1. Geh zum Steuerberater!Nathanjo hat geschrieben: Es sieht aber so aus als könnten wir vielleicht auch in Zukunft mit besser bezahlten Aufträgen rechnen und würden das gerne ausbauen - allerdings nicht mit Gewinnabsicht für uns, sondern rein um das direkt wieder in unser Hobby zu stecken.
Das Ganze wollen wir rechtlich absichern und ich möchte gerne, dass wir alle davon gleichermaßen profitieren, bzw. unsere Filmprojekte.
Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
dienstag_01 hat geschrieben:Bei nebenberuflicher Tätigkeit besteht keine Sozialabgabepflicht.
KSK-Abgabe greift nur, wenn man eine KSK-abgabepflichtige Leistung in Rechnung gestellt bekommt. Das aussen vor zu lassen, sollte ja nun nicht das Problem sein. Oder einfach: mit KSK hat das nichts zu tun. Oder noch einfacher: Wenn ich für mein Hobby Geld bekomme, mir dafür Equipement kaufe und nach zwei Jahren feststellen muss, dass ich für eine Rechnung über 1000 Euro, bezahlt an einen Freund, ungefähr 40 Euro KSK nachzureichen habe, dann schau ich mir meine inzwischen erworbene Ausrüstung an und lache darüber. Laut. und denke leise, was manch einer hier als wichtig ansieht... ;)
TomStg hat geschrieben:Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.
TomStg hat geschrieben:Dir empfehle ich einfach mal genauer zu lesen, bevor Du wieder so rumblökst.pixelschubser2006 hat geschrieben:Sorry wenn ich das hier mal so sage: Es kommt hier ein Haufen falscher Aussagen zustande.
1.) "Dem Finanzamt ist es auch egal, was Ihr mit dem Geld macht. Einkünfte sind Einkünfte. Für eine evtl. Versteuerung der Einkünfte spielt es keine Rolle, ob Ihr damit investiert oder ne Sause nach Mallorca macht."
Das ist der - mit Verlaub - größte Blödsinn, den ich jemals zu dem Thema gehört oder gelesen habe.
Es geht zunächst mal um eine einzelne einkommensteuerpflichte Person - kein Betrieb, kein Verein. Denn dies ist die einfachste Variante. Bei einem Gewerbe sieht die Sache natürlich anders aus - wesentlich komplizierter und aufwendiger. Ob sich das für das angesprochene Vorhaben lohnt, sollte der Steuerberater beurteilen, der hier sowieso die einzige wirklich kompetente Beratung machen kann.
Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.pixelschubser hat geschrieben:Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Nach meiner persönlichen Erfahrung, die aber keinesfalls repräsentativ ist sondern sicher von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen wird, sind die Krankenkassen geschmeidiger als die Rentenkassen. Darüberhinaus habe ich auch dank Tante Google keine belastbaren Infos dazu bekommen. Ist also mit Vorsicht zu genießen!dienstag_01 hat geschrieben:Nur ganz kurz:Niemand zwingt dich, eine *Videoproduktion* abzurechnen.pixelschubser hat geschrieben:Siehe Punkt 11. Bin gespannt, wie Du eine Videoproduktion beschreiben willst, damit sie nicht darunter fällt. Oder willst Du Gartenpflege auf die Rechnung schreiben, weil der Tonman vor dem Dreh noch wacker den Rasen mäht?
Nö, wenn du gesetzlich versichert bist, dann brauchst du keine Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. abführen. Aber richtig ist, dass es bei der Rentenversicherung Ausnahmen gibt.Einkünfte aus Arbeit sind immer sozialversicherungspflichtig, sofern sie nicht 450 Euro montlich unterschreiten.
Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.pixelschubser2006 hat geschrieben:Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
Pianist hat geschrieben:Ja, aber da gibt es ja mindestens zwei verschiedene Varianten: Es könnte sich um einen gewerblichen Filmproduzenten handeln, der ein Gewerbe angemeldet hat und neben der Einkommenssteuer auch Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlt, aber es kann sich auch um einen Filmemacher und somit um einen selbständigen Künstler handeln, der gar nichts anmelden muss und auch nur Einkommenssteuer zahlt.pixelschubser2006 hat geschrieben:Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast.
