellen.
Zuletzt geändert von Adam am So 12 Jul, 2015 11:19, insgesamt 3-mal geändert.



Rick SSon
Beiträge: 1527

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Rick SSon »

blickfeld hat geschrieben:
Rick SSon hat geschrieben:...

Mit dem Clubbesitzer ist das abgesprochen. Es ist eine Partyreihe in dem Club und mein Auftraggeber ist einer der HausDJs. Die erste Musik kam von ihm, die zweite wird von Discodice selbst sein - denke ich.

Gute Frage wie das mit den abgelichteten Personen ist, aber in der Regel sind die so geil drauf sich zu zeigen (alle 5 min. will einer, dass ich mit meiner Blackmagic Pocket `nen Photo mache :D) das ich mir nicht vorstellen kann, dass es aus der Richtung Probleme gibt. Wird ja auch niemand beim Kotzen gezeigt ;-)
Auch wenn Du meine Antwort nicht ernst zu nehmen scheinst und immer noch keine Informationen darüber herausrückst, ob es einen Vertrag gab und was da besprochen / niedergeschrieben worden ist, kann Dir niemand wirklich weiterhelfen.

Zum einen Frage ich mich, warum Du Dich nicht erst mit Deinen Auftraggeber zusammen setzt und das mal durch sprichst.
Es gibt halt Vertragsformen, da kann er mit dem gelieferten machen, was er will und es Vertragsformen, da wir jedes einzelne Aufführungsrecht abgeklärt.
Und da niemand von uns dabei war und Du Dich weigerst, da Infos rauszurücken, werden wir Dir auch nicht helfen können.

Zum filmen dritter:
Wenn auf den Eintrittskarten der Disco oder am Angang kein Hinweis und "Rechteabtretung" ausgehängt worden war, kannst Du dafür richtig Stress bekommen - siehe Recht am eigenen Bild.

Und da Du ja anscheinend Cityflavor bist oder für die arbeitest: Sowohl auf Facebook als auch auf Eurer Homepage fehlt der Name des verantwortlichen. Dieses kann jeder Zeit abgemahnt werden. Vielleicht einfach noch mal mit den Basics der rechtlichen Grundlagen beschäftigen, wie Verträge, Impressum, Rechte anderer etc.
Ansonsten kann aus so einem Discoauftrag, der Dir vielleicht einen Tausi eingebracht hat, Klagen und Abmahnungen über mehreren tausend Euros werden.
Sorry, hatte deinen Einzeiler tatsächlich überlesen. Da war vll. mein kugelgelagertes Mausrad zu schnell ;-)

Eingangs stand aber, dass es nur eine mündliche Absprache gab. Verträge sind bei so kurzfristigen Eventdokumentationen (hier) nicht üblich.

Die Frage, die ich geklärt haben wollte war auch, ob auf Grundlage einer mündlichen Absprache (die das Weitergeben des Materials nicht beinhaltet) der Kunde berechtigt ist das Material an dritte weiterzugeben, damit die es wiederum für sich als Werbung nutzen.



Jott
Beiträge: 22446

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Jott »

Unfein mag das sein, aber was willst du machen? Ist überhaupt nennenswert Geld geflossen?

In Zukunft einfach das Honorar so gestalten, dass es dich nicht schmerzen muss, wenn das Material weitergegeben oder via Youtube etc. öffentlich gemacht wird.

Der Kunde ist ja bei so kleinen Sachen wie Clubvideos genauso unbedarft wie der Filmer und geht selbstverständlich davon aus, dass ihm das Zeug für seine paar Euro Investition dann auch uneingeschränkt gehört.

Urheberrecht? Was'n das? Komm mir nicht mit so 'nem Scheiß, Rick. Du hast deine Kohle und gut ist.



