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Rechtliches Forum



Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
Antworten
MFP
Beiträge: 20

Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von MFP »

Hallo Forum,

leider bin ich zu meiner Frage hier nicht fündig geworden und möchte daher ein neues Thema eröffnen.

Ich habe eine Anfrage für eine Videoproduktion vorliegen, bei der Workshops (Tanz, Musik, ...) und eine abschließende Show gefilmt werden sollen. Das Problem dabei: Die Teilnehmer der Workshops sind ausschließlich Minderjährige (8-17 Jahre).

Nun ist es meines Wissens nach rechtlich so, dass die Eltern in diesem Falle stellvertretend für ihre Kinder eine Einverständniserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Videomaterial abgeben müssten (also natürlich vorausgesetzt, die Kinder wollen gefilmt werden).
Ich fürchte allerdings, dass der Kunde das in diesem Falle so nicht organisieren können wird.

Meine Frage:

Ich schließe bei jedem Auftrag einen individuellen Vertrag mit dem Kunden ab.
In diesem Falle würde ich nochmal im Vertrag besonders hervorheben, dass ich von Rechtsansprüchen Dritter freizuhalten bin (steht auch in den AGB).
Heißt also: Wenn sich im Nachhinein Eltern darüber empören, dass ihre Kinder in einem Eventvideo im Internet zu finden sind, hat mein Auftraggeber dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nicht ich.

Ist das rechtlich so ohne weiteres möglich?

Vielleicht wird das auch ganz unkompliziert laufen. Möchte aber gerne einfach sichergehen, dass wenn die Aufforderung käme das Video vom Netz zu nehmen oder gar eine Anzeige kommt, mein Kunde dafür gerade stehen muss.

Wie denkt ihr darüber?


Vielen Dank für die Rückmeldungen und liebe Grüße



rush
Beiträge: 14841

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von rush »

Bereits das Anfertigen von Bildnissen kann problematisch sein, das hat nichts damit zu tun ob und wo etwas später Mal veröffentlicht wird.

Du oder der Auftraggeber sollten also zwingend dafür sorgen das die vor der Kamera agierenden Kinder/Jugendlichen das Einverständnis der Eltern haben - ansonsten bewegt man sich da auf sehr dünnen Eis.

Ob Du dich da einfach per Vertrag rausschreiben kannst wage ich in Zeiten der strengen DSGVO Richtlinien zu bezweifeln.

In Sachen Rechtsberatung würde ich mich da eher an jemanden wenden der sich mit der Thematik wirklich auskennt.
keep ya head up



wolfgang
Beiträge: 6683

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von wolfgang »

Eine Einverständniserklärung brauchst von den Eltern jedes Kindes. Unbedingt Vorab. Wer nicht will dass sein Kind mit drauf ist und nicht unterschreibt, na dessen Kind kann halt nicht teilnehmen. Sonst ist im Streitfall die ganze Produktion für den Kübel.

Und klar soll das der Auftraggeber einholen und dir übergeben. Anders gehts kaum. Oder kennst alle Eltern samt deren Kontaktdaten.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Auf Achse »

Wie meinst du das jetzt ... zuerst unterschreiben und dann fordern sie daß die Kinder wieder rausgenommen werden?

Auf Achse



Framerate25
Beiträge: 1402

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Framerate25 »

aus Buchstaben hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 01:17 Nachträglich können Sie immer noch fordern das Sie aus Datenschutzgründen raus genommen werden möchten da würde nur Pixeln helfen.
Betrifft aber nicht nur nicht Volljährige, allgemein.
Jedes Modell/Darsteller/Protagonist allgemein kann von diesem Recht gebrauch machen. Kommt halt auf den Punkt an.

Allerdings fällt dann eine „Ausfallgebühr“ an. Wenn man es vertraglich festgehalten hat.
Die Gerichte sind mit Persönlichkeitsrecht nicht zimperlich, schon garnicht bei Minderjährigen.

Allgemein: https://www.urheberrecht.de/recht-am-ei ... uer-Kinder

Einverständniserklärung mit Einschränkungsklausel nach KuG: https://www.urheberrecht.de/kunsturhebe ... on-Bildern
Grüßle
FR25 👩‍🎨



wolfgang
Beiträge: 6683

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von wolfgang »

aus Buchstaben hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 01:17 Nachträglich können Sie immer noch fordern das Sie aus Datenschutzgründen raus genommen werden möchten da würde nur Pixeln helfen.
Theoretisch ja. In der Praxis passiert das aber deswegen eher selten, weil die dann den Druck von den anderen Eltern bekommen würden weil die Aufnahmen versaut wären wenn man verpixelt. Und die anderen Eltern wissen ja genau DASS alle vorher gefragt worden sind.

