Wie muß ich mir das jetzt vorstellen?Bundestag beschließt umstrittene Uploadfilter
Musiker sprechen von »Enteignung«, Netzaktivisten befürchten ein »Zensurheberrecht«
Worum konkret geht es? Das neue Urheberrecht verpflichtet Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter, Lizenzen für die Inhalte zu erwerben, die Nutzer bei ihnen teilen. Bisher wurden die Internetkonzerne weitgehend freigestellt von der Haftung für Inhalte, die von Nutzern bei ihnen veröffentlicht werden. Nun müssen sie zahlen.
Muss YT mich (als Urheber) jetzt für jeden Film bezahlen, den ich hochlade?
Aha - es geht also gar nicht um Content Creators, Filmemacher, Musiker, Künstler etc, sondern um die Verwertungsondustrie.Die Tücke steckt aber im Detail:
Einen gesetzlichen Tarif gibt es nicht – die Unternehmen müssen sich dafür mit den Verwertungsgesellschaften einigen.
Hätte mich auch gewundert, wenn einer Axel Voss, sich um die Künstler bemühen würde.
Wurde das nicht vor ein paar Jahren vom Verfassungsgericht als verfassungswidrig gekippt?Kreative sollen für lizenzierte Nutzungen einen Direktvergütungsanspruch gegen die Plattformen erhalten. Dies gilt für Urheber sowie ausübende Künstler und Fotografen. Entsprechende Ansprüche können nur über Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
Die Künstler sollten (wenigstens damals noch) selber bestimmen können, mit wem sie verhandeln#
Und wie soll das laufen? Schreib ich irgendeiner Verwertungsgesellschaft einfach ne Rechnung über 50.000 Öcken, weil mein Clipp 100 mal angeklickt wurde?
Eins ist jedenfalls sicher - bei den Rechtsanwälte poppen schon die Sektkorken.Jetzt müssen Rechteinhaber und Plattformen über die genauen Modalitäten der Lizenzen verhandeln. Die Plattformbetreiber sind dabei zumindest zum Kauf einer Grundlizenz verpflichtet, die Medienindustrie drängt aber auf erweiterte Zahlungen. Gibt es keine Einigung, könnte die Lage eskalieren: Um möglichst wenig Geld zu bezahlen, könnten sich die Plattformbetreiber gezwungen sehen, die Uploadfilter möglichst scharf einzustellen nach der Devise: »Im Zweifel lieber löschen«. Um den Schaden für die Meinungsfreiheit gering zu halten, hat der Bundestag eine Möglichkeit vorgesehen, dass Nutzer die hochgeladenen Inhalte im Voraus als legale Nutzung markieren. Doch wann genau ein Zitat legal ist, ist in Grenzfällen selbst für Juristen kaum eindeutig festzulegen.
In a nut shell: neues Gelddruck-Gesetz für Fußballindustrie, Musik-Verwertungsindustrie und Medienindustrie - die "Kleinen Künstler" betrifft es zwar nicht wirklich, aber sie haben auch nix davon.