hallo erstmal,
habe folgendes problem. ich möchte mich in naher zukunft selbsständig machen. Unteranderem mit filmen von tanzveranstalltungen sowie live auftritten von bands.
wenn da nicht die böse unübersichtliche gema währe.
hier meine drei fragen.
1. wenn ich eine tanzveranschtaltung filme, wo bereits der veranstalter gema zahlt und eine band xy lieder nachspielt. muss ich wenn ich die dvd an die gäste verkaufe auch noch gema zahlen? wenn ja wieviel? werde nächmlich aus der gema hompege nicht schlau.
2. wenn wir eine band bei ihrem konzert filmen die bilder allerdings nur live übertragen, AUF DER VERANSTALTUNG SELBST, ist es gema pflichtig? nicht im netz! - und wenn wir von der liveübertragung nur eine master dvd anfertiegen und sie einem der bandmitglieder schenken, ist das gema pflichtig?
3. kann ich in einer klausel, beim verkauf einer (tanz dvd)solchen oder ähnlichen dvd erwähnen, das der käufer sich um die gema kümmern muss? bin ich dann somit aus dem gema schneider?
vielen lieben dank, schon im voraus für eure antworten