(umsatzsteuerlich sind beide gleich)
Matthias
Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)pixelschubser hat geschrieben:Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Nein, bei einer GbR haften alle gesamtschuldnerisch. Also wenn da drei Leute sind, und ich weiß, dass einer von denen mehr Geld hat als die anderen, dann kann ich mir die Gesamtforderung bei ihm holen. Er kann sich dann im Innenverhältnis mit den anderen herumärgern.pixelschubser2006 hat geschrieben:Korrigiere mich aber, wenn ich mich irre (bin da nicht mehr so sattelfest): Beschreibst Du nicht die Haftung bei einer OHG? Ich glaube, bei der GbR ist diese nicht ganz so umfassend, so dass z.b. Gesellschafter im Einzelfall nur für Verträge haften, die sie selbst unterschrieben haben. Kann ggf. relevant sein, falls irgendeiner meint, seinen Kram locker auf GbR-Rechnung zu bestellen zu müssen...
Hä???????dienstag_01 hat geschrieben:Wenn ich Geld für ein Video erhalten habe, kann ich es nicht für, na sagen wir mal, eine Computerreparatur ausgeben? Interessante Sichtweise ;)pixelschubser hat geschrieben:Zur Abrechnung: Das ist natürlich das Killer-Argument. Und falsch. Natürlich bist Du gezwungen, eine Videoproduktion abzurechnen, wenn Du Geld für ein Video erhalten hast. Alles andere bringt Dich direkt in die Nähe von Steuerstrafdelikten!
Er meinte vermutlich was anderes: Wenn er 500 EUR für einen Film erhalten hat und im gleichen Jahr der alte Schnittcomputer für 500 EUR repariert werden musste, dann hat er ganz gewiss keinen Gewinn gemacht und muss auch nichts versteuern.pixelschubser2006 hat geschrieben:Du kannst Deine Einnahmen auf den Kopf hauen für was immer Du willst, aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken, um Dir Ärger mit der KSK vom Hals zu halten.
Da ist schon was wahres dran. Vor allem im Online-Handel, was aber auch an unserer Rechtsprechung bei Abmahnungen liegt. Die Briten sind da wesentlich besser dran. Darüber hinaus ist gerade bei der Firmengründung wichtig, sich betriebswirtschaftlich zu bilden und vorsichtig zu sein. Es wird viel Lehrgeld bezahlt. Habe mehrere Handwerker unter Freunden, die sind ALLE schon mit Kunden auf die Fresse geflogen, weil Kunden sich an Vereinbarungen per Handschlag nicht gehalten haben.dirkus hat geschrieben:Um die Beiträge von Pixelschubser mal zusammenzufassen:
Werd lieber Rechtsanwalt anstatt weiter gelegentlich die Kamera zu bedienen.
Deshalb kriegt hier in Deutschland auch keiner mehr was gebacken ohne Kanzlei im Hintergrund;-)
An dieser Aussage ist gut zu erkennen, dass du komplett NULL Verständnis davon hast, wer eigentlich wann an die KSK zu zahlen hat.pixelschubser hat geschrieben:aber Du kannst nicht ein Video drehen und dem Kunden einen Rechnung für Gartenpflege schicken,
Scheinrechnungen muss auch niemand stellen, es reicht schon aus, wenn man die Tätigkeit etwas gröber umfasst, als notwendig.pixelschubser2006 hat geschrieben:Na dann erkläre uns mal Deine Sicht der Dinge. Scheinrechnungen haben nix mit der KSK zutun...
dirkus hat geschrieben:Fataler Irrtum. Solche Anlässe sind Nr.1, um bei einer Betriebsprüfung einer Kontrollprüfung auszulösen. Was glaubt Ihr, wieviel Ärger Verlage und Medienunternehmer schon hatten, weil einer ihrer Freelancer ihnen mit ner Rechnung ne Laus in Pelz gesetzt hat.pixelschubser2006 hat geschrieben:Soll doch erstmal jemand herausfinden, was damit gemeint ist. Jemanden für eine 100,- Rechnung rauszuschicken, um nachzurecherchieren was das genau für eine Tätigkeit war, tut niemand.
Betriebsprüfer habe, da könnt Ihr Euch drauf verlassen, eine Nase für krumme Geschäfte. Ihr könnt machen, was Ihr wollt. Gibt für alles Mittel und Wege. Aber eine Rechnung für "Aussenarbeiten" hängt binnen Minuten diagonal im Aktenordner! Verlasst Euch drauf!
Regel Nr. 1: Alles muss stimmig sein und die Belege passen. Dann kannst Du machen was Du willst. Aber Scheinrechnungen in dieser Art sind ein No-go und führen ruckzuck in ein Steuerstrafverfahren!