slashCAM
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Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von slashCAM »

Die amerikanische Luftfahrtbehörde hat neue Regelungen für kleine unbemannte Flugsysteme (UAS) bekanntgegeben....
Bild
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von WeiZen »

Hallo,
die Registrierung geht ja nur für US Bürger (Citizenship and Resident)
Man darf als Fremder ein registriertes UAS eines US Bürgers fliegen, sofern man dessen Zertifikat hat.

Was ist aber mit eigenen privaten Dohnen?
Davon steht bei der FAA nichts.

Da sich alles so liest, wie bei einem bemannten Flugzeug, könnte das ein Hobbyflieger beantworten.
Gruß
Ulrich



20k
Beiträge: 105

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von 20k »

WeiZen hat geschrieben:Hallo,
die Registrierung geht ja nur für US Bürger (Citizenship and Resident)
Man darf als Fremder ein registriertes UAS eines US Bürgers fliegen, sofern man dessen Zertifikat hat.

Was ist aber mit eigenen privaten Dohnen?
Davon steht bei der FAA nichts.

Da sich alles so liest, wie bei einem bemannten Flugzeug, könnte das ein Hobbyflieger beantworten.
So wie ich den Text deute, ist die Nutzung und nicht der Typ des Modellflugzeugs entscheidend. Es wird zwischen "used exclusively as
model aircraft" und "used in authorized operations" unterschieden. Eine private Drohne kann also als Modellflugzeug benutzt werden, darf aber nicht benutzt werden, um z.B. die Freiheitsstatue für eine Doku zu filmen. Dafür müsste sie nach "part 47" registriert werden.



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von WeiZen »

Hallo,
ja fliegen kann ein Nicht Citizen jedes umbemannte Flugzeug (UAS), wenn es registriert ist.
Man kann aber nur als Citizen (Oder permanent Resident) ein UAS registrieren.
Daher die Frage: Darf ich als Nicht Citizen (noch) mein eigenes nicht registrierte UAS fliegen?
Ich vermute nein.
In DE gibt es keine Registrierung.
Hätten wir in DE eine Registrierung, dürften Non Citizens fliegen.
Gruß
Ulrich



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von WeiZen »

Ich habe die FAA (9-AFS-UAS-Inquiries@faa.gov) angeschrieben und diese Antwort erhalten:

Everyone, including foreign nationals and tourists, who operate a UAS for hobby or recreational purposes outdoors in the U.S. must use the FAA’s online registration system. These non-U.S. citizens or non-permanent U.S. residents will receive the same registration certificate as U.S. Citizens or permanent U.S. residents. However, this certificate will function as a “recognition of ownership” document. This document is required by the Department of Transportation for these foreign nationals to operate legally in the US.
Dies widerspricht zwar der Webseite, aber die müssen es ja wissen.
Gruß
Ulrich



motiongroup

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von motiongroup »

http://www.krone.at/Wintersport/Kamera- ... ory-488191

Registrierung, Führerschein usw.. Bringen tut das alles nichts..



Frank B.
Beiträge: 9318

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von Frank B. »

Es wird so sein, dass die größte Gefahr von den Drohnen/ UAV ausgehen wird, die von Leuten mit Drohnenführerschein geflogen werden. Ganz einfach, weil diese Leute den Führerschein brauchen, um über Menschen und kritische Situationen zu fliegen. Aber genau dort haben Abstürze die schlimmsten Folgen. Ein Führerschein bzw. eine Registrierung verhindert ja kein technisches Versagen, woraus wohl die meisten Abstürze resultieren dürften. Und es wird Leute geben, die ohne Führerschein besser fliegen können als andere mit Führerschein.
Diese ganze Führerscheingeschichte wird zu 80% zur Abzocke genutzt.



WeiZen
Beiträge: 566

Re: Registrierungspflicht für Hobby-Drohnen ab 250 Gramm in den USA

Beitrag von WeiZen »

WeiZen hat geschrieben:Ich habe die FAA (9-AFS-UAS-Inquiries@faa.gov) angeschrieben und diese Antwort erhalten:

Everyone, including foreign nationals and tourists, who operate a UAS for hobby or recreational purposes outdoors in the U.S. must use the FAA’s online registration system. These non-U.S. citizens or non-permanent U.S. residents will receive the same registration certificate as U.S. Citizens or permanent U.S. residents. However, this certificate will function as a “recognition of ownership” document. This document is required by the Department of Transportation for these foreign nationals to operate legally in the US.
Dies widerspricht zwar der Webseite, aber die müssen es ja wissen.
Wer durch die Registrierungseite konfus wird, weil dort wieder nur (immer noch) von US Citizens oder Residents die Rede ist:

Ich hab bei der FAA nachgefragt und diese Antwort bekommen:
You may still use the online registration system even if you are not a legal resident. You will not receive a registration certification; instead you'll receive a recognition of ownership.
Gruß
Ulrich



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