Ich will kein Pessimist sein und auch nicht zu irgendwelchen dummen Aktionen raten die das Zahlen der Steuer betreffen o.ä. - aber um welche Summen ging es bzw. wird es am Ende hier gehen (das ist eine rhetorische Frage). Denn es sollte Dir bewusst sein, daß wenn am Ende so wenig Umsatz gemacht wird, daß durch die Ausgaben nix oder so gut wie nix übrig bleibt, Dir das Finanzamt bald den Laden wegen fehlender Gewinnerzielungsabsichten und daher "Liebhaberei" wieder abmeldet...Jerry hat geschrieben: ↑Do 23 Nov, 2023 23:30 Ist kleingewerbe das richtige für mich?
- Ist Kleinunternehmerregelung hier auch möglich?
- Statt der doppelten Buchführung reicht beispielsweise eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Wohin muss ich mich noch ausser Gewerbeamt und Finanzamt anmelden?
Vielen Dank.
Das Internet ist auch keine besonders zuverlässige Quelle. Informiere Dich lieber bei den Ämtern selber, oder suche Dir jemanden der Ahnung davon hat. Normalerweise brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung, solange Dein Gewinn unter 24.500,-€ pro Jahr liegt. Beim Finanzamt musst Du Dich natürlich schon Anmelden und im ersten Jahr eine Schätzung Deines Einkommens angeben. Und ja, für eine EÜR reicht eine einfache Buchführung.
Wo steht das?pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.DAF hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 09:36Wo steht das?pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Brauch ich nicht. Denn ich behaupte:pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 09:43 ...
Musst Du schon selber herausfinden 😅Nicht jeder Kleinunternehmen ist auch ein Gewerbetreibender. Unter einem gewissen Einkommen besteht keine Meldepflicht.
VG
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.DAF hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 09:36Wo steht das?pillepalle hat geschrieben: ↑Fr 24 Nov, 2023 01:12 ... brauchst Du als Kleinunternehmer keine Gewerbeanmeldung
Vielen Dank für die Interesse:soulbrother hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:26 Ich hätte da noch ein paar Fragen:
1. Warum denkst Du Freiberufler ist keine Option?
2. Hast Du grundsätzlich irgendwie "Bock" auf Buchhaltung, EÜR, Abschreibungen, Steuermeldungen, Elster und alles was zu einem Unternehmertun dazugehört?
3. Mit wieviel Umsatz/Gewinn rechnest Du grob pro Jahr?
4. Hast Du bereits über eine Art "kleiner Businessplan" nachgedacht?
Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:36Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
und der nächste "Denkfehler":
Ein Freiberufler ist selbstständig.Jerry hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 23:36Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:36
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Dann machs halt, wenn du denkst.Jerry hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 23:36Das kann ich leider nicht bestätigen. Bei mir ist es so, dass Freiberufler bei mir nicht geht und deswegen muss ich mich als Kleingewerbe anmelden ... Anmelden OHNE Gewerbe geht nur bei Freiberufler. ...klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:36
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Das sieht mir dann eher wie ein Hobby aus.Jerry hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 23:24
1 - Ich mache kein Kunst, nur Dienstleistung ...
2 - Natürlich habe ich kein Bock, aber was soll man machen - Ich fange mit Kleinuntermehmerregelung an ...
3 - Ich kann jetzt nicht sagen, wieviel Glück-Kunden ich habe ...
4 - Ja, aber heute ändert sich alles schnell. Deswegen manche Sachen dort sind schnell veraltet ...
Meines Wissens ist "Kunst machen" kein zwingendes Kriterium, bzw. ein weites Thema. ChatGTP sagt folgendes dazu:
Was sind die Kriterien für einen Freiberufler?
Katalog der Freiberufler:In Deutschland gibt es bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Freiberufler tätig zu sein. Freiberufler üben in der Regel eine freie Berufstätigkeit aus und sind nicht an Gewerbesteuerpflicht gebunden. Die genauen Kriterien für die Einstufung als Freiberufler sind im Einkommensteuergesetz (EStG) festgelegt. Zu den typischen freien Berufen gehören unter anderem:
Katalogberufe: Der Gesetzgeber nennt in § 18 EStG bestimmte Berufe, die als freiberuflich gelten. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Dolmetscher, Übersetzer und Künstler.
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung: Freiberufler müssen ihre Tätigkeit selbstständig und eigenverantwortlich ausüben. Das bedeutet, dass sie nicht in die Weisungen eines Arbeitgebers eingebunden sind.
Persönliche Arbeitsleistung: Oft ist die persönliche Arbeitsleistung des Freiberuflers entscheidend. Das heißt, dass die Dienstleistung auf den individuellen Fähigkeiten, Kenntnissen und Erfahrungen des Freiberuflers basiert.
