slashCAM
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Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von slashCAM »


Ein neues Urteil könnte beträchtliche Konsequenzen für Drohnenfilmer haben. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Streit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Ku...
Bild
Hier geht es zur Newsmeldung auf den slashCAM Magazin-Seiten:
Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen



Jott
Beiträge: 22793

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Jott »

Ist übliche Rechtsprechung seit vielen Jahren. Egal ob Leiter, Drohne oder GoPro an drei Meter langem Stick: keine Panoramafreiheit mehr.
Insofern: wieso verwundert das Urteil? Ist nichts Neues.

Wir können ja noch froh sein, dass wir die - wie besprochen - eingeschränkte Panoramafreiheit in Deutschland überhaupt haben. In vielen anderen Ländern gibt's so was gar nicht.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Jott hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 16:24 In vielen anderen Ländern gibt's so was gar nicht.
In vielen anderen Ländern darfst du mit Drohnen Sachen machen, für die du hier in den fast Knast kommst ;-)
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Jott
Beiträge: 22793

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Jott »

Und andersrum.

Wir reden gerade vom kommerziellen Auswerten von Kunstwerken ohne Genehmigung. Also außerhalb der Panaoramafreiheit-Regelung. Hat ja mit den bösen Drohnen erst mal gar nichts zu tun, hätten die Verlagsjungs auch wissen können. Als Verlag!



cantsin
Beiträge: 16792

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von cantsin »

Also in diesem Rechtsfall scheint mir die Sache glaskar. Wenn die da einen kommerziell verlegten Ruhrgebiet-Bildband gemacht haben, mit Drohnenfotos von Skulpturen im öffentlichen Raum, und diese Skulpturen landen als Abbildungen im Buch, ist es doch logisch, dass da dafür die Bildrechte abgeklärt werden müssen.

Sonst könnte man sich demnächst z.B. urheberrechtlich geschützte Bilder als großformatige Prints im Garten oder auf einem öffentlichen Platz auslegen, eine Drohne drüberfliegen lassen und die Drohnenbilder dann wegen Panoramafreiheit lizenzfrei in kommerziellen Medienprojekten verwerten...
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip



iasi
Beiträge: 29325

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von iasi »

Regulierungswahn.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Jott hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 16:32

Wir reden gerade vom kommerziellen Auswerten von Kunstwerken ohne Genehmigung. Also außerhalb der Panaoramafreiheit-Regelung. Hat ja mit den bösen Drohnen erst mal gar nichts zu tun..!
Nö, hat ausschließlich mit Drohnen zu tun - von der Straße aus hätte man ja diese Kunstwerke völlig legal ohne Genehmigung auswerten können.

Rein rechtlich ist das wahrscheinlich eindeutig, heißt aber nur, daß diese Gesetze hinterfragt (und endlich geändert) werden müssen.

Darauf daß die Dinger zum größten Teil sowieso vom Steuerzahler bezahlt wurden, und welche rechtlichen Implikationen das in einem Rechtsstaat haben muß, möchte ich gar nicht erst eingehen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am So 11 Jun, 2023 18:35, insgesamt 1-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 14622

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 16:37 Also in diesem Rechtsfall scheint mir die Sache glaskar. Wenn die da einen kommerziell verlegten Ruhrgebiet-Bildband gemacht haben, mit Drohnenfotos von Skulpturen im öffentlichen Raum, und diese Skulpturen landen als Abbildungen im Buch, ist es doch logisch, dass da dafür die Bildrechte abgeklärt werden müssen.

Sonst könnte man sich demnächst z.B. urheberrechtlich geschützte Bilder als großformatige Prints im Garten oder auf einem öffentlichen Platz auslegen, eine Drohne drüberfliegen lassen und die Drohnenbilder dann wegen Panoramafreiheit lizenzfrei in kommerziellen Medienprojekten verwerten...
Geil



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

... aber zu umständlich.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



cantsin
Beiträge: 16792

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von cantsin »

