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Filmproduktion als Einzelkämpfer?



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Pianist
Beiträge: 9027

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Pianist »

Jott hat geschrieben: Spar's dir:

"Die Künstlersozialabgabe ist auf alle Entgelte ( z. B. Gagen, Honorare, Tantiemen ) zu zahlen, die an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlt werden. Dazu gehören auch alle Nebenkosten, z. B. Telefon- und Materialkosten.
Das sind doch aber Formulierungen, die auf meinen Sachverhalt gar nicht zutreffen. Ein Sprecher ist nur er selbst als Mensch mit seiner Stimme und seinem Gehirn, er hat vielleicht ein paar Telefon- und Materialkosten, wenn er telefoniert und eine Rechnung ausdruckt und verschickt, das ist in seinem Honorar enthalten. Ich aber muss doch differenzieren zwischen mir als Mensch, der gewisse Leistungen erbringt, und der Technik, die ich dafür einsetze. Das passt doch nicht.

Vergleich: Es gibt ja auch Filmproduzenten, die nur einen Schreibtisch haben. Die ziehen einen Auftrag an Land, heuern einen Autoren und einen Kameramann an, sie mieten eine Kamera, einen Schnittplatz und so weiter. Natürlich müssen sie für den Autoren die Abgabe zahlen, und wohl auch für den Kameramann. Aber doch nicht für die gemietete Kamera und den gemieteten Schnittplatz. Nun die Frage: Wenn die jetzt die Produktion eines Filmes ihrem Kunden in Rechnung stellen, wie wird dann die Abgabe berechnet und wer zahlt sie? Und macht es einen Unterschied, ob der Schreibtischtäter ein Einzelunternehmer oder eine GmbH ist?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 22718

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Jott »

"Ich aber muss doch differenzieren zwischen mir als Mensch, der gewisse Leistungen erbringt, und der Technik, die ich dafür einsetze. Das passt doch nicht."

Klar passt das nicht. Es geht hier aber nicht um Logik, sondern ums Abgreifen von Geld. Die KSK steht auf dem Standpunkt, dass du ohne deine Kamera ja nichts Künstlerisches vollbringen kannst, also gehört selbige zwingend zur Leistung.

"Wenn die jetzt die Produktion eines Filmes ihrem Kunden in Rechnung stellen, wie wird dann die Abgabe berechnet und wer zahlt sie?"

Beide. Der Produzent zahlt Abgaben z.B. für Kameramann und Sprecher, der Auftraggeber des Produzenten auf die gesamte Produktion (sofern der Produzent nicht GmbH oder AG ist). Die Abgaben für Sprecher und Kameramann werden also doppelt erhoben. Cool, was?

"Und macht es einen Unterschied, ob der Schreibtischtäter ein Einzelunternehmer oder eine GmbH ist?"

Absolut. Genau das ist der Knackpunkt. Die KSK kann keine juristischen Personen zu Künstlern erklären, auch wenn eine GmbH noch so viel Kunst produziert! Deshalb fallen bei Aufträgen an GmbHs keine Abgaben an, der Auftraggeber ist raus aus der Misere.

Lass dir das mal von einem versierten Fachmann in Ruhe verklickern und ein paar Workarounds erklären. Irgendwann versteht man's, muss aber gleichzeitig kotzen. Entschuldigung.



P2Filmer
Beiträge: 10

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von P2Filmer »

Dafür muss dann aber die GmbH die KSK-Abgaben selber zahlen. Ist so! Hatte sehr viel ärger mit der KSK, bis hin zum Anwalt und ne GmbH auch und daher weiß ich das.
Der Kunde spart also nicht. Er hat höchstens weniger Aufwand.



Pianist
Beiträge: 9027

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Pianist »

P2Filmer hat geschrieben:Dafür muss dann aber die GmbH die KSK-Abgaben selber zahlen. Ist so! Hatte sehr viel ärger mit der KSK, bis hin zum Anwalt und ne GmbH auch und daher weiß ich das.
Der Kunde spart also nicht. Er hat höchstens weniger Aufwand.
Genau darum geht es mir auch nur. Ich möchte einfach nicht, dass meine Kunden mehr Aufwand als nötig haben. Nun habe ich aber auch keinen Bock, extra deshalb eine GmbH zu gründen. Das hätte immerhin den Vorteil, dass ich genau differenzieren könnte, welche inhaltlichen Leistungen ich als Mensch gegenüber meiner GmbH erbringe, und nur darauf fallen dann die Abgaben an. Der Rest ist Technik und dafür fällt nichts an.

Ich meine aber immer noch, dass es zumindest möglich sein muss, auch bei einem Einzelunternehmer zwischen abgabepflichtigen und nicht abgabepflichtigen Leistungen zu differenzieren. Beispiel: Kunde vergibt Auftrag an Grafiker, einen Katalog zu gestalten und drucken zu lassen. Kunde zahlt Rechnung, auf welcher Gestaltung und Druck ausgewiesen sind. Dann wird doch wohl die Abgabe nur für die Gestaltung und nicht für den Druck anfallen, oder?

