Gerold111 hat geschrieben:Hallo,
ich habe für eine Firma eine Tagung mit ca 150 Teilnehmern in einem 4*-Hotel gefilmt. Die Veranstaltung ging den ganzen Tag: die Ankunft, die vorträge, Essen, kleine Interviews, usw
Jetzt soll ich daraus einen 5-10 minütigen Clip schneiden. Das Problem ist, dass ich als Musikstück einen weltbekannten Hit benutzen soll!
Ich habe das Gema-Problem bei der Firma am Telefon angesprochen und mir wurde gesagt, dass sei egal, weil es nicht veröffentlicht wird.
Der Clip soll aber an alle Teilnehmer verschickt werden!!
Gibt es da eine Möglichkeit, dass ich mich rechtlich aus der Verantwortung ziehe? Etwa mit einem Vertrag oder so?
Danke & Gruß, Gerold :)
was hier bisher geschrieben wurde ist nur zum teil gut. es gibt eigentlich nur 4 Lösungen:
1.die Rechteinhaber des Hits sagen Deinem Auftraggeber was es kostet und er zahlt ( vergiss es )
2. Du beauftragst einen Komponisten, ein ähnliches Werk neu zu komponieren, wobei er bei der Gema Anmeldung dann auch brav den " Hit" als Zitat im Anmeldebogen angibt. Diese Werk wird dann NEU AUFGENOMMEN.
3. Du fragst weder hier noch sonstwo, nimmst einfach die Musik, machst die Kopien und wunderst Dich warum auch 20 Jahre danach nie etwas passiert ist, weil der Aufwand, das rechtlich mit Armwälten zu verfolgen, aufwendiger ist, als der in Aussicht stehende Prozessgewinn!
4. Du teilst der Firma mit, dass Du Dich nicht strafbar machen möchtest und weigerst Dich den Originalsong unter den clip zu legen.
Zu 3 kann ich den Schlaum Eiern, die hier alle so bescheid wissen nur sagen: mir als Komponist ist genau das passiert: ich sehe einen Film auf BBC, Produziert in Israel, MUSIK VON MIR OHNE ERLAUBNIS EINFACH VON DER CD KOPIERT! BIS HEUTE WEIGERT SICH DER BBC FÜR DIE AUSSTRAHLUNGEN AN DIE GEMA MEINE RECHTE ZU ZAHLEN......
den Produzenten des Films zu finden dauerte 6 Monate, von dem hab ich einen Offebacher bekommen...
weiterhin viel Spass mit Eurem Wissen, die Realität sieht anders aus....