Natürlich hat die Mini-2 eine CE-Kennzeichnung, so wie jedes Elektronikprodukt, sonst dürfte sie in Europa nicht verkauft werden. Sie ist nur nicht zertifiziert gem. der EU-Drohnenverordnung, aber da gelten Bestandsregeln - wie du selbst hättest ergoogeln können.shellbeach hat geschrieben: ↑Mi 30 Mär, 2022 17:26 Hallo
ich möchte mir eine kleine Drohne für den privaten Gebrauch kaufen. Ich möchte weder Kompetenz Bescheinigung noch irgendein Führerschein ablegen. Soweit ich das verstanden habe, ist die Dji Mini 2 wohl dafür geeignet, weil unter 250g. Für eine bessere Dji Air muss wieder eine Bescheinigung her und ich darf nicht überall fliegen. Sehe ich das richtig?
Was mir noch unklar ist, ist die CE Kennzeichnung der Mini 2. Hat die Drohne eine oder nicht, wie ist da der aktuelle Stand? In diesem Zusammenhang lese ich öfters etwas von dem Datum 31.12.22. Ist die Drohne dann evtl. ohne CE Kennzeichnung nicht mehr legal nutzbar?
Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
Nach meinem Kenntnisstand kann man eine Mini 2 nur bis Ende des Jahres einsetzen. Oder wurde sie inzwischen nachträglich zertifiziert? Es müsste bis Jahresende was Zertifiziertes in der Gewichtsklasse geben, dann wäre alles prima und man kann weiterhin die Möglichkeiten der offenen Kategorie nutzen.Jalue hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 11:07 Im professionellen Bereich ist das ein anderer Schnack, da musst du, bei der Beantragung von Drehgenehmigungen, oft den genauen Drohnentyp angeben - aber selbst das wäre mit der Mini 2 auch 2024 noch unkritisch, es sei denn, die Vorschriften werden, nach dem "Pop-Up Radwegprinzip", irgendwann erneut geändert.
Es geht gar nicht darum ob du das verwenden wirst oder nicht, sondern das die Drohne dafür ausgelegt ist. Ist so ähnlich wie zulässiges Gesamtgewicht vom Autoshellbeach hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 11:58Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
Verstehe das Problem nicht. Ich will entsprechend der Regularien unter 250g bleiben. Also hat sich die Anschaffung des Propellerschutzes schon allein deshalb erledigt. Es zählt ja das Abfluggewichtsuchor hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 13:41Es geht gar nicht darum ob du das verwenden wirst oder nicht, sondern das die Drohne dafür ausgelegt ist. Ist so ähnlich wie zulässiges Gesamtgewicht vom Autoshellbeach hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 11:58
Ja, das würde sie wohl in eine andere Kategorie heben :-) Aber die kämen für mich eh nicht in Frage, da sich dadurch Flugzeit, Höhe, Weite deutlich verringern.
So wie ich das verstanden habe, ist der Einsatz der Mini 2 auch über den 01.01.24 möglich (siehe mein Link oben).Pianist hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 12:16Nach meinem Kenntnisstand kann man eine Mini 2 nur bis Ende des Jahres einsetzen. Oder wurde sie inzwischen nachträglich zertifiziert? Es müsste bis Jahresende was Zertifiziertes in der Gewichtsklasse geben, dann wäre alles prima und man kann weiterhin die Möglichkeiten der offenen Kategorie nutzen.Jalue hat geschrieben: ↑Fr 01 Apr, 2022 11:07 Im professionellen Bereich ist das ein anderer Schnack, da musst du, bei der Beantragung von Drehgenehmigungen, oft den genauen Drohnentyp angeben - aber selbst das wäre mit der Mini 2 auch 2024 noch unkritisch, es sei denn, die Vorschriften werden, nach dem "Pop-Up Radwegprinzip", irgendwann erneut geändert.
Matthias