@"tfp":
Danke für Deine Exegese.
Unsere Antwort war deswegen so knapp, weil wir den Benutzernamen
"KidKiller.." nicht so mögen. Im Gegensatz zu "Malte", der mit seinen
posts/links in seinen fast 150 Beiträgen hier schon nützlich war.
@ "Eva Maier":
Auch Juristen können einem das Fell über die Ohren ziehen!
@ "KillerKid":
Also, die "Körperwelten" des Gunther von Hagens beinhalten Plastinate
ehemaliger menschlicher Individuen, die auf eigenen Wunsch nach ihrem
Tod auf diese Art konserviert und 
veröffentlicht werden 
wollten.
Seit Hagens bei uns größere Probleme mit seiner Art der Zurschaustellung
von Leichen bekommen hat, war er in China willkommen und war dort umtriebig. Solch ein brisantes, wie gleichermaßen heikles Thema gabs vorher noch nicht in unserer scheinheiligen Medienlandschaft.
Mit Sicherheit sind seine Exponate geschützt.
  
Genau so ist es aber auch mit 
allen im net verfügbaren, wissenschaftlich/medizin-journalistisch/ filmkünstlerisch dargebotenen Inhalten.
Du hast aber die Freiheit, daraus Deine eigene virtuelle (Video)Welt zu
erschaffen, so lange Du fähig bist, alles bis zur Unkenntlichkeit zu
verfremden und dies im ausdrücklich "künstlerischen" Sinne.
"Footage" gibts schon mindestens seit "Tut Ench Ammun" 
Gerade Du, Malte, bist doch für Deine Frage besser "verlinkt" als wir!
Und wir wissen, dass 
http://theriseoffrankenstein.blogspot.com
nicht das ist, was Du willst!
Dort sieht man aber, warum vieles "Geschützte" schützenswert wird.
Ist ja nur ein kleines, windiges Beispielchen.
Herzliche Grüße
an "KIDKILLER..."- Malte!
(immer noch besser als "KILLERKID...")
DWUA