WoWu hat geschrieben:Lassen wir es doch einmal beim konkreten Fall, um den es geht.
Artikel 1 und 2.
Natürlich kann man die mit einer entsprechenden Mehrheit ändern oder löschen.
Und wenn es nach dieser Abstimmung des fiktiven Falles ging, wäre die Mehrheit auch gegeben.
[...]
Artikel 1 bis 20 unterliegen der Ewigkeitsklausel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ewigkeitsklausel
Sie können nicht verändert werden, außer durch die Abschaffung der Bundesrepublik Deutschland.
Innerhalb des Systems BRD gibt es keine legale Möglichkeit, diese Artikel abzuschaffen.
Und da die Frage bzw. Meinung aufkam, dass man so eine Entscheidung, in dem Moment wo man sie fällen muss, keinem Gericht überlässt: Das ist klar.
Gerichte sind die Judikative und nicht die Exekutive. Sie prüfen die Rechtmäßigkeit von Handlungen, sie entscheiden nicht darüber, ob Handlungen gefällt werden.
Es gibt dummerweise auch Entscheidungen, wo man vorher nicht abschätzen kann, ob man am Ende im Knast landet.
Wenn man hier realistisch rangeht:
Ein Staatsanwalt hätte hier in dem Fall den Piloten wegen Totschlag angeklagt und nicht wegen Mordes.
Gleichzeitig wäre vermutlich noch eine Anklage gegen die Verantwortlichen ergangen, die das Stadium nicht haben evakuieren lassen.
Und dann kommt es drauf an, wie sehr man das Gericht von der Sachlage überzeugen kann.
Wenn das Gericht überzeugt ist, dass es am Ende darauf hinauslief 100 oder 70 000 Tote zu beklagen, dann wird der Pilot vll. schuldig gesprochen, aber aufgrund der Umstände straffrei davon kommen.
Dafür müssten dann aber die, die das Stadium nicht haben Räumen lassen und den Piloten befohlen haben, nicht zu schießen, verurteilt werden, weil sie dann die Menschen im Stadium gefährdet haben.
Ist das Gericht jedoch am Ende der Verhandlung überzeugt, dass das Flugzeug nicht ins Stadium gekracht wäre, dann muss der Pilot verurteilt werden, denn dann hätte er sich in der Einschätzung der Situation geirrt, und Irrtum schützt vor Strafe nicht (dafür spricht z.B. dass das Stadium nicht geräumt wurde, man also nicht von einer Gefahr für das Stadium ausging).
Das heißt also, das deutsche Strafrecht ist durchaus in der Lage, hier zu unterscheiden und man kann das Verfahren dieses Falles auch nach dem "gesunden Rechtsempfinden" des Deutschen klären, ohne dass man das Grundgesetz abschaffen muss.