iasi hat geschrieben: ↑So 25 Jun, 2023 00:24
... Die Hausverkäufer haben dieser Familie, die nichts mehr zu verlieren hat, die Türen geöffnet.
Unter der falschen Voraussetzung, dass sie den Kaufpreis pünktlich bekommen würden (der war ja im notariellen Kaufvertrag samt Zahlungsdatum Ende August festgelegt).
iasi hat geschrieben: ↑So 25 Jun, 2023 00:24
Da gibt´s eben nicht - wie die Spiegel-Truppe reisserisch behauptet - Gut und Böse, was zu einem eindeutigen Zuschauerurteil führt. Ne ne - hier gibt es nur Verlierer.
Gut und böse vielleicht nicht: Aber Betrug versus Ehrlichkeit im Sinne von gutem Glauben (= Gutgläubigkeit). Und deshalb ist der Fall nicht symmetrisch, wie Du "achselzuckend" behauptest. Hier gibt's Betrüger und Betrogene.
iasi hat geschrieben: ↑So 25 Jun, 2023 00:24
Die einen bekommen 700.000€ nicht - die anderen haben schlicht und einfach nichts. ;)
Stimmt. Und das das rechtens sein soll bzw. ist wegen eines Schlüssel-Fehlers, ist falsch. Änderung des Gesetzes / Stopfen der Gesetzeslücke erforderlich, die solchen Murks künftig verhindert.
Wer einzieht unter falschen Auskünften und mit klarer Zahlungsunfähigkeit / Unwilligkeit, wer also die Verkäufer der Immobilie beim Vertragsabschluss anlügt mit dem Ziel, unrechtmässig einzuziehen, muss wieder gehen, wenn die Zahlung nicht bis zum vereinbarten Termin vollumfänglich eintrifft. Kaufvertrag, Schlüsselübergabe, vorzeitiger Wohnraumbezug werden dann ungültig, weil unrechtmässig erschwindelt. Damit wäre die Rechtslage klar und auf Seiten der Betrogenen.
Hier hingegen gilt anscheinend (Zitat aus dem Video) :
"Eigentlich ist es ja ganz einfach. Derjenige (hier diejenige), der den Kaufpreis für eine Immobilie zahlt, kommt ins Grundbuch und ist der Eigentümer des Objekts.
Vielen jedoch ist nicht bewusst: Der Mitbesitz durch einen potenziellen Hauskäufer kann auch schon früher eintreten, selbst wenn dieser die Kaufsumme gar nicht begleicht, jedoch trotzdem eingezogen ist
(wenn rechtens bzw. im gegenseitigen Einverständnis (z. B. Zahlungsaufschub), wäre das ja ok, aber man fragt sich: auch erschwindelt?). Und diese Gesetzeslücke macht sich Käuferin W. zunutze." (Ende Zitat)
Wenn das so ist, fragt man sich, wieso der Notar (mit YouTube-Diplom??) beim Aufsetzen des Vertrags die Verkäufer nicht über die Betrugsgefahr aufgeklärt hat (auch ohne die 14 Einträge von Frau W. in zweieinhalb Jahren im Schuldnerverzeichnis der Wohngemeinde zu kennen). Oder spätestens anlässlich (bzw. VOR) der Unterschrift von beiden Seiten. Eine vorherige Bonitätsauskunft bei der angeblichen Millionen-Erbin, hätte den ganzen Schwindel ja auffliegen lassen.
Zitat des interviewten Präsidenten von Haus & Grund:
"Rechtlich betrachtet sollte man
(als Betrogener) den Rechtsweg einschlagen. Die Wahrheit ist natürlich auch, dass solche Gerichtsentscheide und Räumungen manchmal Monate, in manchen Ecken aber auch Jahre dauern. Und das ist im Prinzip die Lücke .. der schlecht ausgestattete Rechtsstaat wird ausgenutzt, und das Ganze zu Lasten des Verkäufers." (Zitat Ende)
Bleibt ein schaler Beigeschmack, was in diesem Fall die Rechtslage im sogenannten Rechtsstaat betrifft ("ich ziehe ein und bleibe, ohne zu bezahlen - für Monate oder gar für Jahre"). Aber auch die Unverfrorenheit der Betrüger und die Naivität, mit der die Betrogenen anscheinend von einem Fettnäpfchen ins nächste treten (liegt's vielleicht auch an Sprachschwierigkeiten?). Und nicht zuletzt ein Fragezeichen bei der Person des Notars, der dieses kommende Desaster nicht präventiv verhindert hat (oder wenigsten davor gewarnt hat), solange es noch möglich war (einmal Finanzen der "Millionäre" röntgen hätte genügt).