Dienstleistung für Dritte: Die Tätigkeit eines Freiberuflers richtet sich typischerweise an einen oder mehrere Auftraggeber, die seine Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Keine Gewerblichkeit: Freiberufler dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben. Gewerbliche Tätigkeiten sind in der Regel auf die Herstellung, Veränderung oder Veräußerung von Waren gerichtet.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Regelungen im Detail komplex sein können. Daher ist es ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu klären. Die Finanzämter prüfen in der Regel im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für die Einstufung als Freiberufler erfüllt sind.
https://erfolgreich-wirtschaften.de/kat ... iberufler/Ärzte
Zahnärzte
Tierärzte
Rechtsanwälte
Notare
Patentanwälte
Vermessungsingenieure
Ingenieure
Architekten
Handelschemiker
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
beratende Volks- und Betriebswirte
vereidigte Buchprüfer
Steuerbevollmächtigte
Heilpraktiker
Dentisten
Krankengymnasten
Journalisten
Bildberichterstatter
Dolmetscher
Übersetzer
Lotsen und ähnliche Berufe.
Wir müssen uns echt mal Klarheit über die Begriffe verschaffen. Was ist denn ein "Videoproduzent"? Ist das jemand, der am Schreibtisch sitzt, alles organisiert, und die Kreativleistungen an andere vergibt? Dann ist das ein Gewerbebetrieb, braucht also eine Gewerbeanmeldung, wird IHK-Mitglied, zahlt Gewerbesteuer und wird bei Überschreiten gewisser Grenzwerte bilanzierungspflichtig. Oder macht derjenige (so wie ich) alles alleine? Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.soulbrother hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 00:54 Und zum Freiberufler kann ich nur sagen: ICH würde es beim Finanzamt als nebenberuflichen "Videoproduzent" als Freiberufler anmelden.
Ist das so?Pianist hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 09:15 Dann könnte es sich um einen freiberuflichen Filmemacher handeln, der zu den selbständigen Künstlern bzw. Publizisten gehört. Voraussetzung: Die Filme richten sich an die allgemeine Öffentlichkeit. Folge: Kein Gewerbe, keine IHK-Mitgliedschaft, keine Gewerbesteuer, nie Bilanzierungspflicht, aber möglicherweise Sozialversicherungspflicht.
Als Einzelunternehmer gelten voll haftende Kaufleute und Kleingewerbetreibende. Sie sind bilanzierungspflichtig, wenn der Grenzwert für den jährlichen Umsatz mehr als 600.000 Euro oder den Jahresgewinn mehr als 60.000 Euro beträgt.
Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:36Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?Jerry hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:23Kannst du mir bitte sagen, wie du es machst? - Freiberufler oder etwas anderes?klusterdegenerierung hat geschrieben: ↑Sa 25 Nov, 2023 22:36
Als gewöhnlicher Selbstständiger mit einer Dienstleistung x, braucht man nicht zwingend ein Gewerbe, man reicht seine Rechnungen ein, oder gibt sie beim Steuerberater ab und ab der ersten Einreichung bekommt man eine Steuernummer. fettich.
Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...dienstag_01 hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:43Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Klar, man kann auch ein Unternehmen auf den Cayman Inseln gründen ;)Jerry hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:48Vielleicht gibt es noch etwas andere Möglichkeit, die ich nicht kenne / nicht entdeckt habe ...dienstag_01 hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:43
Wer bitte soll dir diese Frage stellen? Was ändert sich?
Wer bitte zerrt denn das Brautpaar im Zweifelsfall zur Befragung? Darüber hinaus entscheidest du dich ja immer noch für Bildsprache, Perspektive etc., im Nachgang Schnitt und Post generell. Das ist nicht weisungsgebunden, denn sonst kommt nur Schrott dabei rum. Wenn man deine Person austauschen würde, käme ein komplett anderer Film raus.Jerry hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:47 Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Wo bitte kann man sich als Freiberufler anmelden?Jerry hat geschrieben: ↑So 26 Nov, 2023 14:47 Warum kann man sich nicht immer als Freiberufler anmelden?
Es ist so. Ich filme Musik Videos. Ich bin der Kunstler, weil ich sage, was und wie ich aufnehme. Dann schneide ich es und das END-Produkt ist Musik Video (KUNST). Bei diesem Fall kann ich mich als Freiberufler anmelden, weil ich Kunstler bin ...
Das Problem ist, dass ich auch manchmal Hochzeiten aufnehmen möchte. Dort sagen die Kunden, was ich aufnehmen soll - ich soll/muss Ehepaar aufnehmen und nicht etwas anderes, was mir besser als eine schreckliche Braut gefällt. Hier ist es eine Dienstleistung und aus diesem Grund ist Freiberufler nicht möglich.
Auch wenn ich 10 Musik Videos und nur 1 Hochzeit pro Jahr mache, kann ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Diese 1 Hochzeit pro Jahr nennt sich Gewerbliche Infizierung.
Es gibt viele Leute die sich als Freiberufler anmelden, weil das das einfachste ist. Es funktioniert so lange bis eine Kontrolle kommt. Es passiert wirklich selten, aber diese Möglichkeit existiert. Deswegen möchte ich es von Anfang richtig machen ...