ob die das dürfen, musst du uns sagen, denn du hast ja schließlich den vertrag gemacht und solltest ihn jeder zeit einsehen können.Rick SSon hat geschrieben:Moin moin,
ich weiss, man sollte sich auf diesem Gebiet als Filmender auskennen, aber da ich noch nie vor einem solchen Problem stand bin ich unsicher, ob das Recht auf meiner Seite steht ;-)
Folgende Situation: Ich habe für den DJ eines Clubs nach mündlicher Absprache (nicht Discodice) ein Video über seine Veranstaltung produziert. siehe hier:
nun habe ich gesehen, dass Discodice mein Bildmaterial, ohne mein Wissen, leicht verändert für den eigenen Kanal verwendet hat. Wahrscheinlich durch meinen Auftraggeber weitergegeben. Siehe hier:
Dürfen Die das einfach so?!
Grüße,
Rick
Auch wenn Du meine Antwort nicht ernst zu nehmen scheinst und immer noch keine Informationen darüber herausrückst, ob es einen Vertrag gab und was da besprochen / niedergeschrieben worden ist, kann Dir niemand wirklich weiterhelfen.Rick SSon hat geschrieben:...
Mit dem Clubbesitzer ist das abgesprochen. Es ist eine Partyreihe in dem Club und mein Auftraggeber ist einer der HausDJs. Die erste Musik kam von ihm, die zweite wird von Discodice selbst sein - denke ich.
Gute Frage wie das mit den abgelichteten Personen ist, aber in der Regel sind die so geil drauf sich zu zeigen (alle 5 min. will einer, dass ich mit meiner Blackmagic Pocket `nen Photo mache :D) das ich mir nicht vorstellen kann, dass es aus der Richtung Probleme gibt. Wird ja auch niemand beim Kotzen gezeigt ;-)
Sorry, hatte deinen Einzeiler tatsächlich überlesen. Da war vll. mein kugelgelagertes Mausrad zu schnell ;-)blickfeld hat geschrieben:Auch wenn Du meine Antwort nicht ernst zu nehmen scheinst und immer noch keine Informationen darüber herausrückst, ob es einen Vertrag gab und was da besprochen / niedergeschrieben worden ist, kann Dir niemand wirklich weiterhelfen.Rick SSon hat geschrieben:...
Mit dem Clubbesitzer ist das abgesprochen. Es ist eine Partyreihe in dem Club und mein Auftraggeber ist einer der HausDJs. Die erste Musik kam von ihm, die zweite wird von Discodice selbst sein - denke ich.
Gute Frage wie das mit den abgelichteten Personen ist, aber in der Regel sind die so geil drauf sich zu zeigen (alle 5 min. will einer, dass ich mit meiner Blackmagic Pocket `nen Photo mache :D) das ich mir nicht vorstellen kann, dass es aus der Richtung Probleme gibt. Wird ja auch niemand beim Kotzen gezeigt ;-)
Zum einen Frage ich mich, warum Du Dich nicht erst mit Deinen Auftraggeber zusammen setzt und das mal durch sprichst.
Es gibt halt Vertragsformen, da kann er mit dem gelieferten machen, was er will und es Vertragsformen, da wir jedes einzelne Aufführungsrecht abgeklärt.
Und da niemand von uns dabei war und Du Dich weigerst, da Infos rauszurücken, werden wir Dir auch nicht helfen können.
Zum filmen dritter:
Wenn auf den Eintrittskarten der Disco oder am Angang kein Hinweis und "Rechteabtretung" ausgehängt worden war, kannst Du dafür richtig Stress bekommen - siehe Recht am eigenen Bild.
Und da Du ja anscheinend Cityflavor bist oder für die arbeitest: Sowohl auf Facebook als auch auf Eurer Homepage fehlt der Name des verantwortlichen. Dieses kann jeder Zeit abgemahnt werden. Vielleicht einfach noch mal mit den Basics der rechtlichen Grundlagen beschäftigen, wie Verträge, Impressum, Rechte anderer etc.
Ansonsten kann aus so einem Discoauftrag, der Dir vielleicht einen Tausi eingebracht hat, Klagen und Abmahnungen über mehreren tausend Euros werden.
