Eigentlich muss die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit dem Finanzamt zu Beginn mitgeteilt werden (dann gibt's Post zurück, Fragebogen zur Einstufung etc.). In meinem Fall habe ich das aus Unwissen nicht gemacht und hatte kein Problem damit. Meine Steuerberaterin hat mir erzählt, dass es damit normalerweise keinen Ärger gibt, vor allem wenn's wirklich Gelegenheitscharakter hat: Betrag angeben und fertig, damit gilt die Tätigkeit dann als aufgenommen. Wobei in meinem Fall die Beträge auch nicht sehr hoch waren.Joschi hat geschrieben: Dann nur eine Frage an Dich, Markus: Wenn man einen solchen Gelegenheitsjob in Angriff nehmen möchte, dann müsste es ja theoretisch reichen, wenn man die daraus gewonnenen Umsätze bei der nächsten Steuererklärung mit angibt. Oder muss man ein solches Vorhaben im Voraus beim Finanzamt ankündigen um eine Steuernummer auf Rechnungen angeben zu können
Wichtig: Keine UST ausweisen und sich über die sog. "Kleinunternehmerregelung" informieren. Ich würde aber wirklich empfehlen, sich einen Steuerberater zu suchen, wenn man noch keinen hat.
Hm, eine Steuernummer müsste eigentlich jeder haben, der - z.B. auch als Angestellter - eine Steuererklärung abzugeben hat, oder nicht? Und die Nummer muss auf die Rechnung, stimmt.
Gruß,
Markus