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von klusterdegenerierung »

Hallo Rick sson,
erstmal kompliment für Dein DJ Video, gefällt mir gut! :-)

Klar kann man "fragen" ob Du einen Vertrag gemacht hast ;-)
Aber wer macht das schon bei solchen Aufträgen.
Mit manchen hatte ich vor Jahren zu Beginn mal die Absprache, das zb. die Agenturen oder Kunden das Material auch mal anderswo einsetzen können, das habe ich so geschluckt.

Bislang war es aber so, das mich die meisten dann aber auch für diese anderen Projekte mit gebucht haben und ich dann mein Material in Fremdmaterial reinfummeln konnte.

Das es jetzt bei jemand auftaucht ohne das Du es weißt, finde ich jetzt nicht unbedingt den Königsweg, aber höchstwahrscheinlich hast Du Deinem Kunden ja das Material exklusiv angefertigt wie ein Tischler einen Tisch.

Der kann sich natürlich auch nicht beklagen, wenn Du ihn mal bei einer anderen Familie abstellst. ;-)
Fair wäre zumindest, das wenn es mit wissen des Auftraggebers geschehen wäre, man dich unterm Video Namentlich mit aufgeführt hätte.
Wenn es nicht Dein Auftraggeber zu verantworten hätte, wäre erst noch zu klären ob man euch des Materials beraubt hat.

Was das ganze allerdings mit YT zu tun haben soll, kann ich nicht nach vollziehen, denn hier geht es ja nicht darum das YT einen Nutzer ins Leben gerufen hat, der von den AGBs von YT gebrauch macht und das Material von Dir verwendet.

Ich würde immer direkt fragen ob Dein Auftraggeber Dein Material weitergeben hat oder ob es sich hier um eine Copy & Nutzerrights Verletzung handelt.
Dann kann man nämlich auch direkt darüber reden wie das in Zukunft läuft und ob Du dann mehr abrechnen sollst oder zumindest Dein Name als Copyright Inhaber auftaucht.
Denn Du weißt ja, nur Nutzungrechte sind übertragbar, aber nicht das Copyright! :-)



blickfeld

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von blickfeld »

Rick SSon hat geschrieben:...

Eingangs stand aber, dass es nur eine mündliche Absprache gab. Verträge sind bei so kurzfristigen Eventdokumentationen (hier) nicht üblich.

Die Frage, die ich geklärt haben wollte war auch, ob auf Grundlage einer mündlichen Absprache (die das Weitergeben des Materials nicht beinhaltet) der Kunde berechtigt ist das Material an dritte weiterzugeben, damit die es wiederum für sich als Werbung nutzen.
Und die Frage ist immer noch, hast Du die Sachen mit dem Auftraggeber durchgesprochen?
Hast Du im nachhinein Ihn nochmal darauf angesprochen?
Kannst Du Absprachen, die mündlich getroffen wurden, beweisen? Mit Zeugen und so? Wenn nicht, dann steht so oder so Aussage gegen Aussage.

...
bei so kurzfristigen Eventdokumentationen (hier) nicht üblich...

nicht wirklich, dafür lässt man sich einfach ganz fix per eMail / besser noch schriftlich den Auftrag und die Besonderheiten vor der Abgabe bestätigen (besser noch vor Drehbeginn). Tut nicht weh, dauert 3 - 5 Minuten.

Hat sich bisher noch niemand drüber beschwert und man hat etwas schriftliches. Ersetzt zwar keinen Vertrag, aber beim Rechtsstreit sehr praktisch.



Rick SSon
Beiträge: 1527

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von Rick SSon »

klusterdegenerierung hat geschrieben:Hallo Rick sson,
erstmal kompliment für Dein DJ Video, gefällt mir gut! :-)
Danke :-)
Klar kann man "fragen" ob Du einen Vertrag gemacht hast ;-)
Aber wer macht das schon bei solchen Aufträgen.
Mit manchen hatte ich vor Jahren zu Beginn mal die Absprache, das zb. die Agenturen oder Kunden das Material auch mal anderswo einsetzen können, das habe ich so geschluckt.

