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wenn ich meinen komplett fertigen Film verkaufen möchte,
reicht das wenn ich auf meiner Internetseite, auf der DVD selber usw.
das Copyright Zeichen draufmache ode muß ich das irgendwo anmelden?
Das Copyright-Zeichen hat in Deutschland keinerlei Bedeutung. Nach dem deutschen Urheberrecht hast Du als Urheber ganz automatisch alle damit verbundenen Rechte und musst nichts weiter veranlassen oder irgendwo eintragen lassen.
Es ist völlig richtig, daß das Zeichen für uns in D keinerlei Bedeutung hat. Wenn Du was in Amerika /sonstwo verscherbelst, dann würde ich es draufmachen, weil die Amis /sonstwer das so gewohnt sind und sonst denken "hey, Copyleft". Es ist international üblich, seine Ansprüche deutlich zu markieren. Ich würde vielleicht noch im Abspann einen entsprechenden Text-Passus in deutsch und englisch reinsetzen.
Im Ausland kennt man das deutsche Urheberrecht vermutlich nicht. Bei uns gilt als Erleichterung für den Urheber auch noch die sog. "Urhebervermutung". Behauptet jemand, der Urheber eines Werkes zu sein (das er z.B. auf einer Website wiederentdeckt hat), müßte die Gegenseite den Beweis antreten, daß er nicht der Urheber sei. In den "Geklaute-Fotos-auf-fremder-Website"-Fällen ist das manchmal recht lustig, wenn man auf die Abmahnung die Antwort bekommt "na beweise uns das doch".
BG, Andreas
Andreas_Kiel hat geschrieben:Behauptet jemand, der Urheber eines Werkes zu sein...
...kann er das mithilfe der Originalaufnahmen ja beweisen. Zumindest wenn der Urheber nicht zu geizig war und die Bänder wieder überspielt hat. ;-)
Da habe ich mich wohl mißverständlich ausgedrückt: Befindet sich also ein Foto auf einer Website, und der Fotograf mahnt einen unrechtmäßigen Verwender ab, so gilt zugunsten des Fotografen die Vermutung, er sei der Urheber. Anders als in anderen Teilen des Zivilrechts braucht der Fotograf zunächst nicht die Urheberschaft nachzuweisen, sondern die Gegenseite muß das bestreiten und substantiiert vortragen.
Sobald das vor Gericht geht, ist der Fotograf natürlich gut beraten, wenn er sein Negativ /seine originale RAW-Datei oder was auch immer vorlegen /vorführen kann.
Selbstverständlich sollte man sein Material immer in der ursprünglichen Fassung plus der veröffentlichten Fassung archivieren - genau für solche Fälle.
BG, Andreas
smooth-appeal hat geschrieben:3x Honorar ist bei unproblematischem Ablauf der Streitigkeit doch viel besser als ein Bild auf normale Weise loszuwerden ;-)
Plus dasselbe nochmal für den Advokaten ist noch vieeel besser :-)))) dreimal Honorar ist umstritten; wir nehmen immer zweimal: einmal fiktive Lizenzgebühr und dann nochmal Zuschlag weil unerlaubt verwendet. Den dritten Zuschlag - fehlende Urheberangabe - lassen wir weg, weil da die Gerichte unterschiedlich entscheiden. Zwiefach gewinnt vor Gericht immer.
680,00 Euro für ein Foto ist aber auch noch sehr nett, zumal man das Foto woanders für den Betrag so leicht nicht veröffentlicht bekommt.
Aber die Leute sind auch teilweise extrem blöd: die retuschieren sogar die (C)-Zeichen aus dem Bild heraus und behaupten dann "habe ich ja gaaar nicht gesehen".
Der beste Hit bisher: zu einer geklauten Landschaftsaufnahme behauptete der Advokat der Gegenseite: "das Urheberrecht an einer Landschaftsaufnahme liegt beim Schöpfer der Landschaft." Immerhin, auf sowas muß man erst einmal kommen :-D
BG, Andreas
Ich habe schon mehrmals 3-faches Honorar bekommen. War aber deshalb auch noch nie vor Gericht. Scheinbar schüchtere ich die Leute die meine Bilder ungefragt verwenden so ein, dass sie sich gar nicht mehr trauen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren da dies ja nur noch höhere Kosten für sie zur Folge haben könnte *g*
Das die meisten Bilder woanders nie solche Honorare erzielen würden finde ich dabei eigentlich am schönsten. Der Dieb schiesst sich selbst in den Fuß und uns fallen die Moneten in den Schoß :-)
Ps. bzgl. (c) rauseditieren - Das Zeichen muss doch nicht angebracht um damit man seine Rechte geltend machen kann. Oder wie hast du das nun gemeint?
smooth-appeal hat geschrieben:Ps. bzgl. (c) rauseditieren - Das Zeichen muss doch nicht angebracht um damit man seine Rechte geltend machen kann. Oder wie hast du das nun gemeint?
Nee, das nicht. Aber der wollte sich auf Nichtwissen rausreden (hätte zwar nichts genutzt, aber naja ... netter Versuch). Dann konnten wir zeigen, daß auf seiner Seite die Bilder (schlecht) retuschiert waren, um das (C)-Zeichen zu entfernen. Sehr nett: die EXIF-Daten hatten diese Aktionen überstanden.
Was die Honorare angeht: ich kenne jemand, der schreibt jedesmal - wenn er einen erwischt, so zwei- dreimal im Jahr also - selbst einen freundlichen, aber bestimmten Brief. Da fordert er 500,00 Euro und rechnet vor, was es kostet, wenn ...
So, nun rate mal, wie oft der auf vielleicht 10 Briefe die 500,00 Euro bekommen hat, und wie oft er die Sache an seine Lieblingsanwälte abgegeben hat. Ich gebe mal einen Tip: eine der beiden Zahlen lautet "Null".
BG, Andreas
P.S.:
smooth-appeal hat geschrieben:Und, hat Gott sich gemeldet? :-D
Seine Ehren waren an diesem Tag nicht so recht gut drauf, deswegen mochten wir den Herrn nicht als Zeugen laden ;-)
Hab ich mir doch gedacht das der alte sich wieder einmal drückt :-D
Ich habe schon eimal meine Forderung durchsetzen können. Das war damals gegenüber einer Konkurrenzzeitung. Die wussten genau das sie Scheisse gebaut haben und haben ohne Mucks bezahlt. Das andere mal hab ichs dann auf sich beruhen lassen weil es die Webseite eines Jugendlichen war. Die haben meist sowieso schon genug Probleme mit der Kohle.
Sonst ist mir bislang noch kein Fall von Diebstahl aufgefallen. Ich surf aber auch nicht viel auf fremden Seiten rum.
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