Toll, wenn du Klavier spielen kannst. Es gibt Musikprogramme, die auch Klassik-Instrumente synthetisch erzeugen, und sie klingen, na ja, als solche mittlerweile ziemlich gut. Nur klar, ein bisschen Ahnung von Musik sollte man haben.Acer hat geschrieben: dachte ich mit, dass ich diese Stücke eben auf einem Keyboard und einem Klavier "nachspiele".
Auch wenn es jemand ist, der noch nicht seit 70 Jahren im endgültigen Ruhestand ist, kannst du abkupfern. Macht doch jeder Filmkomponist mehr oder weniger unverhohlen. Nehmen wir an, du willst den Säbeltanz von Katchaturian. Urheberrecht gilt noch, aber wenn du´s ein bisschen abänderst, kann dir keiner mehr was. Nächste Rechts-Frage: Ab wievielen identischen Takten gilt eine Melodie als plagiiert? Drei? Oder bis drei nicht, und erst ab vier?Acer hat geschrieben:Da wäre z.B. die Nussknackersuite von Tschaikowsky, die durch die GEMA geschützt ist. Wenn ich sie selber spiele ist das doch legal, oder?
Hallo,AndyZZ hat geschrieben:Musik, Kompositionen und Interpretationen sind wohl bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers rechtlich geschützt. Tschaikowsky ist 1893 gestorben, also kannst du seine Stücke selber interpretieren (musizieren) ohne dass du Ärger bekommst. Wenn jedoch das Symphonieorchester xyz aus Pusemuckel den Nussknacker 1998 vertont hat, dann darfst du diese Darbietung nicht Gema-frei benutzen. Die Musik ist zwar frei, die Interpretation ist dann aber wieder geschützt.
Sprich: Tschaikowskys Nussknackersuite kann jeder ungestraft selber spielen und interpretieren. Diese Interpretationen und Aufführungen jedoch sind dann wieder geschützt. Klar? Deine Interpretation auf Klavier vom Nussknacker ist dann mit deinem Urheberrecht ebenfalls geschützt.
Da kann man mal sehen, wir aufwändig und umständlich die ganze Choose mit der GEMA und anderen Interessengemeinschaften ist. Nun muss man als Videofilmer und Cutter auch schon Musik studiert haben, um diese Feinheiten auch noch auszumachen. Ätzend!Ephraim hat geschrieben: Die Nußknackersuite ist nicht für Klavier komponiert, sie müßte also für Klavier bearbeitet werden. Das hat bereits jemand getan. Der hat daran die Rechte. Irgend ein Verlag vertreibt die Noten, die ursprünglichen und die bearbeiteten, und hat daran die Rechte.
Hallo,AndyZZ hat geschrieben: Da kann man mal sehen, wir aufwändig und umständlich die ganze Choose mit der GEMA und anderen Interessengemeinschaften ist. Nun muss man als Videofilmer und Cutter auch schon Musik studiert haben, um diese Feinheiten auch noch auszumachen. Ätzend!
Es gibt eine ganz einfache Lösung: Verlege Dein Unternehmen in ein Land, dass dem Urheberrechts-Abkommen nicht beigetreten ist und Du kannst beliebig viele Steine auf Madonna rollen ;-)AndyZZ hat geschrieben:Ich habe mich ja gar nicht darüber aufgeregt, DASS sie Gebühren einnehmen, sondern WIE sie das tun.
Jedem steht natürlich eine Vergütung seiner Leistung zu, wie auch immer diese gestaltet ist. Ich finde es nur fürchterlich umständlich, wie das umgesetzt wird. Da muss man echt ein Studium machen, nur um nicht in Konflikte zu kommen. Den Aufwand, den man da treiben muss, kann sich der Kleingewerbetreibende gar nicht leisten, geschweige denn, dass er für sein Projekt die Zustimmung eines Künstlers oder Komponisten bekommen wird, die ja noch vor der GEMA notwendig ist. Und das Gebührenmodell der GEMA ist auch nicht wirklich einfach zu durchschauen.
Fakt ist: man hat als kleines Produktionsunternehmen, als ein-oder-zwei-Mann-Show nicht den Hauch einer Chance, bspw einen Songtitel von Madonna oder den Rolling Stones legal in seinem Film benutzen zu dürfen.
Danke , für die ganzen Tipps.Ephraim hat geschrieben:Übrigens darf man aus fremden Werken zitieren. Ich glaube es sind fünf Takte.