Hallo,WoWu hat geschrieben: ↑Mo 19 Mär, 2018 14:11 Hallo.
Mit der Frequenz 758- 790 hast Du (nicht ortsgebunden) keine Schwierigkeit der Anmeldung.
863-865 sind weiterhin anmelde und gebührenfrei in Europa.
Mit der 822-854 ist das so eine Sache. Die Kanäle 65 und 66 liegen in der Duplexlücke und müssten, genau genommen, vom jeweiligen Funknetzbetreiber (vodafone oder telecom o.ä.) vergeben werden.
Die Kanäle 67 u. 68 liegen allerdings im neu belegten Mobilfunkbereich.
Aber ich gebe Dir Recht, wenn Du sagst, dass das alles etwas unübersichtlich ist.
In Deinem Posting sprichst Du allerdings vom G2 D- Band.
Das sind allerdings andere Frequenzen, ist aber weiterhin anmeldefrei zugelassen.
Hm ok, ich kann nur sagen was auf meiner Anleitung bzw. AB steht. War das evtl. 2005 anders? Da hab ich die Strecke gekauft.
Danke für den Link! Verstehe ich dummerweise nicht 100%ig.WoWu hat geschrieben: ↑Mo 19 Mär, 2018 15:40 Die Kanalbreite ist immer die Differenz zwischen den Kanälen, plus einer Überlappung, je nachdem welcher Übersprechpegel zugelassen ist.
Es entsteht also eine Durchlasskurve, die in den Bändern unterschiedlich breit ist.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Durchlassbereich
Ich kann ALLE Frequenzen im 0,25 MHz schritten zwischen 786 und 822 MHz anwählen.WoWu hat geschrieben: ↑Di 20 Mär, 2018 00:12 Wenn Frequenzen rastbar sind, die außerhalb des rechtlichen Zulassungsbereiches liegen, verliert das Gerät automatisch seine Musterzulassung.
Aber ist das denn so?
Kannst Du Frequenzen im Sperrbereich rastern oder überspringt das Gerät die eventuell und sie sind gar nicht anwählbar ?
Schreib doch einfach mal den Sennheiser Service an.
Das sind doch freundliche Niedersachsen.
Darauf hast Du unter anderem geschrieben:DReffects hat geschrieben:habe hier zwei Sennheiser EW 100 ENG G2 / D-BAND Funkmikro Sets mit Frequenzbereich 768 - 822 Mhz.
Gemäß der Aufstellung hier bei Thomann ( https://www.thomann.de/de/onlineexpert_ ... ungen.html ) scheint ja der Bereich von 788-791 Mhz und auch 822 Mhz noch nutzbar zu sein.
Ich habe daraufhin meine Zweifel bzgl. Deiner fälschlichen Annahme, die Funkstrecken des TO liegen im ISM-Band ( 863-865 MHz) geäussert und zwei Frequenzbereiche genannt, die meines Wissens nach Anmeldung seiner Funkstrecken nutzbar sind.WoWu hat geschrieben:In Deinem Posting sprichst Du allerdings vom G2 D- Band.
Das sind allerdings andere Frequenzen (863-865), ist aber weiterhin anmeldefrei zugelassen.
Wie geschrieben geht es um die Funkenstrecken des TO und nicht um andere Frequenzbereiche, Allgemeinzuteilungen,dummes Zeug,Käse oder Quatsch ( Deine Worte ).FASN hat geschrieben:Also meines Wissens ist Sennheiser G2 D-Band bei 786-822 MHz verortet, nix ISM o.ä..
Du kannst deine Funkstrecken in den Bereichen 788-791 MHz und 821-823 MHz betreiben, Anmeldung vorrausgesetzt.
Falls ich mich täusche,lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Schade eigentlich ;) Das hätte was!
In Deutschland? Noch nie gesehen/erlebt.aus Buchstaben hat geschrieben: ↑Di 24 Dez, 2019 15:40Die Netzbetreiber sehen auf Ihrer Hardware GENAU wenn jemand in, auf Ihren Band jemand illegal erweise sendet. Und viele sind auch schnell am Telefon und dann können ein paar Silber Blaue Party Busse zusammen mit der Funküberwachung nach den Störer suchen.Insofern kann der TO ganz locker bleiben. Dass ein Streifenwagen mit quietschenden Reifen neben ihm hält und der Cop „Zeigen Sie mir Ihre Frrrrequenz! Sofort!“ brüllt, fällt wohl eher in die Kategorie teutonische Paranoia.
Dazu haben die weder das nötige Personal noch die Kapazitäten.aus Buchstaben hat geschrieben: ↑Di 24 Dez, 2019 15:40 .. und dann können ein paar Silber Blaue Party Busse zusammen mit der Funküberwachung nach den Störer suchen.
was bedeutet identifiziert ?rush hat geschrieben: ↑Di 24 Dez, 2019 15:45
In Nachbarländern wie Österreich dagegen habe ich durchaus schon des öfteren bei Veranstaltungen Kontakt mit den entsprechenden Behörden gehabt. Dort wirst du in der Tat recht schnell als unangemeldeter Nutzer bzw. "Störer" identifiziert und dann auch angesprochen