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Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter



Der Joker unter den Foren -- für alles, was mehrere Kategorien gleichzeitig betrifft, oder in keine paßt
Antworten
Jott
Beiträge: 22697

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Jott »

Eben. Alles weitere wird sich zeigen.



cantsin
Beiträge: 16672

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von cantsin »

Die Frage ist hauptsächlich, ob die Filter jetzt mehr auf "im Zweifelsfall sperren" paranoid getunt werden, weil durch die neue Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung nicht mehr dadurch geklärt ist, wenn man erst nach einer Beschwerde reagiert und den rechtsverletzenden Inhalt vom Netz nimmt.
"Wieso eigentlich überhaupt was drehen? Warum nicht jahrelang nur darüber philosophieren?" -stip



dienstag_01
Beiträge: 14589

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von dienstag_01 »

cantsin hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 18:19 Die Frage ist hauptsächlich, ob die Filter jetzt mehr auf "im Zweifelsfall sperren" paranoid getunt werden, weil durch die neue Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung nicht mehr dadurch geklärt ist, wenn man erst nach einer Beschwerde reagiert und den rechtsverletzenden Inhalt vom Netz nimmt.
JETZT ja nicht, sonst hätte doch Jotts Versuch einen vollkommen anderen Verlauf genommen.



Jott
Beiträge: 22697

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Jott »

Der Trick dürfte halt in Zukunft sein, einfach keine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Ist doch nicht so schwer.



dienstag_01
Beiträge: 14589

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von dienstag_01 »

Jott hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:47 Der Trick dürfte halt in Zukunft sein, einfach keine Urheberrechtsverletzung zu begehen. Ist doch nicht so schwer.
Das finde ich doof.



Bluboy
Beiträge: 5441

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Bluboy »

Noch Tricker wäre auf Youtube & Co zu verrzichten und Videos nur noch auf eigenen Webseiten zu hosten.



dienstag_01
Beiträge: 14589

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von dienstag_01 »

Bluboy hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:57 Noch Tricker wäre auf Youtube & Co zu verrzichten und Videos nur noch auf eigenen Webseiten zu hosten.
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.



Bluboy
Beiträge: 5441

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Bluboy »

dienstag_01 hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:59
Bluboy hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:57 Noch Tricker wäre auf Youtube & Co zu verrzichten und Videos nur noch auf eigenen Webseiten zu hosten.
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.
Webseite auf Antigua
da ost die Welt noch in Ordnung

http://www.euro-copyrights.org/die-wto- ... kostenlos/



dienstag_01
Beiträge: 14589

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von dienstag_01 »

Bluboy hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 21:00
dienstag_01 hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:59
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.
Webseite auf Antigua
da ost die Welt noch in Ordnung

http://www.euro-copyrights.org/die-wto- ... kostenlos/
Sorry, war mir nicht klar, dass deine Website in der Karibik gehostet wird. Hoffentlich erwartest du nicht irgendwelche Einnahmen, könnte ein verstörtes Erwachen geben ;)



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Frank Glencairn »

dienstag_01 hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:59
Bluboy hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:57 Noch Tricker wäre auf Youtube & Co zu verrzichten und Videos nur noch auf eigenen Webseiten zu hosten.
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.
Deine Bildungsferne ist manchmal echt zum verzweifeln - eine eigne Webseite ist selbstverständlich keine Social Media Plattform, wo Fremde was hochladen, und selbst diese Plattformen sind nur ab einem gewissen Umsatz betroffen.
. Die Regelung sieht nun vor, dass Start-Ups, die jünger als drei Jahre sind und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben, vom Gesetz ausgenommen sind. Genauso verhält es sich mit kleinen Anbietern mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro. Ausgenommen vom Gesetz sind auch die Wikipedia, Code-Plattformen wie Github, Online-Marktplätze und Cloud-Anbieter zwischen Unternehmen, beziehungsweise solche, die nur das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Bluboy
Beiträge: 5441

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Bluboy »

Dienstag, ich glaub Du siehst das etwas anders als ich

bei mir geht es nicht um Geld verdienen auf Youtube sondern um Produkt und Firmen Vorstellung und Werbung dafür

Und Recht hast Du manchmal sollte man die Tasten ruhen lassen ;-)
Zuletzt geändert von Bluboy am Di 25 Mai, 2021 21:31, insgesamt 2-mal geändert.



Frank Glencairn
Beiträge: 26509

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Frank Glencairn »

Das hosten auf der eigenen Webseite hat so viele Nachteile, daß es schon deshalb kaum einer macht.
Für Produkt/Firmenvideos seh ich jetzt auch ehrlich keinen Grund, daß man dafür unbedingt Teile aus Blockbustern oder Beatles Musik braucht.
Sapere aude - de omnibus dubitandum



Bluboy
Beiträge: 5441

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von Bluboy »

Die GVU ist schon Pleite und der Recst der Branche folgt sogleich

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 13156.html



dienstag_01
Beiträge: 14589

Re: Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter

Beitrag von dienstag_01 »

Frank Glencairn hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 21:17
dienstag_01 hat geschrieben: Di 25 Mai, 2021 20:59
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.
Deine Bildungsferne ist manchmal echt zum verzweifeln - eine eigne Webseite ist selbstverständlich keine Social Media Plattform, wo Fremde was hochladen, und selbst diese Plattformen sind nur ab einem gewissen Umsatz betroffen.
. Die Regelung sieht nun vor, dass Start-Ups, die jünger als drei Jahre sind und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben, vom Gesetz ausgenommen sind. Genauso verhält es sich mit kleinen Anbietern mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro. Ausgenommen vom Gesetz sind auch die Wikipedia, Code-Plattformen wie Github, Online-Marktplätze und Cloud-Anbieter zwischen Unternehmen, beziehungsweise solche, die nur das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.
Heute wieder Schnappatmung, nimm was ein. Oder lies nochmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe, und mein Vorposter ;)



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