Und schon falsch. Die Abgabepflicht ist nicht an die Mitgliedschaft gekoppelt, sondern an die Leistung. Egal, wer sie erbringt. Sofern es sich um einen selbständigen Künstler handelt.wontuwontu hat geschrieben:Du bezahlst ca. 4% auf alle Rechnungen von Dienstleistern (Künstlern) die bei der KSK sind.
Wieso das?Pianist hat geschrieben:Aber als GmbH müsste man seine Preise um etwa 20 Prozent erhöhen.
Es interessiert mich nur. Ich beschäftige mich gerade sehr intensiv damit und alle Hochrechnungen zeigen, dass die GmbH im Prinzip genauso (also in derselben Höhe) besteuert wird, wie ein Einzelunternehmen.Pianist hat geschrieben:Na weil alle möglichen Kosten höher sind und vor allem die Besteuerung ungünstiger ist. Es sind ja dann zwei juristische Personen, einmal die GmbH und einmal man selbst als geschäftsführender Gesellschafter. Also nicht nur Einkommenssteuer und Gewerbesteuer, sondern auch noch Körperschaftssteuer. Dann kommt noch hinzu, dass die GmbH dann für die Zahlungen an ihren geschäftsführenden Gesellschafter die Abgabe leisten muss, weil er ja der Künstler ist.
Nagel mich nicht auf die 20 Prozent fest, aber viel weniger wird es nicht sein.
Matthias
Nicht ganz. Gehen wir mal von einem Gewinn von 100.000 EUR aus, der zur Hälfte als Geschäftsführergehalt und zur anderen Hälfte als Gewinnausschüttung zum alleinigen Gesellschafter wandert. Dann ist die Besteuerung der GmbH-Lösung insgesamt etwa 3.000 EUR ungünstiger als die Besteuerung des Einzelunternehmers. Außerdem ist sowohl auf das Gehalt als auch auf die Gewinnausschüttung (im ungünstigsten Fall in voller Höhe) die Künstlersozialabgabe fällig. Macht also 5.000 EUR (welche als Betriebsausgabe den Gewinn der GmbH noch mal ein wenig mindern, aber das lassen wir jetzt mal unberücksichtigt). Nun gehe ich weiterhin davon aus, dass man die Buchhaltung und den Jahresabschluss als Einzelunternehmer selbst hinkriegt, dies aber für eine GmbH nicht schafft. Kosten dafür etwa 3.000 EUR. Nun gut, auch dies wäre eine Betriebsausgabe, die sich gewinnmindernd auswirkt, lassen wir jetzt auch außen vor.wontuwontu hat geschrieben:Ich beschäftige mich gerade sehr intensiv damit und alle Hochrechnungen zeigen, dass die GmbH im Prinzip genauso (also in derselben Höhe) besteuert wird, wie ein Einzelunternehmen.
Coburn hat geschrieben:Grüßt euch,
wer hat davon etwas gehört, bzw habt ihr da mehr Informationen darüber?
Es ist ja fast jeder Abgabepflichtig so wie ich das bei deren Homepage (Künstlersozialkasse) herauslese?
D.h. auf jeder Rechnung muss dann ein paar Prozent an diese Kasse abgedrückt werden?
Gut, ich gehe in unserer Branche mal davon aus, dass a) die meisten Geschäfsführer einer GmbH zugleich auch deren Gesellschafter sind (bzw. andersrum) und b) die meisten GmbH Produktionsfirmen oder ähnliches sind und deshalb nicht als Künstler gelten.Pianist hat geschrieben:Nicht ganz. Gehen wir mal von einem Gewinn von 100.000 EUR aus, der zur Hälfte als Geschäftsführergehalt und zur anderen Hälfte als Gewinnausschüttung zum alleinigen Gesellschafter wandert.