simple Frage die eigentlich nicht leicht zu beantworten ist, aus reiner Neugier habe ich selber mal geschaut.acrossthewire hat geschrieben: ↑Mo 28 Aug, 2017 01:01 die beachtet werden müssen wenn ich sie von meinem Grundstück aus filme und unentgeltlich zur Verfügung stelle?
Huiii ... kannst also von deinem Grundstück aus auf die Pyronale gucken? Mondän, mondän junger Mann.acrossthewire hat geschrieben: ↑Mo 28 Aug, 2017 01:01 die beachtet werden müssen wenn ich sie von meinem Grundstück aus filme und unentgeltlich zur Verfügung stelle?
Du beziehst Dich hier auf die sog. "Panoramafreiheit", aber leider ist das nicht so einfach. Denn die gilt nur, wenn "sich das Werk bleibend an einem öffentlichen Weg, einer öffentlichen Straße bzw. einem öffentlichen Platz befindet"Peppermintpost hat geschrieben: ↑Mo 28 Aug, 2017 15:06 bei der rechtlichen diskussion geht es darum ob ein feuerwerk ein kunstwerk ist oder nicht. diese frage halte ich aber für irelevant. wenn eine statue von irgend wem auf einem öffentlichen platz steht ist das ja auch kunst und ich darf sie filmen ohne das mir das urheberrecht auf die füsse fällt. oder wie werke von christo, siehe bild, die durfte ja auch jeder photografieren und veröffendlichen.
ah, feste installation ist der trick. danke jott, das war mir im detail so nicht klar. hab ich was dazu gelernt.Jott hat geschrieben: ↑Mo 28 Aug, 2017 15:08 So einfach ist es nicht ...
http://hoesmann.eu/christo-wrappe-reichstags-verbieten/
http://www.fotorecht-aktuell.de/darf-ma ... grafieren/