Genau darum ist es ja durchaus auch mal sinnvoll eine kleine Vorbesprechung zu machen, dort offen zu erklären was man vorhat, dort die Einverständniserklärungen verteilen zu lassen und wieder einzusammeln.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Auf Achse »

Ich bin mit Verträgen usw nicht sehr bewandert. Aber wozu gibts dann Verträge wenn nachträglich eh alles problemlos gekippt werden kann?

Ich würds nur dann logisch finden wenn man aus einem Vertrag aussteigen will wenn das Vereinbarte nicht mit der Realität übereinstimmt. zB ein Musikvideo war vereinbart und eine Unterhosenwerbung solls dann werden :-)

Auf Achse



TomStg
Beiträge: 3772

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von TomStg »

Alle Eltern müssen sowohl dem Anfertigen der Aufnahmen als auch deren Veröffentlichung mit Medium und Zeitdauer schriftlich zustimmen.
Vor Ort muss eine Person darauf achten, dass nur Minderjährige im Bild sind, deren Eltern auch zugestimmt haben.

Dies muss unbedingt der Auftraggeber geregelt haben, bevor der Auftrag angenommen bzw. ausgeführt wird. Denn das Risiko eines Ausfalls oder Nacharbeit der Produktion aufgrund späterer Reklamationen komplett gestörter Eltern darf nur beim Auftraggeber liegen.



wolfgang
Beiträge: 6683

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von wolfgang »

TomStg hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 12:37 Alle Eltern müssen sowohl dem Anfertigen der Aufnahmen als auch deren Veröffentlichung mit Medium und Zeitdauer schriftlich zustimmen.
Vor Ort muss eine Person darauf achten, dass nur Minderjährige im Bild sind, deren Eltern auch zugestimmt haben.

Dies muss unbedingt der Auftraggeber geregelt haben, bevor der Auftrag angenommen bzw. ausgeführt wird. Denn das Risiko eines Ausfalls oder Nacharbeit der Produktion aufgrund späterer Reklamationen komplett gestörter Eltern darf nur beim Auftraggeber liegen.
So ist es.
Lieben Gruß,
Wolfgang



Auf Achse
Beiträge: 4038

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Auf Achse »

Das von dem du jetzt schreibst ist aber eine ganz andere Sache ....

Auf Achse



vaio
Beiträge: 1271

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von vaio »

MFP hat geschrieben: Mi 18 Dez, 2019 13:57 Hallo Forum,

leider bin ich zu meiner Frage hier nicht fündig geworden und möchte daher ein neues Thema eröffnen.

Ich habe eine Anfrage für eine Videoproduktion vorliegen, bei der Workshops (Tanz, Musik, ...) und eine abschließende Show gefilmt werden sollen. Das Problem dabei: Die Teilnehmer der Workshops sind ausschließlich Minderjährige (8-17 Jahre).

Nun ist es meines Wissens nach rechtlich so, dass die Eltern in diesem Falle stellvertretend für ihre Kinder eine Einverständniserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Videomaterial abgeben müssten (also natürlich vorausgesetzt, die Kinder wollen gefilmt werden).
Ich fürchte allerdings, dass der Kunde das in diesem Falle so nicht organisieren können wird.

Meine Frage:

Ich schließe bei jedem Auftrag einen individuellen Vertrag mit dem Kunden ab.
In diesem Falle würde ich nochmal im Vertrag besonders hervorheben, dass ich von Rechtsansprüchen Dritter freizuhalten bin (steht auch in den AGB).
Heißt also: Wenn sich im Nachhinein Eltern darüber empören, dass ihre Kinder in einem Eventvideo im Internet zu finden sind, hat mein Auftraggeber dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nicht ich.

Ist das rechtlich so ohne weiteres möglich?

Vielleicht wird das auch ganz unkompliziert laufen. Möchte aber gerne einfach sichergehen, dass wenn die Aufforderung käme das Video vom Netz zu nehmen oder gar eine Anzeige kommt, mein Kunde dafür gerade stehen muss.

Wie denkt ihr darüber?


Vielen Dank für die Rückmeldungen und liebe Grüße
Vor den Kids würden für mich zwei, drei Punkte zu klären sein.