Frank Glencairn hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 17:08 Darauf daß die Dinger zum größten Teil sowieso vom Steuerzahler bezahlt wurden, und welche rechtlichen Implikationen das in einem Rechtsstaat haben muß, möchte ich gar nicht erst eingehen.
Da bin ich bei Dir. Aber meistens ist es bei solcher Kunst im öffentlichen Raum wie bei ÖR-Produktionen, d.h. dass die öffentliche Hand - i.d.R. die Kommune -, die das aufkauft, keinen total-buy-out macht (also nicht die kompletten Verwertungsrechte einkauft), sondern faktisch nur als Koproduzent agiert, um für das Werk weniger bezahlen zu müssen.
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

Sollen sie doch froh sein das die Kunstwerke gefilmt beziehungsweise fotografiert, veröffentlicht und somit auch angeschaut werden, anstatt irgend wen aus purem Neid, an zu klagen….;)

Am Schluss darf dann gar nix mehr gefilmt werden, ohne Bewilligung, nicht mal ne Ikea Kaffeetasse, ohne das es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

Also aus meiner Sicht, zu viele solche unsinnige Gesetze schränken nur ein und verderben dann die Kreativität bei der Fotografie und der Film Kunstform schlussendlich voll und ganz.
Wem nützt das dann etwas ?
Absolut niemandem, ausser den Anwälten.:)

Gruss Boris



cantsin
Beiträge: 16792

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von cantsin »

Dann bin ich gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn ein Verlag einen Bildband produzieren und kommerziell vertreiben würde, bei dem ein ganzseitiges Foto einen Bildschirm oder eine Leinwand zeigt, auf der ein Video oder Foto zu sehen ist, das Du gemacht hast - und dann nicht nur als zufällige Abbildung, sondern z.B. in einem Bildband über Bühnen-Fotografie...
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 20:34 Dann bin ich gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn ein Verlag einen Bildband produzieren und kommerziell vertreiben würde, bei dem ein ganzseitiges Foto einen Bildschirm oder eine Leinwand zeigt, auf der ein Video oder Foto zu sehen ist, das Du gemacht hast - und dann nicht nur als zufällige Abbildung, sondern z.B. in einem Bildband über Bühnen-Fotografie...
Keine Ahnung wie Boris das sieht, aber ich würde mich über die kostenlose Werbung freuen.
Ich find's ja auch gut, wenn jemand meine Inhalte in Social Media teilt - gratis Multiplikator für den ich sonst zahlen müßte.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Moment... ich lade Avatar mal kurz auf meinen Youtube Kanal hoch. Über die kostenlose Werbung sollten sich die Macher doch eigentlich freuen :)

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 19:50
Da bin ich bei Dir. Aber meistens ist es bei solcher Kunst im öffentlichen Raum wie bei ÖR-Produktionen, d.h. dass die öffentliche Hand - i.d.R. die Kommune -, die das aufkauft, keinen total-buy-out macht (also nicht die kompletten Verwertungsrechte einkauft), sondern faktisch nur als Koproduzent agiert, um für das Werk weniger bezahlen zu müssen.
Möglich ich hab mir das nicht im Detail angesehen, nur daß das Land und die Stadt sowie 3 staatlich geförderte Vereine die Nummer (mit?) finanziert haben.

Allerdings ändert das nix an der absurden Tatsache daß das Verwertungsrecht von der Kamerahöhe abhängig ist.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 20:50 Moment... ich lade Avatar mal kurz auf meinen Youtube Kanal hoch. Über die kostenlose Werbung sollten sich die Macher doch eigentlich freuen :)

VG
Soweit ich weiß, läuft Avatar nicht 7/24 auf einer öffentlichen Leinwand auf einer Schutthalde im Ruhrpot.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am So 11 Jun, 2023 20:56, insgesamt 1-mal geändert.



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Nein. Aber das kann sich ja jeder aussuchen wie er seine Arbeit präsentiert. Dadurch wird sie aber nicht zu Freiwild das jeder nutzen darf.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Dann darf er sein Zeug halt nicht öffentlich für jeden sichtbar aufstellen, wo es auch jeder fotografieren und nutzen darf.