Bislang war es aber so, das mich die meisten dann aber auch für diese anderen Projekte mit gebucht haben und ich dann mein Material in Fremdmaterial reinfummeln konnte.

Das es jetzt bei jemand auftaucht ohne das Du es weißt, finde ich jetzt nicht unbedingt den Königsweg, aber höchstwahrscheinlich hast Du Deinem Kunden ja das Material exklusiv angefertigt wie ein Tischler einen Tisch.

Der kann sich natürlich auch nicht beklagen, wenn Du ihn mal bei einer anderen Familie abstellst. ;-)
Fair wäre zumindest, das wenn es mit wissen des Auftraggebers geschehen wäre, man dich unterm Video Namentlich mit aufgeführt hätte.
Wenn es nicht Dein Auftraggeber zu verantworten hätte, wäre erst noch zu klären ob man euch des Materials beraubt hat.

Was das ganze allerdings mit YT zu tun haben soll, kann ich nicht nach vollziehen, denn hier geht es ja nicht darum das YT einen Nutzer ins Leben gerufen hat, der von den AGBs von YT gebrauch macht und das Material von Dir verwendet.

Ich würde immer direkt fragen ob Dein Auftraggeber Dein Material weitergeben hat oder ob es sich hier um eine Copy & Nutzerrights Verletzung handelt.
Dann kann man nämlich auch direkt darüber reden wie das in Zukunft läuft und ob Du dann mehr abrechnen sollst oder zumindest Dein Name als Copyright Inhaber auftaucht.
Denn Du weißt ja, nur Nutzungrechte sind übertragbar, aber nicht das Copyright! :-)
Ja, wie es scheint ziehe ich eine Lehre und den Kürzeren draus. Nun gut, was solls. Werd mir wohl mal ein Papier fertig machen, das ich solche Leute vor Ort unterschreiben lasse.

Man ärgert sich einfach, wenn man jemandem seine Arbeit fast schenkt und dann noch nicht mal gefragt wird, wenn das Material weiter verwendet wird.

blickfeld hat geschrieben: Und die Frage ist immer noch, hast Du die Sachen mit dem Auftraggeber durchgesprochen?

Hast Du im nachhinein Ihn nochmal darauf angesprochen?
Kannst Du Absprachen, die mündlich getroffen wurden, beweisen? Mit Zeugen und so?
Nein.
Jott hat geschrieben:Unfein mag das sein, aber was willst du machen? Ist überhaupt nennenswert Geld geflossen?
Nein.
In Zukunft einfach das Honorar so gestalten, dass es dich nicht schmerzen muss, wenn das Material weitergegeben oder via Youtube etc. öffentlich gemacht wird.
Ich hab auch nicht wieder für den Herrn gearbeitet ;-)

Gut. Runterschlucken. Weitermachen.

Danke für alle Beiträge!



klusterdegenerierung
Beiträge: 28129

Re: Unabgesprochene Zweitverwertung widerrechtlich - oder?!

Beitrag von klusterdegenerierung »

Rick SSon hat geschrieben: Ich hab auch nicht wieder für den Herrn gearbeitet ;-)

Gut. Runterschlucken. Weitermachen.

Danke für alle Beiträge!
Habe mal vor vielen Jahren für einen dobiosen Werbefutze ein shooting in Holland gemacht, wo ich mir noch jede Menge Euipment leihen mußte, war noch auf 9x12 Fachkamera etc.

Nachdem ich ihm das Material gegeben hatte meinte er später, das der Kunde das shooting doch nicht benötigte , er mir aber ein paar Mark für die auslagen geben könne. Als ich mich dummerweise damit abfand verwendete er dann selbstverständlich mein Material und meinte frech, das ich bestimmt nicht Rechtschutzversichert sei und ich sowie so den kürzeren ziehen würde.

War mir dann auch eine teure Lehre! Den Typen gab es zwar nicht mehr lange am Agenturhimmel, aber das Geld sah ich deswegen auch nicht wieder.

So haben wir wohl alle unsere Päckchen zu tragen! ;-)



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