Machen sich Raucher auch strafbar?Als kleiner Hinweis: Wer andere Menschen gesundheitlich schädigt macht sich strafbar!
Die von dir angesproche "punktförmige Lichtquelle" hat einen Abstrahlwinkel von 90°, wie es in der Beschreibung der LED zum Artikel auch erwähnt wird. 90° ist für LED extrem viel (normal sind 15° oder 30°). Unter diesen Bedingungen kann man wohl kaum von punktförmig sprechen.... .huholzer hat geschrieben: Eine Punktförmige Lichtquelle mit hoher Intensität blendet uns und wir als störend und unangenehm empfunden.
Klar, bei McDonalds in USA findest du auch auf jedem Kaffeebecher den Verweis , dass man sich verbrennen könnte. Natürlich besteht eine solche Gefahr, aber wohl nur, wenn du versuchst, die Mitesser deiner Akteure im Detail zu filmen.huholzer hat geschrieben: „Achtung! Nicht direkt in den Strahl blicken! Gefahr von Netzhautverbrennung!“ o.ä.
Und wer möchte schon gerne am helllichten Tag den Sternenhimmel sehnen ;-)
Ja genau, so wirds wohl sein....huholzer hat geschrieben: (In dieser Problematik dürfte wohl auch er Preisunterschied liegen, schließlich sichert sich jedes Unternehmen mit Expertisen ab.)
Was technisch erst mal (auch für den Laien) überhaupt kein Problem ist. Wie aber weiter oben erwähnt haben "normale" LED einen Abstrahlwinkel von 15-30°. Ausleuchtung könnte also das Problem werden. Abgesehen davon ist das Risiko durch die Strahlbündelung der einzelnen LED wohl ähnlich hoch... .huholzer hat geschrieben: Der Autor sollte den Lichtring, wie im Original, auf ca. 50 LEDs umarbeiten.
Hab den Artikel soeben den Verbraucherschutzverbänden, der Staatsanwaltschaft sowie diversen anderen Behörden gemeldet. Weitere Schritte sind die Forderung nach Zensur dieses Artikels durch den Betreiber der Webseite bei gleichzeitiger Androhung von Beugehaft ;-)).huholzer hat geschrieben: Als kleiner Hinweis: Wer andere Menschen gesundheitlich schädigt macht sich strafbar!
Smilie nicht gesehen?gregor hat geschrieben:Super Idee,
was soll das hier eigentlich mit Staatsanwalt und Verbraucherstutz ?