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



P2Filmer
Beiträge: 10

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von P2Filmer »

@Pianist
Kann ich verstehen. Ich würde es auch gerne so sehen. Aber leider läuft das nicht so. Es ist tatsächlich so, dass das gesamte Werk (Film oder Internetseiten oder Foto, etc.) KSK-Abgabe pflichtig ist, samt aller nichtkünsterlischen Zusatzleistungen. Das sollte man schon ändern und vereinfachen.

Generell finde ich es aber nicht in Ordnung, wenn Industrie- und Wirtschaft gleich die Abschaffung der KSK fordern. In diesem Land wird so gut wie nichts mehr für Kunst und Kultur getan.
Wenn man überlegt was es für Milliarden Euros an Steuererleichterungen, Subventionen, Rettungsmaßnamen, etc, für Großkonzerne, Banken uvm. gibt, und den Künstlern gönnt man nix. Es sind 3,9% von einem - häufig eh schon recht geringen - Künstlerhonorar, verglichen mit anderen Selbständigen.

Und viele Künstler, Musiker, Buchautoren, Schauspieler etc, könnten ohne KSK gleich dicht machen. Da finde ich diese Institution gar nicht so übel. Auch wenn die Handhabung sicher generell vereinfacht werden sollte.
Okay, ich weiß, ich mache mir hier einige Feinde, aber es ist halt Meinung. Mehr will ich zu dem Thema aber hier auch nicht sagen, es ist schließlich nicht das Ausgangsthema dieses Beitrags.



soan
Beiträge: 1236

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von soan »

"Technische Leistungen" sind nicht abgabepflichtig, können (sollen) also auch nicht in den an die KSK zu meldenden Gewinn enthalten sein.

Beispiel:

"Wartung Internetseite - Skalieren und Einbinden von angelieferten Grafiken auf Internetseite" - nicht abgabepflichtig

"Gestaltung für Internetseite - Bearbeiten von angelieferten Grafiken, Farbkorrektur und Einpassen in ein grafisches Gesamtkonzept" - künstlerische Tätigkeit, abgabepflichtig

KÖNNTE theoretisch eigentlich ein und dieselbe Tätigkeit sein, bloss halt anders umschrieben ;-)

Bei Filmschaffenden ist das etwas schwieriger:
"Technische Kontrolle eines angelieferten Clips, Umrechnen in ein internettaugliches Format, Hochladen auf Kundenserver" - klingt ziemlich technisch, keine künstlerische Tätigkeit

"Kontrolle und Farbkorrektur eines angelieferten Clips, Einarbeiten von Änderungen nach Kundenvorgaben, Umrechnen des Clips...usw" - ist schon irgendwie mit künslerischen Tätigkeiten verbunden, also schwer zu trennen. Einzelne Postitionen in der Rechnung sollten Klarheit bringen, jeweils mit seperaten Berechnungsgrundlagen



Anne Nerven
Beiträge: 970

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Anne Nerven »

Ich mache mein Angebot von vornherein einfach 10% teurer und ziehe bei Rechnungsstellung "großzügig" die 5% für die KSK ab.

Dann zahle ICH die Abgabe, der Kunde läuft vor Glück im Kreis und ich werde weiter empfohlen...



soan
Beiträge: 1236

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von soan »

Gefällt mir die Idee...

Ich werde wohl bei bisher abgeleisteten Aufträgen eine gewisse Kulanz in Folgeaufträge mitnehmen und halt "mit Ansage" einige Dinge günstiger machen.

Was mich am meisten ärgert: ALLE geleisteten Zahlungen im Zuge des Auftrages (sprich: Rechnungsstellung), also auch Auslagen, Kilometer, Mieten etc welche in den "Zahlungen an den Künstler" enthalten sind zählen mit zur Abgabepflicht. Geisteskrank !!



Anne Nerven
Beiträge: 970

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Anne Nerven »

Oder man gründet eine zweite Firma, die mit Medien nur handelt. Mit dieser kauft man sich selbst das Video-Kunstwerk für 100,- Euro ab, zahlt 5 Euro KSK und verkauft es für die vereinbarten 20.000,- dem Kunden. Der hat dann nichts an die KSK zu zahlen. Nachteil: doppelte IHK-Mitgliedschaft.

Ende mit Rendern! Gute Nacht.



Jott
Beiträge: 22718

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Jott »

"Dafür muss dann aber die GmbH die KSK-Abgaben selber zahlen. Ist so! Hatte sehr viel ärger mit der KSK, bis hin zum Anwalt und ne GmbH auch und daher weiß ich das."

Stimmt. Ein fähiger Steuerberater hätte dir aber erklären können, wie man das umschiffen kann. Nur leider nicht nachträglich.

Die Idee, den Auftraggeber offen vorzuwarnen und gleichzeitig einen passenden Rabatt einzuräumen ist okay und pragmatisch, um Ärger zu vermeiden. Nur bitte nicht "Rabatt wegen KSK" oder so was auf die Rechnung schreiben, denn es ist natürlich auch wieder illegal, die Abgaben selbst zu übernehmen.