Wer hat die Anfrage gestellt?
Wo findet die „Videoproduktion“ statt?
Bzw. in welchem Verhältnis stehen Auftraggeber und Hausherr?

Für mich wären das jedenfalls wichtige Punkte.

Beispiel öffentliche Orte wie Kulturzentren, Philharmonien, Museen, Flughäfen oder auch ein Bezirks-/ Kreisfest. Bei keinem von diesen Orten würde man ohne weiteres eine Drehgenehmigung erhalten. Unter Umständen unabhängig von dem Auftraggeber. Der Auftraggeber könnte z.B. ein Verein, eine Schulklasse oder auch ein Teil dessen sein. Hier ist also unbedingt eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.

Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, wie ein Kindergarten oder eine Schule, würde das eine andere Situation darstellen. Hier übernimmt die Kita-/ Schulleitung die Verantwortung und kann eine Genehmigung erteilen. Bei privaten Trägern ist die Genehmigung ebenfalls von der Leitung oder dem Inhaber einzuholen.

Jetzt zu den minderjährigen Kindern.
Findet das Event in einem öffentlichen Raum/Platz statt, wo weitere Personen und Kinder (z.B. Besucher) gefilmt werden, so benötigt man eine Vereinbarung/Zustimmung nur von den Akteuren, oder eben wie in diesem Fall, von allen Erziehungsberechtigten dieser Kinder (Stichwort: „Trennungskinder“). Bei „Trennungskinder“ sollte auch eine Art „Muttizettel“ von dem fehlenden Erziehungsberechtigten ausreichen - selbstredend mit einer gültigen Ausweiskopie. Die Besucher dagegen müssen bei solch einer Veranstaltung davon ausgehen, dass sie und ihre Kinder auch mal gefilmt werden. Von denen ist keine Zustimmung erforderlich.

Ist es eine „geschlossene Veranstaltung“ ist es wie oben, nur ohne Besucher. :-)

Das zu meinem Rechtsverständnis. Tipp: Gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.
Zurück in die Zukunft



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von dosaris »

Auf Achse hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 12:17 ... wozu gibts dann Verträge wenn nachträglich eh alles problemlos gekippt werden kann?
nicht nur das:
in der Ursprungsfrage zu diesem thread ist es nicht unwahrscheinlich, dass die einzuwilligenden Eltern der Kinder
getrennt leben/geschieden sind. Nun müsste man sogar noch 'rausknobeln, welcher Elternteil für diesen Fall
das Einwilligungsrecht hat. Und was ist, wenn einer zusagt und der andere Elternteil widerspricht?
Beispiel öffentlichen Orten wie Kulturzentren, Philharmonien, Museen, Flughäfen oder auch ein Bezirks-/ Kreisfest. Bei keinem von diesen Orten würde man ohne weiteres eine Drehgenehmigung erhalten.
oder die Betreiber dieser halb-öffentlichen Orte verlangen für die Drehgenehmigung dann womöglich noch, dass der
Dreh-Verantwortliche eine Freistellungserklärung abgibt und alle Verantwortung übernimmt.
Sie selber wollen diesen trouble natürlich nicht haben.

Wenn irgend möglich vermeide ich daher grundsätzlich Reportagen, in denen Kinder auftauchen könnten.
Selbst dann wenn die kiddies selber doch mal zu gerne in's Fernsehen kommen möchten...
Für den Anwalt der Eltern ist es einfach zu verlockend, da nochmal Abmahngebühren abzugreifen.

mE gab es schon lange kein derartig dilletantisch unausgegoren gemachtes Gesetz mehr.



vaio
Beiträge: 1271

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von vaio »

aus Buchstaben hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 17:13
Hier übernimmt die Kita-/ Schulleitung die Verantwortung und kann eine Genehmigung erteilen.
Ich würde den Stadt oder Landesschulrat fragen schriftlich nur zur sicherheit. Ich weiss nicht ob die Direktoren überhaupt berechtigt sind dafür.
selbstredend mit einer gültigen Ausweiskopie.
Ob das Datenschutzkonform ist wage Ich mal zu beweifeln!
Die Besucher dagegen müssen bei solch einer Veranstaltung davon ausgehen, dass sie und ihre Kinder auch mal gefilmt werden. Von denen ist keine Zustimmung erforderlich.
Da ist die WKO aber anderer meinung!
Siehe: viewtopic.php?p=1021652#p1021618

Ich schätzte mal das wird ned bei einen Fernsehsender laufen?
1. Ein ganz klares Ja. Die Schulleitung übernimmt im Auftrag des Schulamtes, bzw. der Gebäudeverwaltung/facility management das Hausrecht (Schulveranstaltung). In Berlin ist das jedenfalls so.

