Hat er, wie ich seit dem DashCam-Thread weiß. Allerdings hat er nicht die Pflicht, vorher um Erlaubnis zu fragen, da es sich beim Verletzen des "Bildnisrechts" nicht um eine Straftat handelt. Dieses Persönlichkeitsrecht muss vom "Verletzten" eingeklagt werden. Was allerdings die Konsequenz für den Künstler wäre, weiß ich nicht. Wahrscheinlich müsste er die Kläger unkenntlich machen.Pianist hat geschrieben:...ich frage mich gerade, ob er da nicht möglicherweise massenhaft Persönlichkeitsrechte verletzt hat...
In einem Raum (U-Bahn) wo du bereits von einem Dutzend Überwachungskameras gefilmt wirst?Pianist hat geschrieben: Die Argumentation, dass irgendwelche Rechte nichts mehr Wert sind, nur weil sie permanent missachtet werden, ist übrigens rechtsstaatlich bedenklich
Lieber Frank, es ist schon noch ein Unterschied, ob Material erstellt wird, und im Bedarfsfall von ein paar kriminaltechnisch befassten"Zuschauern" analysiert wird, oder ob der Face- Content für Krethy und Phlety auf weltumspannenden Plattformen öffentlich serviert wird.Frank Glencairn hat geschrieben:In einem Raum (U-Bahn) wo du bereits von einem Dutzend Überwachungskameras gefilmt wirst?Pianist hat geschrieben: Die Argumentation, dass irgendwelche Rechte nichts mehr Wert sind, nur weil sie permanent missachtet werden, ist übrigens rechtsstaatlich bedenklich
Kirche > Dorf
Ich hab's schon mal gesagt, "Rechte" sind ein Mythos - es gibt keine Rechte, außer dem Recht des Stärkeren. Alles andere sind nur temporäre Zugeständnisse und Privilegien, die dir die nächste Regierung jederzeit wieder wegnehmen kann.
Ich finde die Bedeutung, die manche Leute ihrem Gesicht zugestehen völlig überzogen. Teilweise hat das schon religiöse Züge, einige Indianerstämme glaubten auch, daß man ihnen die "Seele wegnehmen" würde, wenn man sie fotografiert.sottofellini hat geschrieben:[
Lieber Frank, es ist schon noch ein Unterschied, ob Material erstellt wird, und im Bedarfsfall von ein paar kriminaltechnisch befassten"Zuschauern" analysiert wird, oder ob der Face- Content für Krethy und Phlety auf weltumspannenden Plattformen öffentlich serviert wird.
Ja das regt zum Nachdenken an. Denke eher, dass die Leute sich gerne irgendwo selbst sehen wollen: jetzt bin ich berühmt, ich war dort und dort zu sehen.Jott hat geschrieben:Setzt allerdings voraus, dass Leute ungefragt voyeuristisch verbraten werden. Regt schon zum Nachdenken an.
Kunst ist das, was man dafür hält. Sonst nix. Für den Einen sind die U-Bahn-Filme Kunst, für den Anderen schlicht Zeitlupenaufnahmen. Eigentlich ist die Kunstdefinition selber schon ein Persönlichkeitsrecht.schesch hat geschrieben:...deine filme sind offensichtlich keine kunst...