Pianist
Beiträge: 9027

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Pianist »

Es ist doch aber totaler Mist, wenn man wegen sowas eine 1-Mann-GmbH gründen muss. Dann erbringt die GmbH die technischen Leistungen und man selbst (als geschäftsführender Gesellschafter) erbringt die inhaltlichen Leistungen (ich weigere mich immer noch, das, was ich mache, als "Kunst" zu bezeichnen). Als Geschäftsführer bekommt man ein Gehalt von der GmbH. Man ist also angestellt und kein "selbständiger Künstler". Da dürften doch eigentlich gar keine Abgaben mehr anfallen, oder mache ich da schon wieder einen Denkfehler?

Ich habe aber echt keine Lust, mich wegen sowas nun auch noch um die ganzen GmbH-Details kümmern zu müssen... Dann kommt ja auch noch die Veröffentlichungspflicht der Jahresabschlüsse, und das würde ich dann auch wieder nicht wollen. Und ich muss mich dann doppelt um die Steuern kümmern, einmal für die GmbH und einmal für mich als Mensch.

Man kann es drehen und wenden, wie man möchte: Wer in unserem Land sein Leben so einrichtet, dass er der Allgemeinheit nicht auf der Tasche liegt, hat die Arschkarte gezogen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



Jott
Beiträge: 22718

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Jott »

Machst du eine 1-Mann-GmbH, ist tatsächlich die KSK-Abgabe auf dein eigenes GF-Gehalt fällig. Die etwas verquere Begründung findest du auf deren Website. Wie gesagt, man kann das aber aushebeln bzw. massiv mindern.

Viele Fotografen treten inzwischen als 1-Mann-GmbH auf und werben sogar aktiv damit, dass der Kunde für sie keine KSK-Abgaben leisten muss.

Dein letzter Satz stimmt, das ist die traurige Wahrheit. Selbständigkeit wird in Deutschland eher schikaniert als gefördert.



P2Filmer
Beiträge: 10

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von P2Filmer »

Selbständigkeit wird in Deutschland eher schikaniert als gefördert.
Stimmt vollkommen. Wahrscheinlich sind Selbständige nicht gerne gesehen. Angestellte sind vielleicht leichter zu kontrollieren. ;-)
Andererseits kann man als Selbständiger mit Hilfe eines guten Steuerberaters viel Steuern sparen. (Nix illegales, da reicht das Steuergesetzt vollkommen aus). Da werden manche Angestellten neidisch.



soan
Beiträge: 1236

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von soan »

Kleines Update meinerseits:

Die Aussage "Kilometergeld etc gehören mit zum Ermessungsbetrag" ist FALSCH. Ich weiss nicht wer das gesagt hat, bin jetzt auch zu faul zum suchen, aber das ist schon eine wichtige Informationen.

Originaltext dazu:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... osten_.pdf

Hier ist noch vom Steuer-Freigrenzbetrag die Rede, ich weiss nicht inwiefern das in die Berechnung einfliesst.

Der Satz für 2010 ist übrigends 3,9%



Jott
Beiträge: 22718

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von Jott »

Wäre ja nett, wenn's so einfach wäre - deswegen unbedingt genau und komplett lesen, die Grütze. In der Buchhaltung eines Unternehmens soll jemand das verstehen, anwenden und ausrechnen?

"Eine aktuelle Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln kommt zu dem Ergebnis, dass den Unternehmen durch das Künstlersozialabgabeverfahren jährliche Bürokratiekosten i. H. v. 142 Mio. € entstehen. Dieser Betrag ist kaum geringer als die insgesamt pro Jahr gezahlte Künstlersozialabgabe aller Unternehmen i. H. v. 179 Mio. € (in 2008). Zum Bürokratieaufwand tragen die zahlreichen Unschärfen der rechtlichen Regelungen, eine ausufernde Rechtsprechung der Sozialgerichte und die umfangreichen Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten bei. Für jeden Euro Künstlersozialabgabe müssen allein die abgabepflichtigen Unternehmen Bürokratiekosten in Höhe von 79 Cent aufwenden, hinzu kommen weitere Verwaltungskosten bei der Künstlersozialkasse und der Rentenversicherung."

Aus den 3,9% werden also bei betroffenen Auftraggebern schnell 7% und mehr, nur wegen des Aufwandes. Weltfremder geht es nicht mehr. Und deswegen werden zunehmend lieber GmbHs beauftragt, anstelle von Geldverbrennung.



soan
Beiträge: 1236

Re: Filmproduktion als Einzelkämpfer?

Beitrag von soan »

Hehe...es sei denn der beauftragte "Künstler" ist unschlagbar gut auf seinem Gebiet ^^...

"Wir Künstler" schaffen durch die bürokratischen Umschweife der KSK Arbeitsplätze, denn der Verwaltungsaufwand muss durch entsprechende Arbeitskräfte bewältigt werden. Lieber eine arme Bürokaufrau in Beschäftiging fürs selbe Geld als jemanden mittels Sozialabgaben durchfüttern ;-)

(*Ironie off*)



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