2. Es geht um den Abgleich der Unterschrift. Das funktionierte bisher bei jedem Festival und sollte auch hier funktionieren. Es muss nur DSGVO-Konform erfaßt werden. Stichwörter: Datenminimiert, Anwendungsbezogen. Gerne kannst du dich dazu schlau machen, hier sprengt es den Rahmen...

3. Ich weiss nicht, wie es in Österreich ist, in Deutschland ist mir das Unbekannt. Gegebenenfalls kann man ja im Eingangsbereich hinweisen. Allerdings habe in einer Schule so etwas noch nie gesehen - zumal es bei solch einer Veranstaltung im Vorfeld regen Mailverlauf gibt. Mit allen nötigen und unnötigen Informationen. :-)
Zurück in die Zukunft



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Frank Glencairn »

2019-12-19 19.26.24 www.google.com 1f0e8f58940f.jpg
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



MrMeeseeks
Beiträge: 2361

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von MrMeeseeks »

Auf Achse hat geschrieben: Do 19 Dez, 2019 12:17 Ich bin mit Verträgen usw nicht sehr bewandert. Aber wozu gibts dann Verträge wenn nachträglich eh alles problemlos gekippt werden kann?
Weil es eben nicht so ist. Ein legitimer Vertrag der nicht mit anderen grundlegenden Gesetzen konfligiert ist quasi nicht anzufechten.



Darth Schneider
Beiträge: 24385

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Darth Schneider »

Ich denke ihr macht das ganze schon etwas komplizierter, als es sein müsste...

Also bei uns in der Ballettschule werden die Leute ganz einfach, mit einem Schreiben persönlich informiert. Unterschreiben muss den Brief jedoch niemand.
Dort auf dem Brief steht, so etwas wie:
„Es gibt eine Ballett Aufführung, wer möchte darf gerne mitmachen, während der Aufführung wird gefilmt und fotografiert. Die Aufnahmen werden danach auf DVD und auf BluRay in der Ballettschule verkauft. Wer das nicht möchte, darf leider nicht an der Ballettaufführung mit dabei sein.“
Das gefilmt und fotografiert wird steht dann noch bei jedem Eingang ins Theater für das Publikum, ausserdem im Programmheft steht das dann auch noch drin.
Das machen wir seit über 30 Jahren so, nie Probleme, mit den Eltern, nie eine Reklamation.;) Ich denke so etwas geht auch ohne Verträge, Information ist wichtig...
Natürlich, die Filme und Fotos irgendwo im Netz hochladen würde ich niemals, nicht mal hier auf SlashCAM, das wäre dann ja verboten ausser ich würde alle Eltern fragen...
P.S:
Und wenn das Kind bei einer Show vor einem grossen Publikum mitmachen darf, und dann die Eltern aber nicht wollen das ihr Kind beim tanzen gefilmt wird. Denen ist doch so oder so nicht mehr zu helfen...
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



wolfgang
Beiträge: 6683

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von wolfgang »

Und genau so eine Vorgehensweise aus der guten alten Zeit (seit 30 Jahren) reicht eben nicht mehr. Auch die roten Punkte helfen nicht (weils keine Zustimmung sondern ein Ausschluss ist - und wer läßt sich zwingen so einen roten Punkt aufzukleben?).

Der link sagt eh alles: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-han ... dnung.html
Lieben Gruß,
Wolfgang



Darth Schneider
Beiträge: 24385

Re: Minderjährige filmen | Ausschließen von Rechtsansprüchen

Beitrag von Darth Schneider »

Ich wollte auch nicht sagen das es heute noch reicht, aber es gab halt bisher nie Probleme deswegen, höchstens weil zum Teil die Zuschauer selber mit den Smartphones filmen, was nicht erlaubt ist...
Wenn der Kunde halt keine Verträge machen will, was soll ich machen, ich verkaufe die Filme ja nicht selber, das macht die Ballettschule, ich stehe nur hinter der Kamera, schneide und mach die Kopien.
Gruss Boris
Alles vor und rund herum um die Kamera ist für einen guten Film viel, viel wichtiger als die Kamera selber.



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