Die Grenze ist die Grundstücksgrenze. Die wird manchmal klar erkennbar sein, zum Beispiel wenn da ein Zaun steht, und wenn nicht, dann muss jemand, der Ansprüche geltend machen möchte, in geeigneter Form nachweisen, wo die Grundstücksgrenze ist.aight8 hat geschrieben:Ich gehe ja zu Filmen ab und zu in die Stadt. Wen ich da was Filme, dan sieht man ja sofort die ganzen Läden, z.B. McDonald etc. oder in den Bahnhof rein. Das die erste Frage. Wo ist den die Grenze?
Doch, natürlich darfst Du. Du stehst doch auf öffentlichem Straßenland und kannst Dich daher auf die Panoramafreiheit berufen. Ausnahmen bestehen in Deutschland wirklich nur für ganz wenige militärische Objekte, und da stehen ganz deutliche Schilder. Selbst Kunstwerke, die nicht dauerhaft am öffentlichen Ort stehen, darfst Du aufnehmen, aber dann nicht veröffentlichen (Beispiel: "Verhüllter Reichstag").aight8 hat geschrieben:(1.) Wen man ausserhald von Läden oder öffentlichen Gebäuden steht darf man also NICHT in diese Richtung Filmen?
"An Bahnhöfen" darfst Du natürlich filmen, wenn Du auf der öffentlichen Straße stehst. Du darfst als Eisenbahnfan übrigens auch innerhalb der normalen Fahrgastbereiche filmen, das ist erlaubt. Nur gewerbliche oder journalistische Aufnahmen benötigen eine Genehmigung. Und wenn Du mit einer privaten Gruppe in einer Kneipe bist, dann dürft Ihr Euch dort natürlich aus Spaß an der Freude filmen, so lange keiner was dagegen hat.aight8 hat geschrieben:(2.) Man darf also in der Stadt, weder an Bahnhöfen, in Lokalen filmen. Sprich nur auf der Strasse.
Naja, wenn es klar erkennbare Einzelpersonen sind, die das Hauptmotiv sind und nicht als Beiwerk durchgehen, dann musst Du sie schon fragen, wenn Du veröffentlichen möchtest. Wenn es aber recht viele Leute sind und diese Leute nur Beiwerk sind, musst Du sie nicht fragen. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung.aight8 hat geschrieben:(3.) Darf ich Personen direkt ins Gesicht filmen, und dan veröffentlichen? (Bisschen ein krasses Beispiel ;) Aber man kann ja nicht jeden Fragen ob er im Video auftauchen will)
Interessant, was man heute so an einer Uni lernt. Diese Aussage hält sich zwar hartnäckig, ist und bleibt aber falsch. Richtig ist, dass es keine eindeutige Zahl gibt. Es hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab, ob jemand ein Recht am eigenen Bild hat oder als Beiwerk durchgeht.le.sas hat geschrieben:Ne Menschengruppe ist doch ab 7 Personen, hab ich in der Uni gelernt.
Wenn die Panoramafreiheit gilt, dann muss man auch nichts rausnehmen, wenn es jemand fordert. Google macht das rein freiwillig, um größeren öffentlichen Ärger zu vermeiden. Wobei man auch noch zwischen individuellen Filmaufnahmen und dem systematischen Sammeln von Geodaten unterscheiden muss, da könnte es durchaus zu einer gesetzlichen Regelung kommen.le.sas hat geschrieben:Ansonsten- guck dir Google an, die machen auch einfach ungefragt Fotos von deinem Haus. Ich glaube nur wenn eine Person das explizit verbietet, musst du es rausnehmen. Ansonsten gelten so Sachen immer als Beiwerk wenn du was filmst und sich das nicht auf zb dieses Gebäude bezieht.
Dann mach mir mal bitte ein Beispiel, wo eine Außen-Totale von einem Gebäude datenschutzrechtlich bedenklich wird. Ich kenne kein Gebäude, wo draußen in ganz großen Buchstaben die Straße, die Hausnummer und die Namen der Bewohner draufstehen, so dass man es in der Totalen lesen könnte.le.sas hat geschrieben:Du kannst zwar von öffentlichen Plätzen/ Wegen aus Häuser ablichten, aber sobald es datenschutzrechtlich bedenklich wird, kann es dir verboten werden
Genau das wäre auch der einzige echte Vorwurf an Google Street View, dass die Kameraposition zu hoch gewählt wurde. Darüber kann man durchaus diskutieren.Jott hat geschrieben:Und wenn du Hilfsmittel benutzt wie zum Beispiel eine Stehleiter, um eine etwas höhere Perspektive zu erzielen.
Deine 550D schafft auch aufnahmen mit 18 (Achtzehn) Megapixeln, während normale "full" HD-Auflösung nur ca. 2 Megapixel Auflösung bietet.le.sas hat geschrieben:Also erstmal- selbst mit ner 550D mache ich dir ein Totalenfoto auf dem du Hausnummer (die sind übrigens immer ziemlich groß, für die Postboten usw...) und den Namen usw siehst.
Ansonsten ist ja auch nicht jedes Haus "verschlossen", also abgesehen von dem genennten kommen ja noch so Dinge wie Bewegungsmelder, Überwachungskameras, dicke Autos in der Hofeinfahrt (was ist wenn die Garage auf ist und man die S&M vorlieben sieht) usw usw. Was ist wenn die Kinder von einem reichen Manager im Vorgarten spielen?
Versteh mich nicht falsch, ich bin sicherlich der erste dem das egal ist...