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Drehen in den USA



Fragen zu GEMA, Drehgenehmigungen, Urheberrechte, Aufführungsrechte uä.
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Pianist
Beiträge: 9000

Drehen in den USA

Beitrag von Pianist »

Schönen guten Tag an alle Mitlesenden!

Einer meiner Auftraggeber plant, mich im Laufe des Sommers für ein paar Tage in die USA zu schicken, um dort den Einsatz einer Maschine zu filmen. Also Auftraggeber aus Deutschland, Maschine aus Deutschland, ich aus Deutschland. Weiß jemand, worauf ich achten muss, wenn ich die für mich nötigen Papiere beantrage? Ein Journalistenvisum kommt nicht in Frage, weil es sich ja nicht um journalistische, sondern um kommerzielle Aufnahmen handelt. Und einfach als Tourist einreisen will ich auch nicht, weil die US-Behörden ja keinen Spaß verstehen, wenn sie bei der Einreise belogen werden. Ich brauche also vermutlich ein Arbeitsvisum.

Hat jemand damit Erfahrung? Wie viel Vorlauf braucht man da? Der Zeitraum steht nämlich noch nicht fest.

Dankeschön!

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dosaris
Beiträge: 1701

Re: Drehen in den USA

Beitrag von dosaris »

Pianist hat geschrieben: Mo 08 Apr, 2019 10:19 .. Ich brauche also vermutlich ein Arbeitsvisum.

Hat jemand damit Erfahrung? Wie viel Vorlauf braucht man da? Der Zeitraum steht nämlich noch nicht fest.
die Seiten der Botschaft in Berlin wirste ja wohl schon sondiert haben,
denn das kann sich laufend ändern?!?

Für unser 10-Jahres-Visum mussten wir persönlich in Berlin (ClayAllee) "vorsingen".
6 Wochen Vorlauf, insgesamt über 100$ Kosten/Person.
Terminbeantragung allein kostete bereist Gebühr.

Trotz Visum ist es immer Willkür, was man jeweils bei der Einreise als Permit bekommt.
Weder bei der Botschaft in B noch an der Grenze (UCB) wurde uns dies konkret beantwortet
(zB Karenzzeiten usw). Demzufolge liest man in den einschlägigen Foren auch viel
unterschiedliches/widersprüchliches.

EDIT:
sorry: wir hatte ein B1-Visum erhalten, das hat (offiziell??) gereicht
Zuletzt geändert von dosaris am Mo 08 Apr, 2019 11:06, insgesamt 1-mal geändert.



DV_Chris
Beiträge: 3213

Re: Drehen in den USA

Beitrag von DV_Chris »

Fotografen dürfen in der Regel mit einem B-1 Visum einreisen, solange die Arbeit kein Unternehmen in den USA bezahlt. Hier würde ich mal beim Konsulat nachhaken.



Cinealta 81
Beiträge: 491

Re: Drehen in den USA

Beitrag von Cinealta 81 »

Pianist hat geschrieben: Mo 08 Apr, 2019 10:19 Ein Journalistenvisum kommt nicht in Frage, weil es sich ja nicht um journalistische, sondern um kommerzielle Aufnahmen handelt.
Korrekt.
Pianist hat geschrieben: Mo 08 Apr, 2019 10:19 Also Auftraggeber aus Deutschland, Maschine aus Deutschland, ich aus Deutschland. Weiß jemand, worauf ich achten muss, wenn ich die für mich nötigen Papiere beantrage?
Wenn Ihr Auftraggeber aus D kommt (=NON-USA), Sie für Ihre Arbeit in D eine Rechnung stellen und in D bezahlt werden (oder wo auch immer, nur nicht innerhalb der USA), brauchen Sie KEIN Arbeitsvisum. Hiervon gibt es nur Ausnahmen, wenn Sie für Dreharbeiten / Shootings behördliche Hilfe oder Genehmigungen (z.B. Straßenabsperrungen, Fluggenehmigungen, etc.) brauchen.

Wir handhaben dies seit Jahren so - völlig problemlos - weil alles NON-USA (Auftraggeber, Bezahlung, etc. NICHT in den USA oder Auftrag von einer Tochterfirma außerhalb der USA).

Knapp formuliert: Wenn die USA (oder eine Location dort) lediglich als Kulisse dient und innerhalb der USA KEIN GELD fließt (Achtung bei Anmietung einer Location, auch wenn aus Deutschland bezahlt), dann benötigen Sie kein Arbeitsvisum.

Thema Locations in den USA: Vorsicht, ob am Drehort / Shooting-Location nicht irgendwelche Rechte Dritter bestehen (Rechte von Architekten, etc.).
Pianist hat geschrieben: Mo 08 Apr, 2019 10:19 Ich brauche also vermutlich ein Arbeitsvisum.
Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sich fachmännisch beraten. Es gibt für jeden persönlichen Bedarf und Situation viele Aspekte, die man als Außenstehender nicht bedenkt und einem zur Falle werden könnten. Machen Sie eine Liste mit dem vollständigen Umfang Ihrer Tätigkeiten und Schritte und lassen Sie sich im Vorfeld beraten. Für uns hat es ein Deutscher Anwalt in Zusammenarbeit mit einem US-Kooperationspartner gemacht.

Es ist nicht ganz einfach, denn es betrifft eine Mischung zwischen Einreisebestimmungen, Arbeitsrecht, US-Steuerrecht und (u.U.) Urheberrecht. Pauschale Ratschläge können hier nur schaden, es kommt ganz stark auf Details an.



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