Aus der Anleitung zur D7000 (siehe Bild im Anhang --> Login) geht Folgendes hervor:
Der Anwender muss individuell eine Lizenz beantragen, falls das Video einer D7000 für kommerzielle Zwecke Verwendung findet. Ähnliche Klauseln aus anderen Handbüchern sind mir in dieser Klasse nicht bekannt.
Was sagt Ihr dazu?
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Es handelt sich hierbei um eine unwirksame Klausel.
A Privatleute
Anmerkung Auch ein Privatkunde kann durchaus komerziell handeln
Hier ist diese Klausel da unerwartet unwirksam.
B Geschäftlich also wenn z.B eine Videofirma die Cam kauft.
Auch hier geht die Beschränkung ins leere, da der entsprechende Passus in der Bedienungsanleitung beim Kauf der Kamera nicht Vertragsbestandteil wird. Erst recht nicht der englische Teil der Bedienungsanleitung.
Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn sich die Einschränkung auf mitgelieferte Software bezöge, und dazu eine gesonderte EULA bestätigt würde. Aber auch das würde dannja nur für die Software gelten und nicht für die Kamera.
Interessant wäre ein Konstrukt, wenn das auf der Verpackung stehen würde und die Kamerea beim Einschalten eine Bestätigung z.B.
" Diese kamera darf nur privat benutzt werden" anzeigen würde.
Aber auch da bezweifel ich das das Rechtsbestand hätte.
Letztendlich würde auch niemand so eine Kamera kaufen.
Ganz abgesehen davon. Es ist wohl kein Fall bekannt, wo so etwas vor einem deutschen Gericht verhandet würde.
Ganz praktisch. Üblicherweise werden die Filme ja mit einem Schnittprogramm bearbeitet. Die entsprechende Lizenz für den Codec ist dann aber durch das Schnittprogramm abgedeckt.
DSLR-Freak hat geschrieben:...Anwender muss individuell eine Lizenz beantragen, falls das Video einer D7000 für kommerzielle Zwecke Verwendung findet...Was sagt Ihr dazu?...
Hat denselben Hintergrund wie die identische Diskussion über AVC(HD)-Camcorder aller Preisklassen, die vor Monaten quer durch Foren und Fachzeitschriften geführt wurde. Zwei Beispiele mit weiterführenden Links: viewtopic.php?t=80938 viewtopic.php?t=30375
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