Hallo,
Ich habe eine Frage bzgl. Zitierrecht in Dokumentarfilmen:
Ist es vom Zitatrecht gedeckt, wenn ich kurze Anmoderationen aus der Tagesschau im Rahmen von etwa 5-10 Sekunden in einen eigenen Dokumentarfilm einbaue? Klar ist natürlich, dass die Quelle korrekt angegeben und als Zitat erkennbar ist und die Szene im Film darauf Stellung bezieht bzw. sich kritisch damit auseinandersetzt? Ergo, dass das zitierte Material in einem Kontext mit Schöpfungshöhe eingebettet ist und nicht standalone und kontextlos kopiert wird.
Der gesamte Dokumentarfilm wird nachher unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Ich nehme an, dass die zitierten Tagesschaubeiträge diese Lizenz nachher nicht unmöglich machen, da das Tagesschaumaterial ja nicht lizensiert wurde. Oder sehe ich das falsch?
Der Umfang der Zitate sind 5 Anmoderationen die insgesamt 30 Sekunden dauern (ohne Ton) in einer insgesamt 18-minütigen Doku.
Ich habe einen Anwalt gefragt, der gesagt hat: "Es kommt darauf an!" Zitat:
"Zulässig ist ein Zitat danach nur, wenn das Zitat der geistigen Auseinandersetzung dient, und zwar als Beleg oder Erörterungsgrundlage für selbstständige Ausführungen des Zitierenden. Der Zitierende soll sich nicht lediglich eigene Ausführungen ersparen. Es muss also eine innere Verbindung zwischen dem Zitierten und den eigenen Ausführungen des Zitierenden hergestellt werden (BGH, Urt. v. 29.04.2010 – I ZR 69/08). "
Ich habe die Tagesschauredaktion gefragt, die gesagt hat: "Muss man lizenzieren wegen Urheberrechten und Rechten am eigenen Bild!"
Beide Antworten waren also erwartbar. Aber das Zitierrecht erlaubt ja die eingeschränkte Nutzung von geschützten Material.
Also was nun?
Danke.