pillepalle hat geschrieben: ↑Sa 17 Nov, 2018 09:02
Und wenn der Kunde das Angebot annimmt ist es auch empfehlenswert sich vorab einen KV unterschreiben zu lassen. Dann hat man im Streitfall vor Gericht auch etwas in der Hand, falls der Kunde z.B. den Job kurzfristig abbläßt, oder ähnliches...
Naja, ob nun jemand ein Angebot unterschreibt oder mir per Mail mitteilt, dass der Auftrag erteilt ist, das ist mir ziemlich egal. Es sollte nur mal eine eindeutige Willenserklärung erfolgt sein. So lange alles planmäßig läuft, wird es im Normalfall auch keine Probleme geben, außer bei besonders windigen Auftraggebern, aber für solche Leute arbeitet ja hoffentlich niemand. Interessant wird es genau dann, wenn die gewünschten Aufnahmen aus Gründen nicht zustande kommen, die der Auftraggeber zu vertreten hat. Üblicherweise werden wir es als Filmemacher wohl mit einem Werkvertrag zu tun haben, also wir schulden ein Arbeitsergebnis, in diesem Fall einen Film mit einem bestimmten Inhalt. Wenn wir vor Ort eingetroffen sind, und dann der Anlass des Drehtermines entfällt, wird uns allerdings klar, dass wir es eher aus einer Mischform zwischen Werk- und Dienstvertrag zu tun haben, und der Auftraggeber auch unsere Arbeitsbereitschaft zahlen muss.
Ich bin zum Beispiel vor kurzer Zeit quer durch Deutschland gefahren, um dort eine bestimmte Gleisbaumaschine im Einsatz zu filmen. Dummerweise ist die Maschine in der vorherigen Schicht kaputtgegangen und konnte nicht so schnell repariert werden. Da ich nur gute Auftraggeber habe, sehen die natürlich ein, dass sie meinen Einsatz dennoch bezahlen müssen, und sie mich dann eben für neues Geld noch mal zu einem neuen Termin schicken. Oder anderes Beispiel: Statement eines Ministers aufnehmen. Alles aufgebaut, und fünf Minuten vor dem Termin kommt die Sekretärin und sagt, dass der Herr Minister vom Parlament herbeigerufen wurde und danach kein anderes Zeitfenster besteht. Juristen sagen dazu "Annahmeverzug". Ein Wort, dass man sich merken sollte. Das ist nämlich die Grundlage dafür, dass wir auch dann bezahlt werden, wenn wir kein Ergebnis liefern können, und zwar aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Bei Dreiecksverhältnissen ist es noch mal anders: Auftraggeber schickt mich zu einem Projekt, welches er portraitiert haben möchte. Morgens vor Ort stellt sich heraus, dass der Protagonist erkrankt ist und es nicht möglich ist, ohne ihn die Geschichte zu erzählen. In diesem Fall gilt: Ich habe den Nichterfolg nicht zu vertreten, mein Auftraggeber auch nicht. Nun kann man aber nicht dem (ehrenamtlichen) Projekt die Kosten meines Einsatzes auferlegen, nur weil der Protagonist erkrankt ist. Hier muss dem Auftraggeber klar sein, dass er ein gewisses Risiko tragen muss, dass sowas mal passiert, und ihm Mehrkosten entstehen. Von daher sollte man echt nur für Auftraggeber arbeiten, denen das bewusst ist, und die sowas einsehen und nicht diskutieren.
Aber wie kam ich da jetzt drauf? Ist ja inzwischen weit weg vom Hotelthema...
Matthias