Wurzelkaries hat geschrieben:
Vor Jahren.. meine Kids sind nun schon älter... wurde im Kindergarten gefilmt. Jede Eltern haben eine Einwilligungserklärung unterschreiben müssen.
Das ist dann die Möglichkeit der Einwilligung, die unten beschrieben wird.
Aber hier handelt es sich um eine Kindertanzgruppe bei einer öffentlichen Veranstaltung. Wenn die Gruppe als Ganzes in der Öffentlichkeit zu sehen ist und es sich um Aufnahmen von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, handelt, könnte auch der letzte Abschnitt in Frage kommen.
Jedes Jahr sieht man in den Schaufenstern von den Geschäften, in den Zeitungen und live im Fernsehen viele Bilder von kostümierten Kindern, die an Karnevalszügen teilnehmen. Müsste da das Fernsehn von jedem einzelnen Elternteil eine Einwilligungserklärung unterschreiben lassen?
"Wann dürfen Bilder von Personen veröffentlicht werden?
Einwilligung
Die Einwilligung der abgebildeten Person muss sich gerade auf den geplanten Verwendungszweck beziehen. Eine Einwilligung liegt z.B. dann nicht vor, wenn ein Journalist einen Gastwirt mit dem Versprechen, einen positiven Artikel über sein Lokal zu veröffentlichen zur Zustimmung bewegt, dann aber anschließend einen bösen Verriss über die Gaststätte schreibt.
Honorierung des Abgebildeten
Von einer Einwilligung ist in der Regel auch dann auszugehen, wenn die abgebildete Person hierfür ein Honorar erhält (Beispiel: Fotomodelle). Auch hier kommt es aber darauf an, dass sich die Veröffentlichung im Rahmen der getroffenen Absprachen bewegt für die die Vergütung gezahlt wird.
Absolute Personen der Zeitgeschichte
Hierbei handelt es sich um herausragende Persönlichkeiten, die auf Grund ihrer Stellung ständig im Licht der Öffentlichkeit stehen. Beispiele hierfür sind Politiker, Stars aus den Bereichen Sport, Showbusiness, Film, etc. Grenzen der Veröffentlichungsbefugnis bestehen aber auch hier. So ist ein Mißbrauch solcher Fotos zu Werbezwecken nicht durch das KunstUrhG gedeckt. Das öffentliche Informationsinteresse endet auch im geschützten persönlichen Lebensbereich der Betroffenen.
Relative Personen der Zeitgeschichte
Manchmal geraten Menschen in Zusammenhang mit einem herausragenden Ereignis in das Blickfeld der Öffentlichkeit. Beispielsweise bei einer spektakulären Rettungsaktion. Eine Abbildung dieser Personen ist aber immer nur im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem jeweiligen Ereignis statthaft. Bei einer lange danach liegenden späteren Verwendung ist wieder die Einwilligung der Personen einzuholen.
Menschen als "Beiwerk" einer Landschaft oder Stadtansicht
Hier steht die Landschaft oder Stadtansicht im Vordergrund, das Bild wird nicht vordergründig von einer Person geprägt.
Höheres Interesse der Kunst
Öffentliche Versammlungen und Aufzüge
Hierbei geht es um Brauchtumsfeste (Schützenumzug, Karneval, religiöse Prozessionen, etc.), um politische Veranstaltungen (z.B. Maikundgebung, Demonstrationen) sowie um kulturelle Ereignisse in der Öffentlichkeit (Straßenfest). Dabei muss die abgebildete Person als Teilnehmer der Veranstaltung erkennbar und ihr zuzuordnen sein. Einzelportraits, die nur bei Gelegenheit der Versammlung angefertigt wurden, fallen nicht hierunter."
http://www.bfdi.bund.de/bfdi_wiki/index ... _werden.3F