Hier geht's doch nur um Gier.
Der Mann wurde für seine Arbeit aus Steuermitteln (wahrscheinlich sowieso über-) bezahlt, und jetzt versucht er über die Nummer mit der Kamerahöhe nochmal Geld aus der Nummer zu melken. Der bekommt einfach den Hals nicht voll.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am So 11 Jun, 2023 21:04, insgesamt 2-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 14622

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von dienstag_01 »

cantsin hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 20:34 Dann bin ich gespannt, wie Du reagieren würdest, wenn ein Verlag einen Bildband produzieren und kommerziell vertreiben würde, bei dem ein ganzseitiges Foto einen Bildschirm oder eine Leinwand zeigt, auf der ein Video oder Foto zu sehen ist, das Du gemacht hast - und dann nicht nur als zufällige Abbildung, sondern z.B. in einem Bildband über Bühnen-Fotografie...
Das ist krasser Unfug. Es gibt weder das Recht, Abbildungen abzufilmen noch die überhaupt durch Vervielfältigung herzustellen.
Wirklich kompliziert alles ;)



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ Frank

Das ist ja gerade der Punkt. Nicht alles was man darußen sieht darf man fotografieren und nutzen. Das hat auch wenig mit Gier zu tun, sondern mit dem Urheberrecht und Schutz des geistigen Eigentums. Es gibt auch andere Rechte, wie Persönlichkeitsrechte. Also dem Recht am eigenen Bildnis. Da darf Coca-Cola auch nicht ungefragt Dein Gesicht verwenden um für ihre Limo zu werben. Auch wenn es ein Schnappschuß von Dir auf einer öffentlichen Straße war.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

Doch, genau darum gehts - siehe Titel des Artikels: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen.

Solange du diese "Kunst" mit ner Kamera die nicht höher als 2 Meter über dem Boden ist fotografierst, kannst du mit den Fotos machen was du willst.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 21:02 Da darf Coca-Cola auch nicht ungefragt Dein Gesicht verwenden um für ihre Limo zu werben.
Fänd ich aber echt cool, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann das mein Gesicht auch nur eine Dose mehr verkauft.

In a nut shell - die Zeiten für solche "Rechte" sind eigentlich längst vorbei.
Höchste Zeit, das alles mal auf das 21ste Jahrhundert zu bringen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum
Zuletzt geändert von Frank Glencairn am So 11 Jun, 2023 21:15, insgesamt 1-mal geändert.



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Cantsin
Ich würde mich freuen wenn jemand fremdes mit meinen Bildern/Kunst aus meinem Bildband etwas anders machen würde und diese somit noch mehr veröffentlichen würde…
Weil viel mehr Menschen sehen dann meine Bilder/Kunst.

Ich würde nicht anklagen, ganz im Gegenteil, sondern danke sagen.;)
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 21:20, insgesamt 1-mal geändert.



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ Frank

Es gibt aber auch Leute die das nicht cool fänden :)

Mit einer Drohne kommt man auch an Orte, die für die meisten eben nicht so einfach zugänglich sind. Da kann man ja dem Eigentümer schlecht vorwerfen, er habe die Mauer nicht hoch genug gebaut.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Und warum findet er oder sie das nicht cool ?
Hat er oder sie etwas zu verbergen ?

Oder geht es in Wirklichkeit nicht viel eher nur darum möglichst viel Geld zu machen, mit einer (Klage) beziehungsweise einer Gerichtsverhandlung, falls man gewinnt ?

Und sonst soll er/sie halt die Mauer gefälligst wirklich hoch genug bauen.
Viel Spass dabei, mit all den Spionage Drohnen und Satelliten..;)))
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 21:30, insgesamt 1-mal geändert.



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ Darth

Es geht darum, ob man es erlaubt die eigene Arbeit zu Fotografieren und zu nutzen, oder ob man es nicht erlaubt. Etwas zu fotografieren und ungefragt zu nutzen, nur weil man eine technische Möglichkeit dazu gefunden hat (in dem Fall die Drohne), macht es für den Betroffenen nicht besser. Und wie jetzt geklärt wurde zählt der Luftraum eben nicht zu den öffentlichen Wegen.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@pille
Ich weiss doch ganz genau ( und du eigentlich auch) worum es dabei allermeistens in Wirklichkeit geht siehe oben…(edit)
Es geht um mehr Euros.;)
Gruss Boris



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Anhang:
Ich denke eine neustes Gesetz ist heute dringend von Nöten:
„Alles was man für alle Öffentlichkeit sichtbar macht, ist mit den Augen öffentlich sichtbar und somit auch für alle frei fotografierbar.“
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 21:50, insgesamt 2-mal geändert.



