Schauen wir mal, ob das rechtlich hier überhaupt zulässig ist - zugesicherte Eigenschaft etc.
Netflix hat ja lange Zeit proaktiv mit dem Accountsharing Abonnenten angeworben.
Das Lesen vom „Kleingedruckten“ gibt eventuell weiterführende Informationen und erfahrungsgemäß wird bei solchen Sachen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.Frank Glencairn hat geschrieben: ↑Mi 19 Okt, 2022 11:32 Schauen wir mal, ob das rechtlich hier überhaupt zulässig ist - zugesicherte Eigenschaft etc.
Netflix hat ja lange Zeit proaktiv mit dem Accountsharing Abonnenten angeworben.