JETZT ja nicht, sonst hätte doch Jotts Versuch einen vollkommen anderen Verlauf genommen.cantsin hat geschrieben: ↑Di 25 Mai, 2021 18:19 Die Frage ist hauptsächlich, ob die Filter jetzt mehr auf "im Zweifelsfall sperren" paranoid getunt werden, weil durch die neue Rechtslage eine Urheberrechtsverletzung nicht mehr dadurch geklärt ist, wenn man erst nach einer Beschwerde reagiert und den rechtsverletzenden Inhalt vom Netz nimmt.
Das finde ich doof.
Weil dort das Urheberrecht nicht gilt oder wie.
Webseite auf Antigua
Sorry, war mir nicht klar, dass deine Website in der Karibik gehostet wird. Hoffentlich erwartest du nicht irgendwelche Einnahmen, könnte ein verstörtes Erwachen geben ;)Bluboy hat geschrieben: ↑Di 25 Mai, 2021 21:00Webseite auf Antigua
da ost die Welt noch in Ordnung
http://www.euro-copyrights.org/die-wto- ... kostenlos/
Deine Bildungsferne ist manchmal echt zum verzweifeln - eine eigne Webseite ist selbstverständlich keine Social Media Plattform, wo Fremde was hochladen, und selbst diese Plattformen sind nur ab einem gewissen Umsatz betroffen.
. Die Regelung sieht nun vor, dass Start-Ups, die jünger als drei Jahre sind und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben, vom Gesetz ausgenommen sind. Genauso verhält es sich mit kleinen Anbietern mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro. Ausgenommen vom Gesetz sind auch die Wikipedia, Code-Plattformen wie Github, Online-Marktplätze und Cloud-Anbieter zwischen Unternehmen, beziehungsweise solche, die nur das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.
Heute wieder Schnappatmung, nimm was ein. Oder lies nochmal in Ruhe durch, was ich geschrieben habe, und mein Vorposter ;)Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Di 25 Mai, 2021 21:17Deine Bildungsferne ist manchmal echt zum verzweifeln - eine eigne Webseite ist selbstverständlich keine Social Media Plattform, wo Fremde was hochladen, und selbst diese Plattformen sind nur ab einem gewissen Umsatz betroffen.
. Die Regelung sieht nun vor, dass Start-Ups, die jünger als drei Jahre sind und weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz haben, vom Gesetz ausgenommen sind. Genauso verhält es sich mit kleinen Anbietern mit einem Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro. Ausgenommen vom Gesetz sind auch die Wikipedia, Code-Plattformen wie Github, Online-Marktplätze und Cloud-Anbieter zwischen Unternehmen, beziehungsweise solche, die nur das Hochladen von Inhalten für den Eigengebrauch ermöglichen.