Und die Frage ist immer noch, hast Du die Sachen mit dem Auftraggeber durchgesprochen?Rick SSon hat geschrieben:...
Eingangs stand aber, dass es nur eine mündliche Absprache gab. Verträge sind bei so kurzfristigen Eventdokumentationen (hier) nicht üblich.
Die Frage, die ich geklärt haben wollte war auch, ob auf Grundlage einer mündlichen Absprache (die das Weitergeben des Materials nicht beinhaltet) der Kunde berechtigt ist das Material an dritte weiterzugeben, damit die es wiederum für sich als Werbung nutzen.
Danke :-)klusterdegenerierung hat geschrieben:Hallo Rick sson,
erstmal kompliment für Dein DJ Video, gefällt mir gut! :-)
Ja, wie es scheint ziehe ich eine Lehre und den Kürzeren draus. Nun gut, was solls. Werd mir wohl mal ein Papier fertig machen, das ich solche Leute vor Ort unterschreiben lasse.Klar kann man "fragen" ob Du einen Vertrag gemacht hast ;-)
Aber wer macht das schon bei solchen Aufträgen.
Mit manchen hatte ich vor Jahren zu Beginn mal die Absprache, das zb. die Agenturen oder Kunden das Material auch mal anderswo einsetzen können, das habe ich so geschluckt.
Bislang war es aber so, das mich die meisten dann aber auch für diese anderen Projekte mit gebucht haben und ich dann mein Material in Fremdmaterial reinfummeln konnte.
Das es jetzt bei jemand auftaucht ohne das Du es weißt, finde ich jetzt nicht unbedingt den Königsweg, aber höchstwahrscheinlich hast Du Deinem Kunden ja das Material exklusiv angefertigt wie ein Tischler einen Tisch.
Der kann sich natürlich auch nicht beklagen, wenn Du ihn mal bei einer anderen Familie abstellst. ;-)
Fair wäre zumindest, das wenn es mit wissen des Auftraggebers geschehen wäre, man dich unterm Video Namentlich mit aufgeführt hätte.
Wenn es nicht Dein Auftraggeber zu verantworten hätte, wäre erst noch zu klären ob man euch des Materials beraubt hat.
Was das ganze allerdings mit YT zu tun haben soll, kann ich nicht nach vollziehen, denn hier geht es ja nicht darum das YT einen Nutzer ins Leben gerufen hat, der von den AGBs von YT gebrauch macht und das Material von Dir verwendet.
Ich würde immer direkt fragen ob Dein Auftraggeber Dein Material weitergeben hat oder ob es sich hier um eine Copy & Nutzerrights Verletzung handelt.
Dann kann man nämlich auch direkt darüber reden wie das in Zukunft läuft und ob Du dann mehr abrechnen sollst oder zumindest Dein Name als Copyright Inhaber auftaucht.
Denn Du weißt ja, nur Nutzungrechte sind übertragbar, aber nicht das Copyright! :-)
Nein.blickfeld hat geschrieben: Und die Frage ist immer noch, hast Du die Sachen mit dem Auftraggeber durchgesprochen?
Hast Du im nachhinein Ihn nochmal darauf angesprochen?
Kannst Du Absprachen, die mündlich getroffen wurden, beweisen? Mit Zeugen und so?
Nein.Jott hat geschrieben:Unfein mag das sein, aber was willst du machen? Ist überhaupt nennenswert Geld geflossen?
Ich hab auch nicht wieder für den Herrn gearbeitet ;-)In Zukunft einfach das Honorar so gestalten, dass es dich nicht schmerzen muss, wenn das Material weitergegeben oder via Youtube etc. öffentlich gemacht wird.
Habe mal vor vielen Jahren für einen dobiosen Werbefutze ein shooting in Holland gemacht, wo ich mir noch jede Menge Euipment leihen mußte, war noch auf 9x12 Fachkamera etc.Rick SSon hat geschrieben: Ich hab auch nicht wieder für den Herrn gearbeitet ;-)
Gut. Runterschlucken. Weitermachen.
Danke für alle Beiträge!