MFP hat geschrieben: ↑Mi 18 Dez, 2019 13:57
Hallo Forum,
leider bin ich zu meiner Frage hier nicht fündig geworden und möchte daher ein neues Thema eröffnen.
Ich habe eine Anfrage für eine Videoproduktion vorliegen, bei der Workshops (Tanz, Musik, ...) und eine abschließende Show gefilmt werden sollen. Das Problem dabei: Die Teilnehmer der Workshops sind ausschließlich Minderjährige (8-17 Jahre).
Nun ist es meines Wissens nach rechtlich so, dass die Eltern in diesem Falle stellvertretend für ihre Kinder eine Einverständniserklärung zur Aufnahme und Veröffentlichung von Videomaterial abgeben müssten (also natürlich vorausgesetzt, die Kinder wollen gefilmt werden).
Ich fürchte allerdings, dass der Kunde das in diesem Falle so nicht organisieren können wird.
Meine Frage:
Ich schließe bei jedem Auftrag einen individuellen Vertrag mit dem Kunden ab.
In diesem Falle würde ich nochmal im Vertrag besonders hervorheben, dass ich von Rechtsansprüchen Dritter freizuhalten bin (steht auch in den AGB).
Heißt also: Wenn sich im Nachhinein Eltern darüber empören, dass ihre Kinder in einem Eventvideo im Internet zu finden sind, hat mein Auftraggeber dafür die Verantwortung zu übernehmen. Nicht ich.
Ist das rechtlich so ohne weiteres möglich?
Vielleicht wird das auch ganz unkompliziert laufen. Möchte aber gerne einfach sichergehen, dass wenn die Aufforderung käme das Video vom Netz zu nehmen oder gar eine Anzeige kommt, mein Kunde dafür gerade stehen muss.
Wie denkt ihr darüber?
Vielen Dank für die Rückmeldungen und liebe Grüße
Vor den Kids würden für mich zwei, drei Punkte zu klären sein.
Wer hat die Anfrage gestellt?
Wo findet die „Videoproduktion“ statt?
Bzw. in welchem Verhältnis stehen Auftraggeber und Hausherr?
Für mich wären das jedenfalls wichtige Punkte.
Beispiel öffentliche Orte wie Kulturzentren, Philharmonien, Museen, Flughäfen oder auch ein Bezirks-/ Kreisfest. Bei keinem von diesen Orten würde man ohne weiteres eine Drehgenehmigung erhalten. Unter Umständen unabhängig von dem Auftraggeber. Der Auftraggeber könnte z.B. ein Verein, eine Schulklasse oder auch ein Teil dessen sein. Hier ist also unbedingt eine zusätzliche Genehmigung erforderlich.
Handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung, wie ein Kindergarten oder eine Schule, würde das eine andere Situation darstellen. Hier übernimmt die Kita-/ Schulleitung die Verantwortung und kann eine Genehmigung erteilen. Bei privaten Trägern ist die Genehmigung ebenfalls von der Leitung oder dem Inhaber einzuholen.
Jetzt zu den minderjährigen Kindern.
Findet das Event in einem öffentlichen Raum/Platz statt, wo weitere Personen und Kinder (z.B. Besucher) gefilmt werden, so benötigt man eine Vereinbarung/Zustimmung nur von den Akteuren, oder eben wie in diesem Fall, von
allen Erziehungsberechtigten dieser Kinder (Stichwort: „Trennungskinder“). Bei „Trennungskinder“ sollte auch eine Art „Muttizettel“ von dem fehlenden Erziehungsberechtigten ausreichen - selbstredend mit einer gültigen Ausweiskopie. Die Besucher dagegen müssen bei solch einer Veranstaltung davon ausgehen, dass sie und ihre Kinder auch mal gefilmt werden. Von denen ist keine Zustimmung erforderlich.
Ist es eine „geschlossene Veranstaltung“ ist es wie oben, nur ohne Besucher. :-)
Das zu meinem Rechtsverständnis. Tipp: Gegebenenfalls einen Anwalt konsultieren.