Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Du produzierst die Aufnahmen ja im Grunde als ganz normale Auftragsarbeit für den Kunden. Und für solche Jobs ist es, zumindest meiner Ansicht nach, sehr unüblich so etwas wie einen Buyout zu verrechnen. Wenn du etwas im Auftrag für den Kunden drehst, dann überträgst du in der Regel ja immer die Rechte dafür an den Kunden.MFP hat geschrieben: ↑Sa 20 Mär, 2021 19:00 Macht euch um meinen Tagessatz keine Sorgen - es handelt sich um ein Rechenbeispiel. :)
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, würde ich meinen Tagessatz in Rechnung stellen.
Dieser beinhaltet aber nur meine Arbeitszeit und mein Equipment. Nicht aber das Buyout. Das wird ja separat abgerechnet und gemäß der Vereinbarungen festgelegt.
Also zum Verständnis:
1.) Ihr würdet Tagessatz X PLUS nochmal den Tagessatz (für das Buyout) berechnen?
oder
2.) Ihr würdet nur den Tagessatz X berechnen.
Ich bin auch Kunde und und obwohl Warner Bros für Anonymous produziert, sind meine Rechte sehr beschnittenDarth Schneider hat geschrieben: ↑So 21 Mär, 2021 09:39 Ja hat der Kunde denn nicht schon von Anfang an das Recht mit dem für ihn gedrehten und ja von ihm bezahlten Film Material zu machen was er will ?
Das kenne ich eigentlich nicht anders.
Gruss Boris