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Es kann auch einfach darum gehen, das man etwas in einem bestimmten Zusammenhang nicht zeigen möchte. Oder einem die Präsentation nicht gefällt. Und oft geht es auch darum das sich andere nicht an der eigenen Arbeit/Idee bereichern sollen, ohne das man selber etwas davon hat.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Darth Schneider
Beiträge: 25762

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Du hast ja sicher einesteils recht, aber nicht bei einem Kunstwerk das irgendwo draussen in der Öffentlichkeit herum steht…?

Das sehen ja eh alle die das wollen.
Wo ist der Unterschied zwischen sehen und im Kopf speichern und sich dabei denken was man will darüber, und fotografieren und neu veröffentlichen ?

Gesehen und darüber nachgedacht wird doch so oder so.;)

Wollen Künstler denn das nicht eigentlich grundsätzlich ?

Nur mal zum darüber nachdenken..
Hmmm…?
Gruss Boris
Zuletzt geändert von Darth Schneider am So 11 Jun, 2023 21:48, insgesamt 1-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 21:19
Mit einer Drohne kommt man auch an Orte, die für die meisten eben nicht so einfach zugänglich sind. Da kann man ja dem Eigentümer schlecht vorwerfen, er habe die Mauer nicht hoch genug gebaut.
Ja, aber es geht hier nicht über Nachbarsdamen hinter Mauern, die seit Erfindung der Drohnen offensichtlich alle plötzlich nackt im Garten rum liegen, sondern um (weitgehend vom Steuerzahler bezahlte) Denkmäler deren einziger Zweck es ist, öffentlich da zu stehen, um von möglichst vielen Leuten gesehen zu werden.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Frank Glencairn »

pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 21:39 Es kann auch einfach darum gehen, das man etwas in einem bestimmten Zusammenhang nicht zeigen möchte. Oder einem die Präsentation nicht gefällt.
Davon verabschiedet man sich IMHO in dem Moment wo man einen Auftrag für öffentliches Denkmal angenommen hat.
pillepalle hat geschrieben: So 11 Jun, 2023 21:39 Und oft geht es auch darum das sich andere nicht an der eigenen Arbeit/Idee bereichern sollen, ohne das man selber etwas davon hat.
Auch das ist meiner Meinung nach eine Misskonzeption, die schon längst mal überdacht werden müßte.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

Auch wenn die Künstler Subventionen bekommen, bleibt es trotzdem deren Kunst. Auch ein geförderter Film wird deshalb nicht zum öffentlichen Eigentum.

Und wenn die VG BildKunst klagt, dann gibt es für die fotografierten Kunstwerke offensichtlich auch einen Urheber der Mitglied bei denen ist. Und dem passte wohl nicht, daß Aufnahmen von oben gemacht wurden. Sonst hätte ja niemand geklagt.

Was man dem Urteil entnehmen kann ist jedenfalls das der Luftraum nicht zum öffentlichen Raum zählt.

VG
Es geht doch nichts über ein solides Halbwissen.



Darth Schneider
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Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von Darth Schneider »

@Pille
Idiotisch,

weil mehr öffentlich als vom Luftraum aus sichtbar kann das Kunstwerk doch gar nicht werden, mal abgesehen natürlich vom hochladen ins Internet…;)

Übrigens der Weltraum, von dem aus kann man die grossen Kunstwerke heute durchaus auch betrachten oder filmen/fotografieren kann, dieser geht noch viel höher hinauf, als der bescheidene Luftraum..

Ich hoffe die Satelliten, die sehr hoch fliegenden Drohnen und auch alle die hochtechnisierten Aliens halten sich dann auch an unsere sinnlosen Gesetze…;)
Gruss Boris



pillepalle
Beiträge: 11156

Re: Neues Gerichtsurteil: Panoramafreiheit gilt nicht für Drohnenaufnahmen

Beitrag von pillepalle »

@ Darth

Der Verlag der die Luftaufnahmen nutzt, veröffentlicht die nicht aus Nächstenliebe. Was ist daran idiotisch, das er dem Künstler etwas dafür gibt, wenn er die Bilder veröffentlichen möchte? Er hat einfach nicht gefragt und sich auf die Panoramafreiheit verlassen. Ist eben blöd gelaufen.

VG
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