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walang_sinuman
Beiträge: 176

Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Hi,

Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoram ... Karte).png

Laut diesem Bild, sind die Rechte in Europa ja weitgehends eingeschränkt.
Und es scheint auch eine Einschränkung für 3D-Objekte in Deutschland zu geben.
Wenn ich als ein Kunstwerk das sich auf einen öffentlichen Platz befindet und eine art denkmal bzw. Mahnmahl darstellt, welches dem Staat bzw. Der Stadt gehört,... darf ich Fotos davon dann kommerziell nutzen?
Oder brauche ich dafür wieder irgendeine Genehmigung.

Hypothetisch;
Was ist, wenn ich im Ausland nur für private Zwecke fotografieren darf, aber im land, in dem ich die Bilder verwende, es auch kommerziell nutzen dürfte? Dann zählen wahrscheinlich die regeln von dort, wo ich es aufgenommen habe, oder?

Danke für deine mühe im voraus.



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

Im Zoo musst Du Dich den Regeln des Zoos unterwerfen, dort willigst Du mit Betreten des Geländes in der Regel ein, dass Du keine kommerziellen Aufnahmen ohne Erlaubnis machen darfst. Im Wald gelten solche Einschränkungen nicht, so lange Du nichts machst, was über die gewöhnliche Waldnutzung hinausgeht. Also mit mobiler Technik kannst Du dort filmen und fotografieren, so viel Du möchtest, und die Aufnahmen auch beliebig verwerten. Wenn Du aber ein Basislager für eine große Filmcrew errichten möchtest, dann geht das natürlich nicht ohne die zuständige Forstbehörde oder den Waldeigentümer.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Dankeschön



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

Und noch zum Ausland: Da hast Du es natürlich mit zwei verschiedenen Rechtslagen zu tun, einmal die im Ausland, und dann die bei uns. Nun kannst Du Dir überlegen: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine dafür zuständige Stelle diesen Rechtsverstoß überhaupt bemerkt? Und dann auch noch gegen Dich vorgeht, wenn Du mal wieder im Land bist?

Nehmen wir mal das prominenteste Beispiel: Ich hätte keine Bedenken, in einem Film für den deutschen Markt eine Aufnahme zu verwenden, die den nachts angeleuchteten Eiffelturm zeigt. Andere mögen das anders sehen...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Verbieten das die Franzosen wohl?



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

Wie - hast Du von dem Thema noch nie was gehört? :-)

Das ist das bekannteste Beispiel dafür, dass es in anderen Ländern keine Panoramafreiheit gibt. Der nachts angeleuchtete Eiffelturm gilt als Kunstwerk, und die Betreibergesellschaft hat da in Frankreich tatsächlich ein Auge drauf.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Pianist hat geschrieben: Sa 30 Dez, 2017 12:56 Wie - hast Du von dem Thema noch nie was gehört? :-)

Das ist das bekannteste Beispiel dafür, dass es in anderen Ländern keine Panoramafreiheit gibt. Der nachts angeleuchtete Eiffelturm gilt als Kunstwerk, und die Betreibergesellschaft hat da in Frankreich tatsächlich ein Auge drauf.

Matthias
So Was sollte man mal durch die Eu ändern.



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

Vorsicht! Vor zwei Jahren sollte das auf EU-Ebene geändert werden, und zwar mit dem Ergebnis, dass auch bei uns keine Panoramafreiheit mehr bestanden hätte. Zum Glück wurde daraus nichts.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Pianist hat geschrieben: Sa 30 Dez, 2017 13:45 Vorsicht! Vor zwei Jahren sollte das auf EU-Ebene geändert werden, und zwar mit dem Ergebnis, dass auch bei uns keine Panoramafreiheit mehr bestanden hätte. Zum Glück wurde daraus nichts.

Matthias
Das ist ja doof,...
Wahrscheinlich kommt da bei solchen Abmachungen mit der USA auch so nen Blödsinn raus.


Was mich bei solchen Aktionen auch stört ist, das viele das urheberrecht und das Copyright nicht akzeptieren, mit der Begründung das es das ja noch nicht so lange gibt und das das in der antike und im Mittelalter auch nicht gab und das sich deswegen, deren Meinung nach, die Kunst besser entwickeln und verbreiten konnte und dann kommen noch so Argumente, das wenn man da einem was weg nimmt, das dass dann gar kein Diebstahl von geistigen Eigentum ist, da das dann ja noch da ist und nur wo anders nochmal existiert.
Das ist dann wohl die Kehrseite,... beides nicht so toll.

Tjap,... da kann man wohl nicht viel machen.



Jott
Beiträge: 21840

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Jott »

Einfach auch mal andersrum denken: dir gehört ein Gebäude, ein Kunstwerk, irgend etwas anderes von filmischem Interesse. Alles mit deinem Geld und deinem Können geschaffen. Fändest du es dann gut, wenn andere ungefragt damit Kohle machen?

Alles hat zwei Seiten. Die Eiffelturmbeleuchtung ist von der Privatwirtschaft gesponsort. Halt nicht ganz uneigennützig! :-)



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Jott hat geschrieben: So 31 Dez, 2017 09:30 Einfach auch mal andersrum denken: dir gehört ein Gebäude, ein Kunstwerk, irgend etwas anderes von filmischem Interesse. Alles mit deinem Geld und deinem Können geschaffen. Fändest du es dann gut, wenn andere ungefragt damit Kohle machen?

Alles hat zwei Seiten. Die Eiffelturmbeleuchtung ist von der Privatwirtschaft gesponsort. Halt nicht ganz uneigennützig! :-)
In Endeffekt sehe ich ja beide Seiten.
Aber in Endeffekt läuft es darauf hinaus, das ich für alles eine Genehmigung brauche,
Und meine eigenen Werke, die in der Öffentlichkeit stehen, wie Skulpturen trotzdem nicht ausreichend geschützt sind,
Weil sich viele einfach nicht an das urheberrecht halten.

Wenn ich mir das so ansehe, frage ich mich, was man überhaupt fotografieren darf.
Ist es okay, wenn ich Fotos von türen oder Treppen mache?



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

walang_sinuman hat geschrieben: So 31 Dez, 2017 11:10 Wenn ich mir das so ansehe, frage ich mich, was man überhaupt fotografieren darf.
So ziemlich alles. Ich verstehe gerade Dein Problem nicht so ganz...

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

Pianist hat geschrieben: So 31 Dez, 2017 11:14
walang_sinuman hat geschrieben: So 31 Dez, 2017 11:10 Wenn ich mir das so ansehe, frage ich mich, was man überhaupt fotografieren darf.
So ziemlich alles. Ich verstehe gerade Dein Problem nicht so ganz...

Matthias
Das es die ganze zache ziemlich kompliziert macht und es andersherum so hinausläuft, das andere nicht mal darüber nachdenken, ob sie das dürfen.

Wenn ich im Zoo fotos mache, darf ich sie nicht einfach so benutzen, wenn ich im Nationalpark fotos mache, muss ich mich auch erst erkundigen ob ich sie benutzen darf,.... Wenn ich im Urlaub ein Foto von einer Tür mache, muss ich Überprüfen ob ich es verwenden darf,...
Einerseits machen es die Ausnahmen der panoramafreiheit einem schwer und andererseits, bieten die Ausnahmen nicht genügend schutz,...

Das Problem ist, das ich keine Ahnung habe, was ich jetzt genau machen darf und was nicht und das es mich teilweise einschränkt, aber auch auf gleiche Weise im gleichen zuge nicht genügend schützt.

Ich denke es wäre gut, wenn es eine allgemeine Anlaufstelle gäbe, wie zum Beispiel die GEMA oder VG Bild-Kunst,
Die man dann anschreiben kann.
So ist es ja ziemlich Schwierigkeiten, herauszufinden, von wem was ist, ob es allgemeingut ist, wie man die Person kontaktieren kann und ob und in welcher verwertungsgesellschaft jemand ist.

Ps. Ich neige dazu mir mehr Panik und sorgen zu machen, als nötig.
Ich glaube mein größtes Problem ist, das ich keine Stelle finde, die mir genau sagen kann, was fase ist,
Die Gesetzestexte nicht immer ganz einleuchtend, verständlich und eindeutig sind und es viele unterschiedliche Interpretationen davon gibt, von denen einige wohlmöglich oder mit ziemlich sicherer Wahrscheinlichkeit falsch sind.

Zum Beispiel;
https://ggr-law.com/urheberrecht/faq/we ... htsschutz/

Das verstehe ich ganz, da sich mir nicht erschließt, ob und wann ein Kunstwerk, als schutzfähiges werk zählt.
Des weiteren ist ein einfacher Schnappschuss, den man keinen größeren gestalterischen wert, ansehen kann, nicht durch das urheberrecht geschützt,... dafür gibt es dann aber ein anderes Gesetz, das den Schnappschuss für 10 oder 15 Jahre, (oder so) auf gleiche Weise schützt,... nur das dafür der tag der Entstehung gilt und nicht der Todestag des schöpfers.
Wie unterscheidet man das nun?
Ansonsten findet man viel zu viel widersprüchliches,... Zum Beispiel gibt es die Panorama-Freiheit die einen auch das Fotografien von Gebäuden und Kunstwerken erlaubt, die sich im öffentlichen raum befinden und andererseits gibt es dann wieder eine Ausnahme für dreidimensionale Objekte. Was stimmt nun?
Ich möchte mir nicht das ganze Gesetzbuch zum urheberrecht durchlesen.



walang_sinuman
Beiträge: 176

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von walang_sinuman »

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Panoram ... Karte).png

In vielen Ländern wird es schwierig.



Pianist
Beiträge: 8495

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von Pianist »

walang_sinuman hat geschrieben: So 31 Dez, 2017 12:48 Ps. Ich neige dazu mir mehr Panik und sorgen zu machen, als nötig.
Davon bin ich überzeugt! :-)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



handiro
Beiträge: 3259

Re: Panoramafreiheit - zählt der Nürnberger Zoo und der Reichswald als öffentlicher Raum?

Beitrag von handiro »

Ich glaube der wesentlichste Unterschied besteht u.a. zwischen Journalismus (im Auftrag eines Senders) und kommerziellem Film.

Ich habe z.B. eine Drehgenehmigung für viele deutschen Gerichte. Die habe ich kostenlos von den jeweiligen Presseabt. oder Präsidenten bekommen. Für einen Krimi müsste ich mich in Berlin z.B. zusätzlich an die Hausbesitzer wenden, die Gerichtsgebäude sind fast alle "privatisiert".
Good-Cheap-Fast....Pick Any 2



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